Man könne doch Kandidaten, die einen Wahlkreis gewonnen hätten, den Einzug in den Bundestag nicht verweigern, lautet das Hauptargument der Gegner des SPD/Grünen/FDP-Gesetzentwurfes zur Begrenzung der Zahl der Abgeordneten. Tatsächlich könnte es nach dem Plan der Ampelpartner so kommen, immer dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den sogenannten Zweitstimmen zustehen. Den Wahlkreissiegern mit den wenigsten Stimmen wäre der Weg nach Berlin versperrt. Doch was heißt das, jemand habe seinen Wahlkreis gewonnen? Weiterlesen
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