Ich hatte mein Unverständnis darüber kundgetan, dass in mehreren Medien der Sprecher der Stadt Solingen zitiert wurde mit der Aussage: “Die Stadt werde am Montag ein Spendenkonto eröffnen, aus dem etwa Beerdigungskosten bezahlt werden könnten, sagte ein Stadtsprecher.” Ich konnte diese Nachricht kaum glauben und habe in Solingen nachgefragt.
Das Ergebnis dieser Nachfrage finde ich erfreulich. Tatsächlich nimmt die Gerd-Kaimer-Stiftung Spenden an, aber die sind zur Unterstützung des einzig verbliebenen Sohnes der Familientragödie bestimmt.
Die Kosten für die Bestattung der verstorbenen Geschwister sichert aber die Stadt ab. “Mit der Einrichtung des Kontos greift die Stadt sehr gerne eine Anregung auf, die viele Bürgerinnen und Bürger über die sozialen Medien an Oberbürgermeister Tim Kurzbach gerichtet hatten. Die Gerd-Kaimer-Bürgerstiftung ist eine rechtlich selbstständige Stiftung, die von der Stadt Solingen gegründet wurde, unter anderem mit Mitteln aus dem Nachlass des Solinger Alt-Oberbürgermeisters Gerd Kaimer (1926 bis 2016).”
Die Stiftung widmet sich sozialen und kulturellen Zwecken und der Förderung der Jugend. Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach: “Ich bin sicher: Die Unterstützung des Jungen wäre im Sinne von Gerd Kaimer gewesen.” Das Stichwort “Licht” erinnert an die vielen Lichter, die die Nachbarinnen und Nachbarn der Verstorbenen am vergangenen Samstag in Solingen entzündet haben.
Bei der Überweisung wird um die Angabe des Stichwortes “Licht” gebeten. Die eingehenden Beträge sollen dem derzeit Elfjährigen auf seinem weiteren Lebensweg helfen, z. B. bei der Finanzierung einer Ausbildung. Das Konto wird als Treuhandkonto bei der Gerd-Kaimer-Bürgerstiftung geführt und hat die folgende IBAN: DE 97 3425 0000 0001 6633 84.
Anm. d. Red.: zur Rolle sog. “Medien” in diesem Fall gab es heute ein Interview des DLF mit dem sog. Chefredakteur der sog. Zeitung Bild. Zu empfehlen ist die Hörfassung, die ein Gefühl der Stammelei dieses gewöhnlich aggressiv daherschwätzenden Herrn vermittelt. Es ist zu hoffen, dass seine betagte Verlegerin mindestens “not amused” ist.