Die Bundestagsverwaltung hat entschieden, dass Besucher/innen, die die Räume der Ab­geordneten und der Fraktionen betreten dürfen, einen Ausweis mit Foto tragen müs­sen. Die Ausweise sind von den einzelnen Fraktionen auszustellen. Dazu teilte die Ver­waltung mit, dass die Vordrucke unter der Registernummer 7-8/2021 angefordert werden können. Eine Ösenzange nebst Ösen könne beim Materiallager ausgeliehen werden.

Was sich so einfach anhörte, entwickelte sich zu einem Musterbeispiel für die Er­kenntnis, welche Probleme bei Verwaltungsreformen auftreten können. Es begann mit organisatori­schen Mängeln. Beispielsweise wollten mehrere Fraktionen die Ösenzange zur gleichen Zeit entleihen. Andere gaben die Ösenzangen nicht rechtzeitig zurück. Es gab so­gar Abge­ordnete, die sich eine Ösenzange ausliehen, obwohl sie gar keinen Besucheraus­weis aus­zustellen hatten.

Daher musste eine Entgeltordnung erarbeitet werden, um die Ösenzangen-Ausleihzeiten zu koordinieren und um Ösenzangen-Ausleihgebühren festzusetzen. Dazu gab es dann Ösenzangenanforderungsformulare. Nun konnte jede Fraktion die Ösenzange zum benö­tigten Zeitpunkt bestellen. Die Gebührensatzung war nach der Entleihzeit gestaffelt und un­terschied zwischen Ösenzangenausleihen mit Ösen und ohne Ösen. Als proble­matisch er­wiesen sich die sogenannten Ösenzangenleerlaufzeiten: Sollten auch Gebühren berech­net werden, wenn die Ösenzange über Nacht oder gar übers Wochenende ausge­liehen wurde? Und wem wird die Transportdauer zugerechnet, die im Aktenumlaufwesen be­kanntlich bis zu vier Tage dauern kann?

Die Gebühren flossen in eine Ösenzangenausgleichsrückslage, aus der Ersatzbeschaf­fungen vorgenommen wurden, wenn eine Ösenzange in den vorzeitigen Ruhestand trat. Um Missbrauch zu verhindern, erfasste eine Ösenzangen-Controlling-Abteilung alle Ösenzan­gen-Ausleihzeiten und verglich sie mit der Zahl der verbrauchten Ösen. Für den Fall, dass zwischen einzelnen Fraktionen deutliche Unterschiede beim Ösenverbrauch oder bei der Ausleihdauer auftraten, wurden Fortbildungskurse zum materialschonenden und ösen­sparenden Umgang mit bundeseigenen Ösenzangen angeboten. Außerdem wur­de ge­prüft, ob die Fotos statt mit zwei Ösen links unten und rechts oben auch mit nur einer Öse in der Mitte befestigt werden könnten.

Da nicht alle Fraktionsbediensteten sofort Sinn und Nutzen der Ösenzangenentgeltord­nung einsahen, gab es Umgehungsversuche. So hatte sich eine Sekretärin kostenlos eine Ösenzange in einem benachbarten Schreibwarenladen ausgeliehen. Dagegen erhob der Personalrat Widerspruch. Seiner Ansicht nach sei ein solches Outsourcing mitbestim­mungspflichtig. Die FDP-Fraktion vertrat dagegen die Meinung, dass sich auch die Ösenzangen dem Wettbewerb stellen müssten. So könnten die bundeseigenen Ösenzangen ihre Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Die Ösenzange als solche sei ein geeig­neter Hebel zur Straffung der Verwaltungsarbeit.

Einzelne Politiker schlugen sogar vor, im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung die bundeseigenen Ösenzangen auch an Außenstehende zu verleihen. Das Finanzministeri­um wies jedoch darauf hin, dass das Ösenzangenausleihamt dann zu einem Betrieb ge­werblicher Art würde und die Ösenzangennutzungsentgelte mehrwertsteuerpflichtig wä­ren. Auf Gewinne wären Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu zahlen.

In einem ersten Schritt wurde daher zunächst nur eine Kooperation mit der Berliner Se­natsverwaltung vereinbart. Diese Entwicklung alarmierte die Abgeordneten. Sie sahen die Ösenzangen und Ösen nun nicht mehr als Geschäft der laufenden Verwaltung an und wollten eine Grundsatzentscheidung treffen. Insbesondere interessierte sie die Frage, wel­chen Kostendeckungsgrad die Ösenzangen-Entgeltordnung vorsah.

Über Heiner Jüttner:

Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.