Vor kurzem fand man das Bundeskartellamt nicht im Wirtschaftsteil, sondern im Sportteil der Zeitungen. Mitte Juli genehmigte es einen vom Deutschen Fußball-Bund vorgelegten Antrag, wonach es keine weiteren Ausnahmen von der 50+1-Regelung und damit keine kompletten Übernahmen von Profivereinen durch Investoren geben darf. TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg behalten ihre Ausnahmegenehmigungen, müssen aber zusätzliche Bedingungen erfüllen. 50+1 bedeutet, dass der Mutterverein mindestens 50% des Kapitals plus eine Stimme halten muss. Weiterlesen
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