Im Nachklang zur Flutkatastrophe wird die Frage diskutiert, wer eigentlich für die immen­sen Schäden aufkommen soll. Der Staat, die Versicherungen, Spendenaktionen, die Ge­schädigten selbst? Oder die Verursacher? Und wer sind die Verursacher? Offenbar be­steht weitgehende Einigkeit in der Einschätzung, dass der Klimawandel die Flutkatastro­phe bewirkt hat. Also geht es um die Verursacher der Klimaerwärmung.

CO2 -Emissionen weltweit

Die wichtigsten CO2-Emittenten in Deutschland sind: Energie (38 %), Industrie (21), Ver­kehr (18 %), Haushalte/Gebäude (10 %), Landwirtschaft (8 %), Gewerbe (4 %). Der Anteil des Verkehrssektors gliedert sich in PKW (8 %), LKW + Busse (4 %), Schiffe (3 %), Flug­zeuge (2,5 %), Nutzfahrzeuge (1 %). Weltweit sehen die Zahlen etwas anders aus: Elektri­zität + Wärme (42 %), Verkehr (25 %), Industrie (19 %), Gebäude (6 %).

Die zehn weltweit größten CO2-Verursacher sind China (28,4 %), USA (15,6 %), Indien (6,6 %), Russland (4,7 %), Japan (3,6 %), Deutschland (2,2 %) und Kanada, Iran, Sau­di-Arabien und Südkorea mit jeweils 1,7 %. Die EU-Staaten erzeugen zusammen rund 10 %. Hauptverursacher sind also die industrialisierten Staaten, die zudem die jetzt stattfinden­den Klimaveränderungen maßgeblich durch ihren Energieverbrauch in den vergangenen hun­dert Jahren hervorgerufen haben.

Addiert man alle Werte seit 1850, so landen die USA auf dem ersten und die EU auf dem zweiten Platz. In Großbritannien ist der historische Anteil sogar dreimal so hoch wie der aktuelle. Bei den Entwicklungsländern ist es umgekehrt: heute sind sie für 92 % der Emis­sionen verantwortlich, historisch haben sie nur 24 % beigetragen. Sie pochen da­her zu­recht auf ein Nachholpotenzial und fordern, dass vorrangig die Industriestaaten mit ihrem technolo­gischen Know-How in klimafreundliche Technologien investieren. Dieser Grund­satz findet sich auch schon in der UN-Klimarahmenkonvention von 1994.

Das Bild relativiert sich, wenn man die Pro-Kopf-Emissionen betrachtet. Hier lagen die Werte der Bewohner/innen der Industriestaaten 2005 fünfeinhalb mal so hoch wie in den Schwellen- und Entwicklungsländern. China und Indien, die beiden größten Emittenten, stehen bei der Pro-Kopf-Betrachtung nur auf den Plätzen 74 und 149. Großemittenten sind dann die USA und Australien mit einem Wert, der fast doppelt so hoch ist wie in der EU.

Zu beachten ist, dass der Klimawandel nicht nur durch den Energieverbrauch beflügelt wird. Der landwirtschaftlich erzeugte Ausstoß von Methan ist 25-mal treibhauswirksamer als CO2. Und die Entwaldung ist für 25 % der Erderwärmung verantwortlich. Brasiliens CO2-Emissionen aus der Rodung von Wäldern sind beispielsweise viermal so hoch wie seine energiebedingten Emissionen.
Kosten des Klimawandels
Neben der Suche nach den Verursachern der Klimawandels stellt sich die Frage nach des­sen Kosten. Im Oktober 2020 legte das UN-Büro für Katastrophenvorbeugung eine Studie vor, wonach sich die Zahl der Naturkatastrophen in den vorhergehenden zwanzig Jahren verdoppelt habe. Dabei waren 4,2 Mrd. Menschen betroffen und 1,2 Mio. Todesop­fer zu beklagen. Die wirtschaftlichen Schäden wurden mit rund 2,5 Bio. € beziffert, wobei viele Staaten, vor allem aus Asien und Afrika, keine Zahlen gemeldet hatten.

Einer Prognose des Carbon Disclosure Project zufolge wird bis Ende 2070 mit Kosten von weltweit 4,6 Bio. € und bis 2200 sogar mit 26 Bio. € gerechnet, vor allem wegen der ver­heerenden Schäden von Naturkatastrophen. Nur wenn die Erderwärmung auf zwei Grad beschränkt wird, ergeben sich niedrigere Werte, jedoch immer noch 1,55 Bio. € jährlich.

Eine andere Berechnung kommt zu dem Ergebnis, dass die Klimaschäden im Jahr 2100 bis zu 14 % der globalen Wirtschaftsleistung betragen, wenn die nationalen Klimapläne nicht drastisch verschärft werden. Bislang gingen Ökonomen von 5 % aus. Der Ansatz der neuen Studie ist recht konservativ. Sie betrachtet nämlich nur ökonomische Schäden und nur die unmittelbaren Folgen des Temperaturanstiegs, nicht jedoch die Folgen von Ex­tremwetterereignissen oder den Anstieg des Meeresspiegels.

Diese Zahlen zeigen, wie schwierig es ist, die gesamtem Klimaschadenskosten zu ermit­teln und sie auf das emittierte CO2 umzulegen. Wer traut sich, die Verwüstung der Umwelt, das Aussterben von Tieren und Pflanzen, die Bedrohung der menschlichen Zivili­sation und die daraus erwachsenden Konflikte in Zahlen zu fassen? Und wer könnte die­se Schäden annähernd gerecht den Emissionsquellen zuordnen?

Ermittlung der Verursacher

Angesichts der weltweiten Vielfalt der Verursacher ist dies nicht leistbar. Oftmals wird es nicht möglich sein, den Verursacher zu ermitteln oder – falls das doch gelingt – ihn recht­lich zu belangen. Teilweise entstehen Umweltschä­den durch das Zusammenwirken meh­rerer Verursacher oder Ursachen. Ebenso irreal wird jeder Versuch sein, alle Schäden zu erfas­sen und zu bewerten. Denkbar, aber politisch wohl kaum durchsetzbar wären nur gruppen­spezifische und pauschalierte Lösungen. So könnten z.B. die Unternehmen der Luftfahrt mit ihrem Anteil von 2,5 % zur Deckung von Umweltschäden herangezogen wer­den. Ähnli­ches ist z.B. für die Kreuzschifffahrt und für Kraftwerke organisierbar.

Leichter handhabbar, aber politisch kaum machbar, wäre die verursachergerechte Vertei­lung der Kosten auf die einzelnen Staaten. Diese müssten dann als Staat für die Schä­den gerade stehen oder auf nationaler Ebene eine Verteilung vornehmen. Bedingung für ein solches Verfahren wäre eine internationale Einigung, wahrscheinlich der komplette Aufbau eines internationalen Systems mit Verursacherermittlung, Belastungszuordnung, Scha­densermittlung, Beitragserhebung und Mittelverteilung.

Nötig wäre eine solche Instanz für die sogenannten mittelbaren Umweltschädigungen, an denen viele Millionen Verursacher beteiligt sind, die legal gehandelt, aber dennoch Um­weltschäden verursacht haben. Einfacher ist bekanntlich die Verfolgung und Heranziehung von unmittelbaren Umweltschadenverursachern, wie z.B. dem Chemiewerk, das umliegen­de Ackerflächen vergiftet, dem Tanker, dessen Öl die Strände verseucht, oder der Müllver­brennungsanlage, die die Luft verpestet.

Es gibt bereits ein internationales Berechnungsverfahren, nämlich für die Verteilung der CO2-Reduktionsvorgaben. Auf der Basis von Berechnungen des Weltklimarates hat jeder Staat ein CO2-Budget erhalten, das er in den nächsten Jahren ausschöpfen darf, um an­schließend CO2-frei zu wirtschaften. Dabei wird die gerade noch vertretbare globale Men­ge an Emissionen pro Kopf auf alle Länder aufgeteilt. Deutschland darf demzufolge ab 2020 noch insgesamt 4.400 Megatonnen CO2 ausstoßen. 5)
Schadensersatzforderungen
Eine internationale Lösung zur Erhebung von Schadensersatzzahlungen ist aktuell illu­sorisch. Aber wir kennen bekanntlich andere Problemfelder, wo erst nach vielen Jahren und Bestrebungen internationale Lösungen zustande gekommen sind. Die Bemühungen um einen internationalen Strafgerichtshof (in Kraft getreten 2002) begannen bereits 1945, über die Chemiewaffenkonvention (1997) wurde 22 Jahre verhandelt, bei der Kinder­rechtskonvention (1989) dauerte es 30 Jahre und beim artenschutzabkommen (1975) 15 Jahre. Irgendwann wird es vielleicht eine Klimaschadenkonvention geben – wenn es dann nicht schon zu spät ist.

Nun mehren sich die Fälle, in denen Personen, Gruppen oder Institutionen Schadenser­satzforderungen gegen Unternehmen wegen der von ihnen durch CO2-Emissionen verur­sachten Schäden stellen oder sogenannte strategische Umweltklagen gegen Regierun­gen einreichen, denen sie unzulängliche Klimaschutzgesetze vorwerfen.

Richtungweisend ist die zivilrechtliche Klage eines peruanischen Bergbauern gegen den deutschen Energiekonzern RWE. Mit Unterstützung der deutschen Umweltorganisation Germanwatch fordert er 0,47 % der Kosten, die er für Schutzmaßnahmen gegen Schmelz­wasser aufbringen muss. Dies entspräche dem RWE-Anteil an menschengemachten CO2-Emissionen. RWE wurde ausgesucht, weil es weltweit für fast 0,5 % aller jemals getätigten CO2-Emissionen verantwortlich ist und als Europas größter Emittent gilt. Erwartungsge­mäß lehnte RWE die Forderung ab, weil es eine Vielzahl von Verursachern gibt und weil hier ein Präzedenzfall geschaffen werden soll.

Das Oberlandesgericht hat jedoch den Fall als “Rechtssache von grundsätzlicher Bedeu­tung“ eingestuft und ist in die Beweisaufnahme eingestiegen. Jetzt sollen Gutachter in den Anden klären, ob der Bauer tatsächlich in seiner Existenz bedroht ist. Unabhängig von der Frage, wie der Prozess ausgeht, dürfte allein die breite Medienwirksamkeit den Klima­schutzbemühungen einen kräftigen Schub verleihen und manche angeblich unumstößliche Ge­wohnheiten ins Wanken bringen.

Eine ähnliche Klage hat eine pazifische Inselgruppe beim Menschenrechtsausschuss der UN wegen Untätigkeit bei der Abwendung der Klimakatastrophe gegen Australien erho­ben, Bemerkenswert ist eine Entgegnung der Beklagten: Es seien nicht die jetzigen Insel­bewohner/innen betroffen, sondern höchstens deren Nachkommen. – Laut UNDP gibt es in­zwischen über 1.500 „climate cases“ in 39 Staaten.

Zunehmende Klimaklagen

Die meisten solcher Verfahren sind strategische Umweltklagen, weil ein wirksamer Kli­maschutz zwar seit dem Pariser Klimavertrag für alle Staaten verbindlich ist, jedoch Sank­tionsmöglichkeiten fehlen. Daher gibt es Vollzugsdefizite und zuneh­mende Bestrebungen, gegen Vertragsverstöße oder Nichthandeln von Staaten gerichtlich vorzugehen. Beispiels­weise klagen Familien aus Kenia, Fidschi und fünf Staaten Europas (darunter Deutsch­land) gegen die unzureichenden Klimaziele der EU. Diese würden nicht ausreichen, das 1,5 Grad-Ziel des Paris-Vertrags zu erfüllen. In der ersten Instanz wurde die Kla­ge vom Ge­richtshof der EU abgewiesen, weil keine unmittelbare (exklusive) Betrof­fenheit der Klä­ger vorliege. Inzwischen liegt die Klage beim EUGH.

Erfolgreicher waren sechs Personen aus Portugal, die ihre Klage beim Europäischen Ge­richtshof für Menschenrechte einreichten und von den beklagten Staaten eine stärkere Re­duktion von Treibhausgasen sowie die Übernahme der Verantwortung forderten, die bei Emissionen im Ausland freigesetzt werden. Das Gericht nahm die Klage an und forderte die beklagten Staaten zur Stellungnahme auf.

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht im Mai ent­schieden, dass das Klimagesetz von 2019 nicht ausreicht, die vorgegebene Reduzierung der Treibhausemissionen ab 2030 sicherzustellen. Mehrere Umweltverbände und Einzel­personen, darunter neun junge Klimaaktivisten, die zum Teil auf überschwemmungsge­fährdeten Inseln leben, hatten geklagt. Das Gericht erklärte die 1,5-Grad-Grenze des Pa­riser Abkommens für verbindlich und entschied, dass Deutsch­land verpflichtet ist, geeigne­tere Emissionsreduktionsziele festzulegen. Zu wenig Klimaschutz in der Gegenwart schränke die die Freiheit der Bürger/innen in der Zukunft unzulässig ein. Grundlage ist Art. 20a GG, wonach der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.“ Damit hatte erstmals eine Umweltklage Erfolg vor dem Verfassungsgericht.

Der Bundestag hat daraufhin – ohne die Stimmen der Opposition – am 24. Juni das Kli­magesetz verschärft. Für 2030 wird ein neues Zwischenziel von 65 % Treibhausgasmin­derung (statt 55 %) und für 2045 Treibhausgasneutralität vorgegeben. Dazu wurden die Min­derungsziele in den einzelnen Sektoren neu festgelegt (Energie, Industrie, Gebäude, Ver­kehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft). Grüne und Linke sprechen von einem Schnell­schuss. Sie halten – ebenso wie Klimaforscher und Umweltorganisationen – die be­schlossenen Maßnahmen nicht für ausreichend.

Darauf aufbauend haben nun Umweltaktivist/innen mit Unterstützung von Umweltverbän­den Klage vor dem Bundesverfassungs­gericht gegen fünf Bundesländer eingereicht, weil sie ihre Grundrechte durch mangelhaften Kli­maschutz verletzt sehen. Diese Länder haben bislang noch kein Landesklimaschutzgesetz. Gefordert wird, dass sie ein Ge­setz verabschieden, das dem Grundgesetz und dem Pariser Klimaschutzabkommen ent­spricht.

Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe haben im August die Unternehmen VW, Daim­ler, BMW und Wintershall darauf verklagt, sich zu verpflichten, ihr Geschäftsmodell so zu verändern, dass es dem Pariser Klimaschutzabkommen ent­spricht. Die Klageführenden betonen, dass die Unternehmen mehr CO2 freisetzen als viele Staaten, dass sie aber, auch wenn es erlaubt ist, nicht mehr Rechte in Anspruch nehmen dürfen als diese.

Die Reaktion folgte bald. Der Wirtschaftsrat der CDU forderte, Klimaklagen gegen Unter­nehmen zu untersagen. Das seien Shownummern, die an Rufmord grenzten. Diese Hal­tung passt zu früheren Vorschlägen aus CDU-Kreisen, klagefreudigen Organisationen die Gemeinnützigkeit zu streichen. Irgendwann wird wohl auch jemand fordern, dem Bundes­verfassungsgericht die Zuständigkeit für Klimaklagen zu entziehen.

Über Heiner Jüttner:

Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.