Diese Woche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung des § 114 StGB, des sogenannten „Gestzes zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten sowie Rettungskräften“ im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten. Dieser Gesetzentwurf ist ein rechtspolitischer Skandal und eines sozialdemokratischen Justizministers unwürdig. Denn er ist eine Rolle Rückwärts in der Rechtspolitik zurück zum autöritären Staatsverständnis des 19.Jahrhunderts, als Majestätsbeleidigung und die Beleidigung der Staatsmacht noch unter Strafe standen.
Er widerspricht zudem gleich zwei Prinzipien des Grundgesetzes – der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz und dem Auftrag des Artikels 1, dass alle Staatsgewalt die Bürgerrechte zu achten und zu schützen hat. Weiterlesen
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