vom Oberverwaltungsgericht Münster, Aktenzeichen: 8 A 4774/18.AK (I. Instanz: VG Köln 13 K 6682/15)
Luftreinhalteplan Bonn: Beteiligte schließen Vergleich
Auch im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Bonn haben sich die Beteiligten auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt. Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW und die Stadt Bonn haben einen Vergleichsvorschlag des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen.
In einem (nichtöffentlichen) Erörterungstermin am 14. Januar 2020 im Oberverwaltungsgericht haben Vertreter der Deutschen Umwelthilfe, des Landes NRW und der Stadt Bonn intensive und konstruktive Gespräche geführt. Unter Leitung des Senats ist ein 12-seitiges Gesamtkonzept (s.u.) verschiedener Luftreinhaltemaßnahmen erarbeitet worden, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung erreicht werden soll. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Bonn ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern. Unter anderem werden drei Maßnahmen zur Entlastung der Reuterstraße ergriffen: Seit 1. Januar 2020 ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Die Beschilderung auf der Autobahn wird bis Ende Februar 2020 geändert, um den Verkehr Richtung Bad Godesberg nicht mehr über die Reuterstraße zu leiten. Auf der Grundlage eines in Kürze vorliegenden Gutachtens und des Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid (ermittelt aus den Monatswerten von Juni 2019 bis Mai 2020) soll eine Pförtnerung (Zuflussdosierung) des Verkehrs im Bereich der Anschlussstelle Poppelsdorf im erforderlichen Umfang vorgenommen werden. Ein Fahrverbot sieht der Vergleich nicht vor.
Das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5/V und älter sowie benzinbetriebene Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 2/II und älter auf der Reuterstraße für erforderlich gehalten hatte, hat sich damit erledigt.
Bonn Anlage 1: Massnahmenpaket 1
Entlastungspaket Reuterstraße
Als Maßnahme zur Verringerung der Stickstoffdioxid-Belastung in der Reuterstraße soll eine Vorzugsstrecke aus Richtung Norden für den Zielverkehr Regierungsviertel über Nord-/Südbrücke errichtet werden. Zudem soll durch Zuflussdrosselung für den stadteinwärts fahrenden motorisierten Individualverkehr der Widerstand des Verkehrsflusses auf der Reuterstraße erhöht werden, um die Befahrung der Reuterstraße für den von Norden kommenden Durchgangsverkehr Richtung Regierungsviertel unattraktiv zu machen und damit die Nutzung der Vorzugsstrecke angenommen wird. Die Verkehrsteilnehmer sollen zu einer Verhaltensänderung angehalten werden. Konkret setzt sich das Entlastungspaket Reuterstraße aus folgenden Teilmaßnahmen zusammen:
a) Änderung der Beschilderung auf BAB/Hinweise auf Vorzugsstrecke
b) Tempo 30 auf der Reuterstraße
c) Zuflussdosierung (Pförtnerung) Reuterstraße im Bereich der AS Poppelsdorf kombiniert mit Sperrung der Zufahrt von AS Endenich in Fahrtrichtung AS Poppelsdorf
zu a) Die Änderung des Fern-und Nahzielverzeichnisses ist vom Landesverkehrsministerium am 13.Dezember 2019 genehmigt worden. Zeitgleich mit der Maßnahme zu b) werden die Wegweiser nach BN-Bad Godesberg auf der vorhandenen blauen Weg-weisung abgedeckt. Ferner werden additive Beschilderungen auf der A 555 und A 59 von Norden kommend bis ans Ziel Bad Godesberg aufgestellt. Die Planung ist durchgeführt, die Details zu Errichtung und Aufstellungsorten stehen fest. Die Schilder werden (abhängig u.a. von der Witterung) bis Ende Februar 2020 aufgestellt.
zu b) Die Stadt Bonn hat ab dem 1.Januar 2020 auf dem Abschnitt zwischen BAB-Abfahrt AS Poppelsdorf und Bonner Talweg eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet.Die Stadt Bonn wird ab der Kirschallee bzw. bis zum Botanischen Garten die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausschildern.
Die Stadt Bonn sagt zu, auf der Reuterstraße insbesondere in der Anfangszeit die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung intensiv zu überwachen.
zu c) Mit einem Gutachten werden die Möglichkeiten zur Ausgestaltung einer Pförtnerung der Reuterstraße und die hierdurch zu erwartenden verkehrlichen Effekte ermittelt. Die Ergebnisse werden in der planerischen Weiterentwicklung des Entlastungspakets Reuterstraße berücksichtigt. Das Gutachten ist vergeben; das Zwischenergebnis wird spätestens in 6 bis 8 Wochen vorliegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Bonn werden kontinuierlich die Entwicklung der Immissionsmesswerte beobachten und über eine Pförtnerung des Verkehrs erforderlichenfalls kurzfristig nachsteuern; dabei ist eine potentielle Verkehrsgefährdung durch einen Rückstau auf der A565 (Bonn Fahrtrichtung Meckenheim und Gegenrichtung) auszuschließen. Grundlage für diese Nachsteuerung werden das eingeholte Gutachten und der Jahresmittelwert für NO2 (ermittelt aus den Monatswerten von Juni 2019 bis Mai 2020) sein.
Modernisierung der Busflotten der SWB, der RSVG und der Subunternehmer
SWBV: Die aktuelle, verbindlich beschlossene Planung der SWB Verkehrs GmbH sieht vor, insgesamt 77 Fahrzeuge nachzurüsten. Die Nachrüstung der ersten Tranche mit 27 Bussen ist zum Vergleichszeitpunkt bereits abgeschlossen. Bis Jahresende2019sollen insgesamt 24weitere Busse umgerüstet sein. Die gesamte Umrüstung wird voraussichtlich bis Februar 2020 abgeschlossen sein.
SWBV hat ferner einen Förderantrag für die Beschaffung von 7 E-Bussen und Ladeinfrastruktur nach §13 ÖPNVG NRW beim Land gestellt. Die Förderanträge sind in Prüfung. Ggf. ist die Beantragung ergänzender Förderung für weitere Busse beim BMU geplant. Das Vergabeverfahren wurde im März 2019 gestartet. Die Submission ist erfolgt, im Juli 2019 sind die Bietergespräche durchgeführt worden. Die Beauftragung ist am 21. Oktober 2019 erfolgt. Der derzeitige Planungsstand sieht eine Inbetriebnahme im dritten Quartal 2020 vor.
RSVG und Subunternehmen:Im Laufe des Jahres 2019 wurden in zwei Tranchen insgesamt 51 Neufahrzeuge der Euro-Norm VI in Dienst gestellt. Des Weiteren werden am Ende des Jahres 2019 5 Busse der Euro-Norm V mit SCR-Systemen nachgerüstet worden sein. Seit Juli 2019 fahren die verbleibenden Euro-IV-Fahrzeuge nicht mehr für die RSVG in Bonn. Neue Verträge mit Subunternehmern werden nur für den Einsatz von Euro-VI-Fahrzeugen geschlossen. Die RSVG hat verbindlich zugesichert, dass ab September 2020 auf der spezifisch von den Bussen belasteten Straße Belderberg planmäßig ausschließlich Busse der Euro-Norm VI durch die RSVG zum Einsatz kommen.
Mietfahrräder (Nextbike)
Die Aufstellung von 900 Mietfahrrädern an 100 Stationen ist im Herbst 2018 erfolgt.
Hardware-Nachrüstung von Kommunalfahrzeugen
Für die 112 Fahrzeuge wurde am 25.September 2019 ein Förderantrag zur Hardware-Nachrüstung eingereicht. Die Stadt Bonn wird unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und technischen Gründen solche Fahrzeuge nachrüsten, die förderfähig und nicht Gegenstand eines Rechtsstreites sind.
Emissionsfreie Innenstadt
Die Bundesstadt Bonn führt gemeinsam mit SWBV und EnW das Vorhaben „Aktivraum (E-) Mobilität Innenstadt“ im Rahmen des Förderprogramms „Kommunaler Klimaschutz.NRW“ / besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ in den Jahren 2019 bis 2022 als Maßnahme von gesamtstädtischer Bedeutung mit den unten beschriebenen Bestandteilen durch.
Die drei Bausteine des Konzepts kombinieren Mobilstationen unterschiedlicher Ausprägung mit den Aktivitäten der Bundesstadt Bonn zur Stärkung des Radverkehrs und zur Elektrifizierung der Automobile.
a) Der Ausbau von drei Radweg-Abschnitten (tlw. Radpendlerroute Bonn-Bornheim, Rheinaue linksrheinisch, Rheinaue rechtsrheinisch) zu Radschnellrouten ist beschlossen. Der Entwurfsplanung zu den Radschnellrouten mit den Abschnitten 1.1 (tlw.), 2.2/2.3, und 3.2 wurde gemäß den zur Verfügung gestellten Unterlagen zugestimmt.
b) Einrichtung von 36 Mobilstationen (32 in der Bonner Innenstadt, 4 in Beuel) mit den definierten Ausstattungsmerkmalen.
c) Beschaffung von 17 E-Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark. Die Beschaffung der einzelnen E-Fahrzeuge wird dem Bau-und Vergabeausschuss nach Erhalt des Zuwendungsbescheides zur Beschlussfassung vorgelegt.
zu a) Ziel ist ein Ausbau von Radschnellrouten (3 Abschnitte: Rheinaue rechtsrheinisch, Rheinaue linksrheinisch, Teilmaßnahmen Radpendlerroute Bonn-Alfter-Bornheim). Ein Ausbau bedeutet in diesem Fall im Wesentlichen die Verbreiterung bestehender eigenständiger Radwege und deren grundhafte Erneuerung sowie eine verbesserte Ausstattung, zum Beispiel mit Beleuchtung. Eine Querungsstelle auf der Radpendlerroute (Bornheim -Bonn) wird zudem verbessert, um den Radfahrerinnen und Radfahrern ein gefahrloses Kreuzen der viel befahrenen Straße „Am Propsthof“ zu ermöglichen.
Der Ausbau folgender Abschnitte der Radschnellrouten ist geplant:
Rechtsrheinische Radschnellroute. Ausbau des Radwegs in der Beueler Rheinaue (Plannr.: 3.2), der eine Länge von ca. 1.750m aufweist. Der Radweg soll von 1,80/2,00m auf 3,00m verbreitert werden. Der parallel verlaufende Fußweg bleibt bestehen. Die Beleuchtung wurde in diesem Bereich bereits gemäß den Plänen ergänzt und wird noch an einigen Stellen nachgerüstet. Eine Inanspruchnahme von einigen Flächen mit Baumbestand ist bei dem Ausbau des Radweges leider unvermeidbar. Bei der Planung wurde auf den Baumbestand sowie die Denkmaleigenschaft der Rheinaue große Rücksicht genommen. Die Beschlussfassung des Rats ist am 28.März 2019 erfolgt. Ein Zuwendungsbescheid mit Beginn der Maßnahme 1.November 2019 liegt vor. Der anschließende Umsetzungszeitraum läuft von 2019 bis 2022.
Linksrheinische Radschnellroute. Ausbau des Radwegs in der Bonner Rheinaue (2.2, 2.3), der eine Länge von rund 3.500m umfasst. Es sind größtenteils die Verbreiterung bestehender Wege von 1,80m auf 4,00m und von 3,50m auf 4,00m sowie eine komplett neue Beleuchtung vorgesehen. Parallel dazu verläuft im Abschnitt 2.3 westlich teilweise ein Fußweg, der optional verbreitert werden könnte, wenn die Funktionalität des neugeschaffenen Radweges nicht erfüllt werden kann.
Radpendlerroute Bonn-Alfter-Bornheim. Zur Vorplanung wurde am 16.Juni 2016 bereits ein Beschluss gefasst, in dem die Verbreiterung vorhandener Radwege sowie die Brücken über die K12n und die Straße „Am Propsthof“ sowie der Ausbau des Kreisverkehrsplatzes an der Brühler Straße dargestellt waren. Inzwischen sind Teilabschnitte der Radpendlerroute durch die Einrichtung der Fahrradstraßen Bendenweg und Ennemoserstraße bereits realisiert. In der Planung findet der Abschnitt 1.1.a Berücksichtigung, der zwischen der Stadtgrenze Bonns/K12n und dem Haltepunkt Dransdorf an der Linie 18 liegt. Weiterer Bestandteil des Förderantrags ist die Querung über die Straße „Am Propsthof“ mit einem Brückenbauwerk.
Die Beschlussfassung des Rats zu den unter a) aufgeführten Maßnahmen erfolgte am 28.März 2019.Ein Zuwendungsbescheid mit Beginn der Maßnahme am 1.November 2019 liegt vor. Der Umsetzungszeitraum läuft von 2019 bis 2022. Die Umsetzung ist sukzessive vorgesehen. Der erste Radschnellrouten-Abschnitt soll im Sommer 2021, die letzten im Sommer 2022 fertiggestellt werden.
zu b) Die Mobilstationen sollen konkret den Wechsel auf unterschiedliche Verkehrsträger erleichtern und dienen damit dem Modal Split. Es sollen insgesamt 36 Mobilstationen gemeinsam mit den Stadtwerken Bonn (SWBV und EnW) im „Aktivraum (E-) Mobilität Innenstadt Bonn“ eingerichtet werden. Der Sinn der Mobilstationen ist es, die verschiedenen Verkehrsangebote des Umweltverbundes mit Sharing-Angeboten räumlich zu verknüpfen, indem fehlende Angebote im Rahmen der Maßnahmenumsetzung ergänzt und bestehende sowie neue Bestandteile durch einheitliche Ausschilderung optisch und funktional zusammengefügt werden. Die Beschilderung erfolgt nach dem Gestaltungsleitfaden „Mobilstationen NRW“. Durch die Verknüpfung verschiedener Angebote des Umweltverbundes erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, je nach Mobilitätsbedürfnis die geeignete umweltfreundliche Verkehrsmittelalternative zum privaten Pkw zu wählen. Dies reduziert die Verkehrsleistungen im motorisierten Individualverkehr. Das Projekt „Aktivraum (E-) Mobilität Innenstadt Bonn“ soll die Initialzündung für eine perspektivische Ausweitung des Mobilstationsnetzes auf das gesamte Stadtgebiet Bonn geben.
Es werden im Projekt über den „Aktivraum (E-) Mobilität Innenstadt Bonn“ hinaus acht Standorte (Bonn Hbf, Bad Godesberg Bf, Beuel Bf, Duisdorf Bf, Venusberg Universitätsklinikum, PostTower, Ramersdorf, Kessenich Eduard-Otto-Straße) zur Installation von Schnellladesäulen mit Fokus auf Taxis vorgesehen. Die Schnellladepunkte sind grundsätzlich öffentlich zugänglich. Ihr Standort ist so gewählt, dass er insbesondere für Taxis attraktiv ist.
Bei der Errichtung der Mobilstationen werden bei 15 Stationen in der Detailplanung Reserveflächen planerisch berücksichtigt. Ziel ist, CityLogistik-Angebote wie z.B. Paketstationen oder Mikro-Hubs zu integrieren.
Weiterer Bestandteil des Vorhabens ist die Beschaffung von 18 Lasten-E-Bikes. Im weiteren Verfahren wird angestrebt, diese Lastenräder in das vorhandene Fahrradmietsystem zu integrieren.
Die Beschlussfassung des Rats zu den unter b) aufgeführten Maßnahmen erfolgte am 28.März 2019. Ein Zuwendungsbescheid mit Beginn der Maßnahme am 1.November 2019 liegt für die städtischen Teil-Maßnahmen vor. Für die Teil-Maßnahmen von SWB und EnW ist ein Zuwendungsbescheid mit Wirkung zum 16.Dezember 2019 erteilt. Der Umsetzungszeitraum läuft von 2019 bis2022. Die Umsetzung ist derzeit in 6 Paketen à 6 Mobilstationen vorgesehen. Die ersten 6 Mobilstationen sollen im Frühjahr 2021, die letzten 6 im Sommer 2022 fertiggestellt werden.
zu c) Insgesamt ist die Beschaffung von 17 E-Fahrzeugen (3 Streetscooter, 1 Streetscooter XL, 10 VW Caddy E, 1 VW EUp, 2 VW E LoadUp) im Projektzeitraum vorgesehen. Die Fahrzeuge kommen in dem allgemeinen Fahrzeugpool der Stadtverwaltung, dem Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, dem Amt für Stadtgrün, dem Tiefbauamt, den Bürgerdiensten (Stadtordnungsdienst) und dem städtischen Gebäudemanagement zum Einsatz.
Die Beschlussfassung im Rat zu c) erfolgte am 28. März 2019. Ein Zuwendungsbescheid mit Beginn der Maßnahme am 1.November 2019 liegt vor. Anschließender Umsetzungszeitraum ist der Zeitraum von 2019 bis2022. Die 17 E-Fahrzeuge werden in Tranchen 2020-2022 realisiert bzw. beschafft.
Modellstadt Bonn (Lead City)
Das Projekt enthält folgende Bausteine:
a) Angebotsverbesserungen im ÖPNV
b) Neue Tarifangeboteim ÖPNV
c) Betriebliches Mobilitätsmanagement
Förderbescheide über insgesamt 37,2 Mio€ liegen vor.
zu a) Taktverbesserungen sind seit Fahrplanumstellung eingerichtet:
– Seit 9. Dezember 2018: Neue Tangentiallinie 632, Taktverdichtungen, im Dezember 2018 wurden erste Taktverdichtungen auf Hauptlinien am frühen Abend und eine neue Buslinie (632) umgesetzt.
– Seit 28.August 2019: Neue Buslinien, Liniennetzänderungen, Taktverdichtungen
Seit August 2019 sind weitere Taktverdichtungen am Wochenende und neue Linien bzw. Angebotsverbesserungen in Kooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis eingerichtet:
– neue Linienkonzeption Bonn/Niederkassel/Troisdorf/Sankt Augustin mit deutlich mehr Fahrten;
– neue Buslinie Bornheim – Bonn-Tannenbusch;
– Taktverdichtungen auf regionalen Buslinien 845, 855, 856, 857 im Bereich Bad Godesberg/Wachtberg/Meckenheim/Swisttal sowie 520 in Königswinter;
– Taktverdichtungen am Wochenende auf regionaler Linie 537 Bonn-Königswinter-Oberpleis sowie innerstädtischen Hauptlinien.
Ratsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 und 12. Dezember 2018 liegen vor; im Haushalt 2019/2020 sind Mittel eingestellt. Der entsprechende Förderbescheid liegt ebenfalls vor (28.November 2018).
zu b)
– 17.000 sog. 365-Euro-Tickets, sei tDezember 2018 verfügbar
– Ermäßigtes 24-Stunden-Ticket 5 Personen
– Sonderkonditionen JobTicket (niedrigere verbindliche Abnahmequoten für neue teilnehmende Arbeitgeber)
Ende November 2019 waren ca. 7.500 365-Euro-Tickets verkauft. Zum gleichen Zeitpunkt waren ca. 49.000 24-Stunden-Tickets verkauft, was einer deutlichen Steigerung in diesem Segment entspricht. Der Ratsbeschluss zur Vorbereitung des Projekts und Förderantragstellung war am 10.Juli 2018 gefasst worden. Im Haushalt 2019/2020 wurden Mittel eingestellt. Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum Dezember 2018 bis 31.Dezember 2020. Der Förderbescheid liegt seit dem 28.November 2018 vor.
Der Verein „Deutsche Umwelthilfe“, die Stadt Bonn und das Land Nordrhein-Westfalen werden sich dafür einsetzen, Bundesmittel für Ticketvergünstigungen (z.B. 365-Euro-Ticket) zu erlangen.
zu c) Zu den Maßnahmen gehören der Aufbau eines Netzwerks für Maßnahmen von Stadt, Verkehrsunternehmen und Arbeitgebern mit Fokus auf Pendlerverkehre, Analysen der Mitarbeitermobilität auf Ebene der einzelnen Arbeitgeber, Erarbeitung von Maßnahmen auf Seiten der Arbeitgeber, Testangebote und Weiterbildung.
Der Ratsbeschluss zur Vorbereitung des Projekts und Förderantragstellung war am 10. Juli 2018 gefasst worden; der Ratsbeschluss zur Gesamtdurchführung des Projekts und konkreten Projektdurchführung in Kooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Zukunftsnetz Mobilität NRW erfolgte am 28. März 2019. Im Haushalt 2019/2020 wurden Mittel eingestellt; der Förderbescheid liegt seit dem 13 .Dezember 2018 vor. Die Auftaktveranstaltung war am 9. Oktober 2019. Ende November erfolgte die Zusage zur Teilnahme von 7 Arbeitgebern, weitere 10 Arbeitgeber sind (teilweise stark) interessiert. Zusammen repräsentieren sie 51.000 Mitarbeiter.
Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Folgende Projekte werden auf Basis der diesbezüglichen Förderrichtlinie des Bundes umgesetzt:
a) Verkehrs-/ Parkleitsystem (PLS)
b) Bordrechner Busse
c) Digitalisierung Betriebshöfe
d) Bedarfsgerechtes Vorheizen Schienenfahrzeuge
e) Business Intelligence
zu a) Geplant ist eine vollständige Erneuerung des Parkleitsystems mit neuen Leitfunktionen. Hierbei soll auch eine Erweiterung des Systems durch Einbeziehung weiterer Parkflächen und Errichtung weiterer Anzeigeeinrichtungen erfolgen. Berücksichtigung finden sollen u. a. Maßnahmen zur Steuerung des Verkehrsaufkommens mit dem Ziel der Minimierung von Parksuchverkehren und auf diese Weise der Reduzierung von Emissionen.
Derzeit werden im PLS folgende Parkierungsanlagen berücksichtigt:
– Bahnhofsgarage (Zufahrt Münsterstraße, derzeit außer Betrieb)
– Beethoven-Parkhaus
– Friedensplatzgarage
– Marktgarage
– Münsterplatzgarage
– Stadthausgarage
– Beethovenparkplatz (derzeit außer Betrieb)
– Parkplatz Charles-de-Gaulle-Straße
Im Rahmen der modularen Erweiterung sind zudem Infotafeln an den Hauptzufahrtsbereichen zum Stadtzentrum vorgesehen, die (bedarfsweise) auf Parkflächen im Außenbereich verweisen. Ebenso soll die Integration von emissionsbedingten Strategien und Anzeigeoptionen möglich sein. Generell sollen vollflächig frei programmierbare Systeme (drei-bzw. vierzeilige LED-Tafeln mit Option zur Symbolanzeige) eingesetzt werden. Der Ratsbeschluss zur konkreten Umsetzung erfolgte am 14.Mai 2019. Ein Förderbescheid liegt vor.Die Beratung der Beschlussvorlage ist für Anfang 2020 vorgesehen. Die Submission ist für April 2020 geplant, die Umsetzung bis Ende 2020.
zu b) Die Maßnahme ist Bestandteil des Gesamtansatzes der Digitalisierung der SWBV zur verbesserten Leistungserbringung, erhöhter Wirtschaftlichkeit und damit Ressourcenfreisetzung für besseres ÖPNV-Angebot. Für die Kosten in Höhe von insgesamt ca. 7.895.000 Euro liegt für einen Teil der Maßnahmen jeweils ein Zuwendungsbescheid vor, für die anderen ist er beantragt. Eine Teilmaßnahme (19 Funktionsdisplays für Fahrzeuge) ist bereits abgeschlossen. Für die anderen Teilmaßnahmen ist eine Laufzeit bis 31.Dezember 2020, 31.Dezember 2021 bzw. 31.Dezember 2024 vorgesehen.
Hinzu kommen aus diesem Bereich:
– Förderantrag Fahrgastzählsystem (SWBV) – Kosten: 910.000 Euro, erwartete Förderung: 640.000 Euro-Zuwendungsbescheid soll am 19.Dezember 2019 in Berlin übergeben werden. Laufzeit der Maßnahme bis 31. März 2021.
– Förderantrag Fahrgastzählsystem (SSB) – Kosten: 390.000 Euro, erwartete Förderung: 270.000 Euro-Zuwendungsbescheid soll am 19. Dezember 2019 in Berlin übergeben werden. Laufzeit der Maßnahme bis 31. März 2021.
zu c) Auch diese Maßnahme ist Bestandteil des Gesamtansatzes der Digitalisierung der SWBV zur verbesserten Leistungserbringung, erhöhter Wirtschaftlichkeit und damit Ressourcenfreisetzung für besseres ÖPNV-Angebot.
– Förderantrag Betriebshöfe Teil 1 – Kosten: 1.983.000 Euro, Förderung: 993.000 Euro – Zuwendungsbescheid liegt vor. Laufzeit der Maßnahme bis 31. Dezember 2020.
– Förderantrag WLAN Access Points – Kosten: 330.000 Euro, Förderung: 150.000 Euro – Zuwendungsbescheid liegt vor. Laufzeit der Maßnahme bis 30.Juni 2020.
– Förderantrag Digitalisierung Betriebshöfe Teil 2 – Kosten: 5.780.000 Euro, erwartete Förderung: 4.050.000 Euro-Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Laufzeit der Maßnahme bis 31. Dezember 2024.
– Förderantrag Lademanagement – Kosten: 1.700.000 Euro, erwartete Förderung: 1.160.000 Euro-Zuwendungsbescheid soll am 19. Dezember 2019 in Berlin übergeben werden. Laufzeit der Maßnahme bis 31. Dezember 2023.
zu d) Auch diese Maßnahme der SWBV dient zur verbesserten Leistungserbringung, erhöhter Wirtschaftlichkeit und damit Ressourcenfreisetzung für ein besseres ÖPNV-Angebot.
Der Antrag betrifft45 Schienenfahrzeuge (nicht Busse). Der Förderantrag ist von SWBV gestellt worden und noch in Prüfung.
zu e) Die Maßnahme ist Bestandteil des Gesamtansatzes der Digitalisierung der SWBV zur verbesserten Leistungserbringung, erhöhter Wirtschaftlichkeit und damit Ressourcenfreisetzung für besseres ÖPNV-Angebot. Dazu wird auch eine Verknüpfung mit Fahrgastinformationen ermöglicht, so dass der Modal Split gefördert wird. Für die von SWBV geplanten Maßnahmen (ein kleinerer Teil betrifft auch Maßnahmen der RSVG) ergibt sich folgender Stand im Dezember 2019:
– Förderantrag Business Intelligence – Kosten: 820.000 Euro, Förderung: 920.000 Euro – Zuwendungsbescheid liegt vor. Geplante Laufzeit der Maßnahme bis 31. Dezember 2020.
– Förderantrag Business Intelligence Teil 2 – Kosten: 890.000 Euro, erwartete Förderung: 620.000 Euro – Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Geplante Laufzeit der Maßnahme bis 31. Dezember 2023.
– Förderantrag Infrastruktur Digitalisierung (IT Virtualisierung) – Kosten: 1.590.000 Euro, erwartete Förderung: 1.090.000 Euro-Zuwendungsbescheid soll am 19.Dezember 2019 in Berlin übergeben werden. Laufzeit der Maßnahme bis 31.Dezember 2023.
– Förderantrag OTN -Kosten: 16.040.000 Euro, erwartete Förderung: 11.230.000 Euro – Zuwendungsbescheid soll am 19. Dezember 2019 in Berlin übergeben werden. Laufzeit der Maßnahme bis 30. Juni 2024.
Dazu kommen noch folgende Maßnahmen:
– Förderantrag DFI Teil 3 -Kosten: 1.400.000 Euro, Förderung: 980.000 Euro – Zuwendungsbescheid soll am 19. Dezember 2019 in Berlin übergeben werden. Laufzeit der Maßnahme bis 31.Dezember 2021.
– Förderantrag BonnMobil – Kosten: 70.000 Euro, erwartete Förderung: 49.000 Euro – Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Geplante Laufzeit der Maßnahme bis 31.Dezember 2021.
– Förderantrag BonnMobil Smart App – Kosten: 300.000 Euro, erwartete Förderung: 210.000 Euro – Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Geplante Laufzeit der Maßnahme bis 31. Dezember 2020.
– Förderantrag Visualisierungstool – Kosten: 120.000 Euro, erwartete Förderung: 80.000 Euro – Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Geplante Laufzeit der Maßnahme bis 31.Dezember 2021. Förderantrag von SWBV gestellt, in Prüfung.
Dieser Beitrag ist eine Übernahme von der Homepage des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Neben dem hier dokumentierten Maßnahmenpaket 1 finden Sie dort auch zwei weitere Anlagen.
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