Ein offenkundiger Reinfall, anders kann man den Besuch der EU-Kommissionsvorsitzenden Ursula von der Leyen und des EU-Ratsvorsitzenden Charles Michel beim türkischen Präsidenten nicht bezeichnen. Damit meine ich weniger die Brüskierung von der Leyens durch Zuweisung eines „frauengerechten“ Sitzplatzes, sondern vor allem die politische Instinktlosigkeit, die sich bei diesem Besuch zeigt.
Zu einem Zweitpunkt, wo die Willkür in der Türkei weitere Ausmaße annimmt und nicht nur unliebsame Parlamentarier entfernt werden, sondern gleich eine ganze Oppositionspartei verboten werden soll, machen Spitzenleute der EU dem türkischen Despoten ihre Aufwartung. Verhandelt wurde über die türkischen Forderungen nach weiteren EU-Geldern für die Versorgung von Flüchtlingen sowie nach einer Erweiterung der Zollunion um Agrarprodukte, Stahl, Kohle und Dienstleistungen sowie nach visafreiem Reisen für türkische Staatsbürger in die EU.
Die Bedenken der EU-Staaten wegen der katastrophalen Lage von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten in der Türkei sollen zwar vorgetragen worden sein, waren aber nicht Verhandlungsgegenstand. Unter dem Strich war das Treffen demnach ein diplomatischer Erfolg für Erdogan, den er gewiss auch innerhalb der Türkei wirksam verkaufen wird.
Offenbar haben die EU-Staaten nichts aus der Vergangenheit gelernt. Im Oktober 2015 besuchte Angela Merkel kurz vor der türkischen Parlamentswahl Erdogan. Das wird gewiss bei einer Reihe türkischer Wähler/innen Eindruck gemacht haben. Wenn selbst die mächtigste Politikerin Europas Erdogan hofiert, so dachten sie, wird er gewiss ein seriöser Politiker sein, den man getrost wählen kann. So war es dann auch: Erdogan gewann einen Monat später knapp die absolute Mehrheit, die er bei den vorhergehenden Wahlen verloren hatte.
Einen vergleichbaren Zusammenhang gab es auch 2017. Das von Erdogan und seiner Partei AKP vorgelegte Verfassungsreferendum erzielte im April in einer von Wahlbetrug begleiteten Volksabstimmung die knappe Mehrheit von 51,4 %. Damit wurde das Präsidialsystem eingeführt, das die Kompetenzen von Erdogan erheblich erweiterte. Seitdem kann er mit sogenannten Dekreten Politik machen (z.B. hat er mehr als 130.000 öffentliche Bedienstete wegen angeblicher Nähe zum Militärputsch aus dem Dienst entfernt).
Zwei Monate vor dem Referendum hatte Angela Merkel den Despoten am Bosporus besucht. Und ein Jahr zuvor hatte die EU mit der Türkei ein Flüchtlingsabkommen vereinbart und sich zur Zahlung von 6 Mrd. Euro verpflichtet. Es ist zu vermuten, dass die entscheidenden 1,4 % der Wählerstimmen durch der Großzügigkeit der EU bewirkt wurden. Angela Merkel und die EU haben somit höchstwahrscheinlich mit dafür gesorgt, dass die erschreckende Entwicklung in der Türkei weitergehen kann. Gewiss nicht bewusst, aber grob fahrlässig.
Beim Verfassungsreferendum waren auch die im Ausland lebenden türkischen Bürger/innen stimmberechtigt. Es ist unfassbar, dass 63 % von ihnen für Erdogan votiert haben. Sie leben bei uns in einem Land, wo Demokratie, Menschenrechte, unabhängige Justiz und Pressefreiheit hohe Werte darstellen. Nun unterstützen sie einen Despoten und die Repression in der Türkei. Da fragt man sich, warum sie nicht in ihr Traumland übersiedeln.
Lieber Heiner, Dein Schluss ist ein Kurzschluss. Das Grundrecht zu wählen ist unabhängig davon, ob Du und ich seine Nutzung für “richtig” oder für “falsch” halten. Auf das Wahlverhalten hier lebender Türk*inn*en war ich hier schon mal ausführlicher eingegangen:
https://extradienst.net/2018/06/26/asymmetrische-demobilisierung-tuerkische/
Erdogan wäre schlagbar, wenn die demokratisch Opposition weniger sektiererisch agieren würde – ein Demokratieproblem, das in vielen Ländern besteht, auch in unserem eigenen. Und Dein Rat “in ihr Traumland überzusiedeln” unterscheidet sich substanziell kaum von dem, was wir beide – ich zumindest – in unserer politischen Jugend gehört haben: “Geht doch nach drüben!”