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Kunst zum Grundgesetz – nichts für den WDR

Als vor 70 Jahren in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen trat, um das Grundgesetz zu erarbeiten, wurden dort auch die ersten Exemplare des Gesetzestextes in einer lokalen Druckerei produziert. Diese Druckerei wird mittlerweile als Kulturzentrum genutzt. Als die historischen vorläufigen Exemplare bei Aufräumarbeiten wieder zu Tage traten, nahm die Ateliergemeinschaft Kunstbrennerei e.V. dies zum Anlass, gemeinsam mit der Künstlergruppe Amorph, rund 90 Künstlerinnen und Künstler zusammenzubringen, um die 144 Artikel des Grundgesetzes künstlerisch interpretieren zu lassen und so einen künstlerischen Beitrag zur politischen Bildung zu leisten. Herausgekommen sind 144 individuelle Kunstwerke, die auch im Jahr 2019, wenn sich das Inkrafttreten des Grundgesetzes zum 70. Mal jährt, an verschiedenen Ausstellungsorten in Deutschland zu sehen sein werden.

Zur Ausstellungseröffnung kamen viele interessierte Menschen, auch zahlreiche der teilnehmenden Künstler, die diese Ausstellung ohne jegliche Förderung und ohne Honorar bewerkstelligt haben.
Wer nicht kam, war der WDR, jene öffentlich-rechtliche Sendeanstalt, deren Vertreter nicht müde werden, uns zu erzählen, wie wichtig sie doch sind, und wie umfassend sie über das, was im Lande wichtig ist, berichten.
Berichterstattung über Kunst, insbesondere bildende Kunst, findet in den aktuellen Sendungen, wie Aktuelle Stunde, und den dazu gehörigen lokalen Fenstern (Lokalzeit) nur statt, wenn es wie in Bonn, zumindest eine an Kunst interessierte Journalistin gibt.
Wenn sich eine Bonner Künstlergruppe aufmacht, Kunstwerke zu den 144 Grundgesetz-Artikeln zu schaffen und dazu bundesweit 90 Künstler organisiert und koordiniert, wenn diese Ausstellung im Landtag gezeigt, und dort vom Landtagspräsidenten offiziell eröffnet wird – wie kann der WDR da eine Nicht-Berichterstattung in Fernsehen und Rundfunk rechtfertigen? Diese Frage stellt sich mir und ich habe sie dem WDR gestellt und einigen mit Kunst befassten Mitgliedern des WDR-Rundfunkrates gleich mit.
Über die Antworten werde ich gerne auch hier berichten.

Update 2.7.: Die Ausstellung ist leider nur bis zum 8. Juli 2018 zwischen 11 und 17 Uhr zu besichtigen.
Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf (am Rheinufer, unten neben der Rheinkniebrücke).
An den Werktagen ist eine Anmeldung beim Besucherdienst des Landtages nötig. Telefon 0211 884-2024
zuständig ist eine Frau Zimmerling.
Oder per Email : veranstaltungen@landtag.nrw.de

2 Kommentare

  1. Rosemarie Ahmeti

    Nur eine peinliche,enttäuschende und unverständliche Zurückhaltung des WDRs.
    Würde gerne die Gründe erfahren,nicht über diese Ausstellung berichten zu wollen.

  2. K. Wiedmann

    Vielen Dank für die Berichterstattung! Eine kleine Korrektur: die Ausstellung in der Wandelhalle ist bis zum 13.7. zu sehen. Unter der Woche jedoch nur nach Anmeldung beim Besucherdienst des Landtages, die Wochenendbesuchszeiten sind auf der HP des Landtages einzusehen. KiWi.

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