Knappe Entscheidung, aber wichtig für Bonn, und sehr viele andere Städte in NRW: die Stichwahl für die*den Oberbürgermeister*in muss entgegen den Absichten der CDU/FDP-Landesregierung in NRW erhalten bleiben. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof heute morgen verkündet. Es scheint knapp gewesen zu sein: 3 der 7 Richter*innen gaben ein Sondervotum ab. Der Vorgang ist in vielerlei Hinsicht spektakulär. In der Vergangenheit hat das Gericht recht zuverlässig CDU-freundliche Urteile gesprochen. Da hat es wohl dieses Mal viel Stress untereinander gegeben.
In Bonn drohen es sich die Parteien links von der CDU jetzt bequem zu machen. Alle glauben jetzt ins Rennen gehen zu können und ihre Fahnen zu hissen, auf dass sie beachtet werden. Niemand muss sich mit Andersdenkenden zusammensetzen, um gemeinsame Strategien und Kompromisse zu finden. In einer solchen Situation frei von jeder politischen Bewegungsdynamik hatte 2015 der CDU-Kandidat Ashok Sridharan schon im ersten Wahlgang eine knappe Mehrheit errungen.
Wer daran etwas ändern will, darf jetzt nicht so weitermachen wie immer.
In vielerlei Hinsicht ist die politische Lage nämlich spektakulär anders. Wer das meint ignorieren zu dürfen, wird noch oft und langfristig Verlierer*in bleiben.
Offenlegung: ich bin mit der Grünen-OB-Bewerberin Katja Dörner persönlich befreundet, und werde sie ganz gewiss wählen.

Über Martin Böttger:

Martin Böttger ist seit 2014 Herausgeber des Beueler-Extradienst. Sein Lebenslauf findet sich hier...
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