Das derzeitige Petitionsverfahren ist geprägt von Gängelung und Ignoranz gegenüber den Petenten. Das bleibt nicht ohne Folgen. Statt sich an den Bundestag zu wenden, unterschreibt eine ständig steigende Zahl von Menschen Petitionen bei US-amerikanischen Adress-Sammelfirmen, die sich als Petitionsplattform darstellen. Diesem Treiben kann der Bundestag weiter zuschauen, oder etwas dagegen unternehmen. (Deshalb habe ich diese Petition an den Bundestag gerichtet mit der Zielsetzung, dass der Petitionsausschuss sozusagen in eigener Sache tätig wird. Der hier veröffentlichte Text ist identisch mit dem Begründungstext – bis auf diesen Text in der Klammer. Sobald es einen Link gibt, werden wir den hier anfügen.)
Den allgemeinen Vertrauensverlust in Politiker dokumentiert der Rückgang der Petitionen beim Deutschen Bundestag bei gleichzeitiger Zunahme der Petitionen auf Online-Plattformen fragwürdiger Adress-Sammelfirmen mit Hauptsitz im Ausland.
Der Petitionsausschuß sollte seinem Namen wieder mehr gerecht werden, indem er die Anliegen der Bevölkerung erkennbar ernst nimmt. Petitionen sollten grundsätzlich öffentlich behandelt werden. Petenten, die dies nicht möchten, sollten die Möglichkeit erhalten, auf einer nichtöffentlichen Behandlung zu bestehen. Petenten sollte grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, ihr Anliegen auch mündlich zu begründen. Das heutige Quorum von 50.000 Unterstützern für die Behandlung von Petitionen in öffentlicher Ausschusssitzung ist ersatzlos abzuschaffen. Der Deutsche Bundestag sollte mit Organisationen, die das Petitionsrecht stärken und dafür werben, zusammenarbeiten. Ein positives Beispiel stellt openPetition gGmbH dar. Der Petent verweist ausdrücklich auf die von openPetition (Autor: Jörg Mitzlaff) vorgelegten Empfehlungen für eine Modernisierung des Petitionsrechts in Deutschland in der Version: 1.1 vom : 25.06.2018
Solche Organisationen wie openPetition sollten gefördert werden, um auch Menschen, die sich nicht im Internet bewegen, einen leichten Zugang zum Petitionsverfahren zu ermöglichen. Das Petitionsrecht sollte zu einem Beteiligungsinstrument ausgebaut werden. Ich möchte zur Begründung meiner Petition auf meinen Text in Telepolis verweisen.
(Die Petition ist eingereicht und im Bundestag von dessen System unter der Petitions-ID 93439 erfasst.)
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