Artikel fünf Grundgesetz garantiert die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung. Wer an einer Demonstration teilnimmt, tut dies im öffentlichen Raum und sollte dies nach demokratischem Selbstversständnis auch mit seinem Gesicht tun. Es gibt zwar in bestimmten Situationen ein Recht am eigenen Bild, aber das ist bei öffentlichen Ereignissen oder auch für Personen des öffentlichen Labens eingeschränkt. Mit dieser eigentlich recht einfachen verständlichen Rechtslage sah sich offensichtlich die Polizei in Dresden in der vergangenen Woche überfordert. Ein ZDF-Fernsehteam filmte, wie die faschistische PEGIDA, die gemeinsam mit der AfD zu einer “Demomstration” gegen den Besuch der Kanzlerin Merkel aufgerufen hatte, in kleinen pöbelnden Haufen entlang der Fahrtroute der Kanzlerin und ihrer Begleiter*innen ihre Parolen, u.a. “Putin nach Deutschland, Merkel nach Sibirien” zu brüllen. Einer der Pöbelnden, ein korpulenter Mittfünfziger stürmte brüllend und aggressiv auf die Journalisten zu und versuchte sie daran zu hindern, ihre freie Presseberichterstattung wahrzunehmen. Wobei er unter anderem versuchte, die Journalisten durch die wahrheitswidrige und lächerliche Behauptung einzuschüchtern, sie würden sich strafbar machen, wenn sie ihn filmten. Wegen seiner anhaltenden Pöbeleien rief das Team die Polizei, die sich erst die Presseausweise zeigen ließ, dann jedoch anschließend eine dreiviertel Stunde brauchte, um den Sachverhalt zu klären, wobei das ZDF-Team an der Arbeit gehindert wurde. Ministerpräsident Kretschmer verteidigte, das Verhalten der Polizei sei das “einzige seriöse” bei den entsprechenden Ereignissen gewesen.

Der Pöbler entpuppte sich nun als LKA-Mitarbeiter für Wirtschaftskriminalität, der offensichtlich nicht nur an den Pöbeleien der rechtsextremistischen PEGIDA teilnahm, sondern auch mit seinem Verhalten in schöner Deutlichkeit gezeigt hat, wes Geistes Kind die Anhänger dieser Rechten Sekte ist. Er ist offensichtlich der irrigen Ansicht, dass es ein Recht gebe, aus der Anonymität heraus zu pöbeln und zu beleidigen. Dieser Vorfall ist in Dresden kein Einzelfall, wie Journalisten der Sächsischen Zeitung dem Magazin Zapp berichteten. Sie würden regelmäßig von PEGIDA-Anhängern und AfD-Politikern angepöbelt und sogar angegriffen. In einem Falle habe ein zu ihrem Schutz angerufenen Polizist sich offen zur PEGIDA bekannt und eingeräumt, dass er sie jetzt nur schützen würde, weil er Uniform trage, aber er sei auch der Meinung von PEGIDA, dass sie “Lügenpresse” seien. Das Verhalten des Ministerpräsidenten und der Polizei, die wiederholt bei Straftaten, die aus den “PEGIDA” Veranstaltungen heraus nicht eingegriffen hat, lassen ein erschreckendes Demokratiedefizit im Freistaat Sachsen  erkennen. Inzwischen ist Ministerpräsident Kretschmer zurückgerudert und fordert “umfassende Aufklärung”.

Aus dem Innenausschuß des sächsischen Landtags war heute zu erfahren, dass der Mitarbeiter Angestellter im Bereich Wirtschaftkriminalität ist, der auch Zugang zu sensiblen Daten hatte. Der Sachverhalt gewinnt dadurch an Brisanz, dass die “Tagesschau” im Lauf des Tages meldete, dass der Mann innerhalb der Demonstration zu einer Gruppe aus Freital gehört haben könnte. In Freital fanden 2015 rechtsextremistische gewaltsame Demonstrationen gegen Flüchtlinge statt, die sich zu fünf Anschlägen gegen Flüchtlinge zuspitzten. Mitglieder einer rechten Gruppe Freital wurden im Frühjahr zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Die rechtstaatliche Gemengelage nicht nur in Sachsen ist nach wie vor unübersichtlich, das Niveau der Einhaltung von Grundrechten vermutlich nicht auf einem gleichwertigen Niveau mit anderen Bundesländern. Vielleicht könnte ein jährlicher Bericht zum Beispiel vom Menschenrechtsbeauftragten des Bundestages gemeinsam mit unabhängigen Bürgerrechtsorganisationen, Juristen und Menschenrechtlern zum Stand der Grundrechte in den Ländern herausgegeben werden. Hier könnten zum Beispiel die Zahl von rassistischen und fremdenfeindlichen Demonstrationen und Straftaten, von Angriffen auf Pressevertreter und die Einschüchterung von Menschen, die sich für Grundrechte einsetzen, aber auch Polizeiübergriffe oder Verletzung von Grundrechten durch Amtsträger dokumentiert werden. Wenn diese Vorfälle in den Parlamenten diskutiert werden müssen, sind dadurch Mißstände noch nicht abgeschafft, aber sie werden wenigstens offenbar und wahrscheinlicher, dass Politik sie ernst nimmt.

 

 

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net