von Rainer Bohnet
Klimaflüchtlinge sind bereits Realität. Sie fliehen nicht vor Krieg, Gewalt oder Terror. Sie werden auch nicht unterdrückt und diskriminiert. Der Fluchtgrund ist der Klimawandel. Ihre Heimat wird durch den Temperaturanstieg unbewohnbar. Enele Sopoaga, Premierminister des pazifischen Inselstaates Tuvalu, machte im Rahmen der Weltklimakonferenz Cop 23 in Bonn deutlich, dass seine Einwohner*innen perspektivisch ihr Heimatland verlassen müssen, weil sein Inselstaat regelrecht absäuft. Im Bereich der Fidschi-Inseln ist der Meeresspiegel seit 1985 um 248 mm gestiegen.
Die betroffenen Staaten entwickeln bereits Migrationskonzepte und sprechen mit Neuseeland und Australien, unter welchen Bedingungen sie Klimaflüchtlinge aufnehmen können. Das stößt allerdings zum Teil auf massive Widerstände, wie das Beispiel Australien zeigt.
Es gibt ein politisches und administratives Problem. Denn Klimaflüchtlinge genießen z.B. in Deutschland kein Asyl. Deshalb ist es zwingend notwendig einen globalen Asylstatus für Klimaflüchtlinge zu schaffen. Die Initiative hierzu sollte von Europa ausgehen und auf der UN-Ebene verhandelt werden.
Wir müssen die Asylpolitik neu justieren. Globaler Klimaschutz ist zwingend notwendig. Und existentielle Fluchtgründe gehören in nationale und internationale Gesetze. Denn die Erde gehört allen Menschen – natürlich auch allen anderen Lebewesen – und Abschottungs- oder Verweigungsstrategien haben mit Menschenrechten nichts zu tun.
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