Berufung dagegen ist noch möglich
Das Verwaltungsgericht Köln gab wie folgt seine heutige Entscheidung bekannt:
“Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass die Stadt Bonn ab April 2019 streckenbezogene Fahrverbote einführen muss. Dies betrifft auf der Straße Belderberg Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4/IV-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3. Auf der Reuterstraße muss das Fahrverbot für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-5/V-Motoren und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 erfassen. Zudem muss die städtische Busflotte im Hinblick auf die Immissionssituation am Belderberg zeitnah mit SCRT-Filtern nachgerüstet werden.
Die klagende Deutsche Umwelthilfe begehrt die Änderung des Luftreinhalteplans von Bonn dahingehend, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) eingehalten wird. Sie ist der Auffassung, der Grenzwert könne nur durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbote insbesondere für schmutzige Dieselfahrzeuge eingehalten werden. Die Luftverschmutzung durch Stickoxide könne dazu führen, dass etwa Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert würden. Ziel des Luftreinhalteplans müsse es sein, den Grenzwert für Stickstoffdioxid auf Dauer einzuhalten.
Bonn hat das Ziel nicht erreicht. Der Jahresmittelwert lag auf der Reuterstraße 2017 bei 47 µg/m³ und am Belderberg 2016 bei 42 µg/m³.
Das Gericht hat das Land NRW verpflichtet, bis zum 1. April 2019 den Luftreinhalteplan für die Stadt Bonn zu ergänzen. Zur Begründung führte das Gericht aus, der derzeit gültige Luftreinhalteplan von Juni 2012 sehe keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vor, um den Grenzwert einzuhalten. Dies gelte auch für den Entwurf einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der seit dem 15. Oktober 2018 offen liege. Unter Berücksichtigung des Planungsermessens des beklagten Landes hat sich das Verwaltungsgericht darauf beschränkt, neben den bereits vorgesehenen Planungen die beiden streckenbezogenen Fahrverbote sowie die Nachrüstung als Maßnahmen zu benennen, die es für unverzichtbar in dem fortzuschreibenden Luftreinhalteplan hält. Angesichts der hohen Grenzwertüberschreitung im Stadtgebiet Bonn sei insbesondere die Einführung streckenbezogener Fahrverbote für die Reuterstraße und den Belderberg notwendig.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
Az.: 13 K 6682/15″
Und nun? Die Grüne MdB Katja Dörner meint dazu:
“Für diese Fahrverbote trägt Verkehrsminister Andreas Scheuer die Verantwortung. Das Urteil zeigt: Die Bundesregierung hat das Thema seit Jahren ignoriert. In Bonn allein sind über 33.000 Diesel-PKW der Abgasnorm Euro 4 und Euro 5 betroffen. Ältere Wagen und der Pendlerverkehr in die Stadt nicht miteingerechnet. Im Rhein-Sieg-Kreis sind knapp 66.000 Diesel-PKW der Abgasnorm Euro 4 und Euro 5 gemeldet. Die Stadt muss die Untätigkeit der Bundesregierung ausbaden. Es braucht nun die Blaue Plakette, damit klar ist, wer in die Stadt fahren darf und wer nicht.
Wie erwartet hat der halbgare Kompromiss der Großen Koalition nicht gereicht, das Gericht zu überzeugen. Jetzt muss endlich entschlossen gehandelt werden. Wir brauchen verbindliche Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller. Saubere Luft darf kein Luxus sein.”
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