Seit 2015 stagniert der internationale Waffenhandel. Nur die USA, Frankreich und Deutschland legten im Rüstungsexport zu, Deutschland um 21 %, laut Zahlen des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI. Verantwortlich ist die Bundesregierung. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 26 vor, dass „zur Kriegsführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden“ dürfen. Ergänzend gibt es ein Ausführungsgesetz, nämlich das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen. Es regelt die Herstellung, das Überlassen, das Inverkehrbringen, den Erwerb und den Transport von Sachen, die zur Kriegsführung bestimmt sind. Zuständige Behörden sind hierbei vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Entscheidend ist jedoch der Bundessicherheitsrat (BSR), ein Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine Sitzungen, die von der Bundeskanzlerin geleitet werden, sind geheim. Er koordiniert die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesregierung und ist für die Genehmigung von Rüstungsexporten zuständig. Ständige Mitglieder sind neben der Bundeskanzlerin und dem Chef des Bundeskanzleramts seit 1998 die Bundesminister des Äußeren, der Finanzen, des Inneren, der Justiz, der Verteidigung, für Wirtschaft und Energie, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Generalinspekteur der Bundeswehr (!).
Verschiedene Verfassungsjuristen halten diese Konstruktion für verfassungswidrig. Ihrer Ansicht nach kann die Vorgabe des Grundgesetzes, dass zur Kriegsführung geeignete Waffen nur mit Genehmigung des Bundeskabinetts exportiert werden dürfen, nicht durch eine Delegation der Entscheidungsgewalt an einen Ausschuss ausgehebelt werden. „Jede einzelne bisher erteilte Exportgenehmigung für Kriegsmaterial ist rechtswidrig, weil von der falschen Behörde getroffen – seit Jahrzehnten.“ Damit taucht die Frage auf, ob und wie gegen diese verfassungswidrige Praxis vorgegangen werden könnte.
Eine Verfassungsbeschwerde kommt nicht infrage, da diese voraussetzt, dass die Beschwerdeführer sich persönlich in ihren Grundrechten verletzt fühlen. Normenkontrollklagen können nur die Bundesregierung, die Bundesländer oder eine bestimmte Anzahl von Bundestagsabgeordneten einreichen. Hier liegt der Hebel, damit endlich ein Gericht die Gelegenheit erhält, die verfassungswidrigen Rüstungsexporte aus Deutschland zu beenden.
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