“Schöner Wohnen”. So lautete der Titel einer Sommerwerkstatt des DGB-NRW in Düsseldorf. Der Titel war irreführend, denn in den Städten an der Rheinschiene geht es um akute Wohnungsnot, die weit in den Mittelstand reicht.
Die Gewerkschaften haben ihr Trauma “Neue Heimat” nie aufgearbeitet und deshalb lag das Thema Wohnen viel zu lange brach. Nach dem Ende der “Neuen Heimat” setzte die Privatisierung der Wohnungswirtschaft ein. Zusätzlich wurden viele Werkswohnungen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost nach der Umwandlung dieser Unternehmen in Aktiengesellschaften verkauft.
Die Hindernisse für den Bau bezahlbarer Wohnungen sind die Akzeptanz, der Gegensatz zwischen Ökologie und Wohnungsbau, die fehlende Durchmischung mit der Bildung von Problemvierteln in den Großstädten, die Verfügbarkeit von baureifen Grundstücken und die Konkurrenz mit frei finanzierten Wohnungen und Hotelbauten.
In diesem Zusammenhang sollte die Politik das Grundgesetz aus dem Bücherschrank ziehen. Denn Wohnen ist ein Menschenrecht, Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch soll dem Allgemeinwohl dienen (Artikel 14 GG) und eine Vergesellschaftung von Grund und Boden wäre ebenfalls grundgesetzkonform (Artikel 15 GG).
In den Ballungsräumen muss der Bestand an bezugsfertigen Neubauwohnungen sogar über den Prognosen liegen, weil der Zuzug von Menschen in die prosperierenden Großstädte ansteigt und weil eine Gruppe nicht vergessen werden darf, nämlich die Wohnungslosen, von denen es in Bonn rund 1.400 gibt.
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