Ende September stellte die Bundesregierung einen 140 Seiten starken Gesetzentwurf vor, der in Umsetzung einer EU-Richtlinie eine deutliche Erweiterung des Verbandsklagerechts bringen soll. Dieses Rechtsinstrument ist seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz und seit 2006 im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz geregelt. Demnach haben Naturschutz- und Umweltverbände die Möglichkeit, gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen gerichtlich vorzugehen. Weiterlesen
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