Vor 70 Jahren wurde die 4. Genfer Konvention vereinbart.

Im Juni 1859 beobachtete der Genfer Geschäftsmann Henri Dunant, wie auf den Schlachfeldern im norditalienischen Solferino fast 40.000 verwundete Soldaten aus Frankreich und Österreich mangels medizinischer Versorgung elendig verreckten. Aus Entsetzen über das grausame Geschehen initiierte Dunant die Gründung des Roten Kreuzes und die erste Genfer Konvention zum Schutz verwundeter und kranker Soldaten. Geboren war das Kriegsvölkerrecht, verharmlosend auch humanitäres Völkerrecht genannt.

Das Kriegsvölkerrecht lebt von dem Glauben, wenn sich Kriege schon nicht verhindern lassen – auch nicht seit ihrem Verbot durch die UNO-Charta von 1945 – dann könnten sie zumindest zivilisiert und „anständiger geführt“ werden. Durch verbindliche Regeln zur Versorgung von verwundeten und erkrankten Soldaten wie jenen auf den Schlachtfeldern von Solferino; durch Bestimmungen zur Behandlung von Kriegsgefangenen; sowie durch das Verbot besonders grausamer Waffen wie zum Beispiel der Teilmantelgeschosse, mit denen Engländer im 19. Jahrhundert afghanische Bergvölker oder die Buren in Südafrika bekämpften. Diese auch auch „Dum-Dum-Geschosse“ bezeichneten Projektile rissen im Körper des Opfers besonders tiefe und großflächige Wunden.

Zunächst ohne Asien und Afrika

Entsprechende Vereinbarungen wurden bereits Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts in den beiden Haager Landkriegsordnungen und in den ersten drei Genfer Konventionen von den damals bestehenden unabhängigen Nationalstaaten Europas sowie Nord-und Südamerikas getroffen. Der große „Rest“ der Welt in Afrika und Asien bestand damals noch aus europäischen Kolonialgebieten, die keinerlei Vertretung und Mitspracherecht an internationalen Verhandlungen hatten.
Auf Bestimmungen zum Schutz unbeteiligter Zivilisten konnte sich die Staatengemeinschaft allerdings erst nach den Gräueln der beiden Weltkriegen verständigen, mit der am 12. August 1949 vereinbarten 4. Genfer Konvention. Doch was würde Henri Dunant sagen, könnte er die Schlachtfelder unserer Tage erleben, im Kongo, im Jemen oder im syrischen Mehrfrontenkrieg der letzten acht Jahre? Der Abwurf von Fassbomben oder der Einsatz von Chemiewaffen, die jahrelange Belagerung und das Aushungern ganzer Städte, der gezielte Beschuss von Krankenhäusern und anderen überlebenswichtigen zivilen Einrichtungen, wie Wasserleitungen oder Elektrizitätsinfrastruktur, die systematische Vertreibung oder Ermordung von Bevölkerungsgruppen wegen ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit – all das sind schwerwiegende Verstösse gegen die 4. Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung und können auch als Verbrechen gegen die Menschheit klassifiziert werden. Derartige Verstöße und Verbrechen fanden bereits in den heißen Kriegen während der vierzigjährigen Epoche des Kalten Krieges statt. Zu den opferreichsten Verbrechen dieser Art gehörten der von den USA geführte zehnjährige Vietnamkrieg mit rund dreieinhalb Millionen Ziviltoten oder der Krieg der Roten Khmer-Regierung in Kambodscha gegen die eigene Bevölkerung, der zwischen ein und zwei Millionen Menschen das Leben kostete. Neben den USA begingen auch die anderen ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates in der Phase des Kalten Krieges schwerwiegende Verstöße gegen die Genfer Konvention, sei es Frankreich im Algerien-Krieg, die Sowjetunion in Afghanistan oder Großbritannien in Nordirland.

Zunahme der Verstösse nach dem Kalten Krieg

Doch seit Ende des Kalten Krieges vor 30 Jahren hat die Zahl dieser Verstöße deutlich zugenommen. Das Symbol des Roten Kreuzes und die Unabhängigkeit des IKRK und anderer auf strikte Neutralität bedachter humanitärer Organisationen werden immer häufiger mißachtet. So erlebte zum Beispiel die Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ im Syrienkrieg mehr Angriffe auf Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen und musste mehr getötete MitarbeiterInnen beklagen, als je zuvor seit ihrer Gründung 1971. Und Waffenlieferungen an im Krieg befindliche Staaten, die diese Waffen auch gegen zivile Ziele einsetzen, sind Beihilfe zum Verstoß gegen die Genfer Konvention. Das gilt aktuell zum Beispiel für die Rüstungsexporte Deutschlands, der USA und anderer Länder an die am Jemenkrieg beteiligten Staaten Saudiarabien, Ägypten und Vereinigte Arabische Emirate (VAE).
Auch die Langzeit-Statistik der letzten 100 Jahre zeigt, daß die zur „Zivilisierung des Krieges“ durch Schutz der Zivilbevölkerung geschaffene 4. Genfer Konvention für die Praxis des Krieges immer weniger relevant ist. Im 1. Weltkrieg (1914-1918) waren rund 90 Prozent der Opfer – Tote und verwundete Soldaten. In den heutigen Kriegen sind 90 Prozent der Opfer Zivilisten. Müsste Dunant nicht einräumen, dass das „humanitäre Völkerrecht“ gescheitert ist, zumindest mit Blick auf den versprochenen Schutz der Zivilbevölkerung?

Asymmetrie der Konflikte als Ausrede

Eine gern angeführte Erklärung für die zunehmende Erosion dieses Völkerrechts ist der Umstand, daß seit Ende des Kalten Krieges vor 30 Jahren Gewaltkonflikte immer häufiger zwischen regulären Streitkräften einer Regierung und nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen ausgetragen werden, und nicht mehr zwischen regulären Streitkräften von Staaten, deren Regierungen die Genfer Konvention unterschrieben haben. Zwar gilt die Konvention seit ihrem Zusatzprotokoll von 1977 ausdrücklich auch für nichtstaatliche Gewaltakteure . ihre Einhaltung ist aber noch schwerer durchzusetzen als gegenüber Regierungen.
Eine struktureller Grund dafür ist die große Asymmetrie, die bei den meisten Gewaltkonflikten zwischen regulären Streitkräften einer Regierung und nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen existiert
Diese große Asymmetrie führt, wie zum Beispiel im Gazakonflikt, auf beiden Seiten zu einem Dilemma, das dann beide Seiten zu Verstößen gegen die Genfer Konvention verleitet: die militärischen Einrichtungen der überlegenen Seite Israel sind zu gut gesichert und daher für die Hamas oder andere im Gaza-Streifen agierende bewaffnete Akteure nicht erreichbar. Daher schießen diese Gewaltakteure ihre Raketen auf zivile Ziele im israelischen Kernland. Die Waffen oder anderen legitimen militärischen Ziele im Gazastreifen sind oft zu gut versteckt und für die israelischen Streitkräfte nicht aufspürbar. Daher bombardiert die israelische Luftwaffe Schulen, UNO-Einrichtungen und andere zivile Gebäude , in denen sie Waffenverstecke oder feindliche Kämpfer vermutet.

Verschärfend kommt hinzu, daß sich einige der heutigen nichtstaatlichen Gewaltakteure, wie die Terrororganisationen Islamischer Staat oder Al-Qaida ausdrücklich nicht an irgendwelche Regeln des Völkerrechts gebunden fühlen.

“Krieg gegen den Terroorismus” – gesetzlos, ohne Recht und Rechtsprechung

Im sogenannten „Krieg gegen den Terrorismus“, der seit den Anschlägen vom 11. September 2001 unter Führung der USA betrieben wird, haben aber auch Staaten durch schwerwiegende Verstösse gegen die 4. Genfer Konvention zum Niedergang des humanitären Völkerrechts beigetragen. Zunächst die USA im Irak und in Afghanistan und dann auch Russland in Syrien. Die US-Regierung von Präsident George Bush (2000-2008) versuchte die von ihr betriebene Folter und Ermordung von terrorismusverdächtigen Personen sowie weitere schwerwiegende Verstösse gegen die Genfer Konvention sogar ausdrücklich damit zu rechtfertigen, bei diesen Personen handele es sich um „illegale Kämpfer“, für die die Bestimmungen des Völkerrechts keine Gültigkeit hätten. Das war ein bislang einmaliger Vorgang in der Entwicklungsgeschichte des Völkerrechts. Zwar hat sich keine andere Regierung diese Unrechtsposition der Bush-Administration offiziell zu eigen gemacht. Doch einige Regierungen – zum Beispiel die türkische – verhalten sich in der Praxis entsprechend dieser Unrechtsposition, zumal wenn es um die Bekämpfung mutmaßlicher Terroristen geht.
Verstöße gegen die 4. Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung werden fast nie geahndet oder auch nur aufgeklärt, weil die Grossmächte den dazu eigentlich geeigneten Internationalen Strafgerichtshof missachten oder den UNO-Sicherheitsrat per Veto blockieren.
So ist die 4. Genfer Konvention in den letzten drei Jahrzehnten zunehmend zu einem leeren Versprechen verkommen. Ja sogar zu einem Alibi kriegsführender Regierungen sowie von Regierungen und PolitikerInnen, die Rüstungsexporte an kriegsführende Länder befürworten. Und dennoch – würde Henri Dunant wahrscheinlich sagen – ist es richtig und notwendig an der Konvention festzuhalten, selbst wenn auch nur ein einziger Zivilist tatsächlich durch sie geschützt würde.

Dieser Beitrag erscheint auch in der Schweizer Friedenszeitung.

Über Andreas Zumach:

Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.