ARD und ZDF im Bann der Algorithmen?

Vorwort

Elon Musk, einer der reichsten Männer der Welt, kündigte im April an, Twitter aufzukaufen, um dort nach eigener Ansicht die „Redefreiheit“ wiedereinzuführen. Die Aufregung war groß – eine zentrale Kommunikaktionsinfrastruktur in den Händen eines exzentrischen Milliardärs! Welche Äußerungen würde er als Besitzer zulassen, was wäre nicht mehr, was wäre wieder nach dem Erwerb durch ihn möglich (Stichwort: Donald Trump)?

Schlagartig verdeutlichte Musk Öffentlichkeit und Politik die Macht der großen privaten Kommunikationsplattformen, neben Twitter auch Facebook, YouTube, Instagram, TikTok & Co. Der Vorgang reiht sich ein in eine Kette jüngerer Ereignisse, die die Plattformen in ein kritisches Licht tauchen. Die Erstürmung des US-Kapitols im Januar 2021 dürfte ohne die Mobilisierung über Facebook und Twitter kaum möglich gewesen sein, auch die Gefahren, die von rechtsextremen und verschwörungsideologischen Gruppen ausgehen, werden mit auf ihre Nutzung und Funktionsweise zurückgeführt.

Erklärbar sind diese negativen Effekte mit den Geschäftsprinzipien der Plattformen: Um möglichst viel Profit mit dem Ausspielen personalisierter Werbung erzielen zu können, sammeln sie immense Mengen privater Daten und zeigen den Nutzer:innen genau solche Inhalte, die diese möglichst lange auf den Plattformen halten und vor den Bildschirmen fesseln. Besonders gut gelingt dies mit emotionalen und oberflächlichen, aber auch mit polarisierenden Inhalten – neben belanglosen Unterhaltungsvideos werden dadurch auch Hass und Hetze von den Algorithmen bevorzugt behandelt.

Nun sind die Plattformen inzwischen so bedeutsam, dass sie als relevanter Teil der Öffentlichkeit angesehen werden müssen – Millionen Menschen in Deutschland nutzen die Dienste. Insbesondere Jüngere sind zum großen Teil nur noch vermittelt durch soziale Netzwerke mit journalistischen Informationen zu erreichen. Um nicht den Anschluss an eine ganze Generation zu verlieren, die mit dem linearen Fernsehen und Radio kaum mehr etwas anfangen kann („Generationenabriss“), sind die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland im Rahmen einer „Digitaloffensive“ (ARD) auch auf den privaten Plattformen präsent: Formate werden exklusiv für soziale Netzwerke produziert, lineare Inhalte für diese optimiert. Die Öffentlich-Rechtlichen versuchen einerseits, ihren – 2021 auch höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht auf die digitalen Plattformen ausgeweiteten – gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen. Andererseits unterwerfen sie sich damit genau den Geschäftsmodellen und Algorithmen der Konzerne, die viele für die politischen Verwerfungen und soziale Gräben (mit)verantwortlich machen.

„Das Ausbalancieren privater Medienmacht […] war historisch einer der wichtigsten Gründe für die Schaffung öffentlich-rechtlicher Medien“, schrieb ZDF-Verwaltungsrat-Mitglied Leonhard Dobusch kürzlich. Aber kann dieses Ausbalancieren auf privaten, kommerziellen Netzwerken funktionieren? Können die öffentlich-rechtlichen Medien einerseits an hohen journalistischen Qualitätsstandards festhalten und gleichzeitig Reichweite über Algorithmen generieren, die Oberflächlichkeit, Polarisierung und Emotionalität belohnen?

„Wir wissen, dass es dem Algorithmus auch gefällt“

Die Otto Brenner Stiftung konnte mit Henning Eichler einen profilierten Experten zu Beantwortung dieser Fragen gewinnen. Eichler, als Journalist und Wissenschaftler mit Theorie und Praxis der Medien vertraut, analysiert nicht nur den Umfang des öffentlich-rechtlichen journalistischen Engagements in den sozialen Netzwerken. Durch ausführliche Interviews mit Redaktionsmitgliedern und (Digital-)Verantwortlichen bei ARD und ZDF kann er ein detailliertes Bild ihrer gegenwärtigen Social-Media-Praxis zeichnen. Das Dilemma wird deutlich: Eine Orientierung der redaktionellen Tätigkeiten an algorithmischen Funktionsweisen und Konventionen der Plattformen findet auf allen Ebenen statt. Formatentwicklung, Darstellungsweisen und Inhalte werden (unterschiedlich stark) daran ausgerichtet. Auch die Kommunikation mit den Nutzer:innen orientiert sich an den Prinzipien der Netzwerke. „Wir wissen, dass es dem Algorithmus auch gefällt“, ist eine vielsagende Begründung in einem der Interviews für die intensive Interaktion der Redaktion mit dem Publikum. Kennzahlen der Plattformen (wie Abrufzahlen) sind im Redaktionsalltag stets präsent und werden als ‚Währungen‘ akzeptiert.

Für den Autor Eichler bedarf es mehrerer Ansätze, um auch zukünftig Qualitätsjournalismus in digitalen Medienumgebungen für alle zu sichern. Redaktionen und Medienhäuser sind in der Pflicht, verbindliche Leitlinien für öffentlich-rechtlichen Journalismus in sozialen Netzwerken aufzustellen. Zugleich muss der Ausbau unabhängiger und nicht-kommerzieller Plattformen und eine stärkere Regulierung der Netzwerke und ihrer Algorithmen vorangetrieben werden. Die Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz, Heike Raab, sagte kürzlich, die Medien seien „zu wichtig, um sie den Algorithmen und den Gesetzen des Marktes zu überlassen“. Der Markt (und Musk) mögen ARD und ZDF nicht kaufen können, über die Algorithmen aber üben sie erheblichen Einfluss auf deren journalistische Arbeit aus. Stiftung und Autor hoffen, dass die Studie die Debatte darüber stärkt, wie die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien nachhaltig gewährleistet werden kann.

1 Soziale Netzwerke als Herausforderung für öffentlich-rechtlichen Journalismus

„Denn Algorithmen kennen keine Vernunft – und damit im strengen Sinne auch keine Unvernunft. […] Ihnen die Entwicklung von Social-Media Platt-formen zu überlassen nimmt sich geradezu fahrlässig aus.“ (Eckoldt 2022)

Ein Büro-Loft im Berliner Wedding: Hohe Decken, große Fenster, der vergangene Industrie-Charme lässt sich noch erahnen. Es ist zehn Uhr vormittags, die Redaktionsmitglieder von Deutschland3000 sitzen zur täglichen Konferenz zusammen. Für das Content-Netzwerk funk von ARD und ZDF produziert das Team Filmbeiträge und Texte auf Facebook und Instagram: Journalismus optimiert für soziale Netzwerke.

Was lief gut? Was lief nicht so gut? Was haben wir heute vor? Die Redaktion bespricht den Stand der aktuellen Produktionen und blickt auf die frisch ausgespielten Beiträge zurück. Unverzichtbare Aspekte der Morgenrunde sind Zahlen und Zielgruppen: Welche Reichweite hat der Post von gestern? Kann der prominente YouTuber Fynn Kliemann gewonnen werden, an einem Beitrag mitzuwirken, damit der mehr Nutzer:innen erreicht? Trifft der geplante Beitrag zum Thema Adoption die Zielgruppe? Schließt das Thema möglicherweise zu viele Nutzer:innen aus?

Zur gleichen Zeit im Münchener Glockenbachviertel. In einer Dreizimmerwohnung, kleine Küche, kleiner Balkon, sitzt die News-WG am großen Esstisch beisammen. Die fünf Redaktionsmitarbeiter:innen haben ihre Notebooks aufgeklappt und planen eine „Insta-Story“ zum Weltkrebstag. Das Team aus Journalist:innen und Community-Manager:innen arbeitet für den Bayerischen Rundfunk und produziert Beiträge für das Netzwerk nstagram. Sie besprechen, wie sie das Thema möglichst passend für die Plattform umsetzen: Welches Layout soll das Video bekommen? Welche Standbilder werden gebraucht? Dann schreibt die Community-Managerin den ersten sogenannten ,Feedpost‘ (eine kurze Text-Bild-Nachricht, die an die Nutzer:innen ausgespielt wird) zum Thema. So sollen die Nutzer:innen angeregt werden, sich zum Thema Krebs zu äußern, auch weil solche Reaktionen ganz entscheidend sind, um hohe Reichweiten zu erzielen und das zugehörige Video an viele Menschen ausspielen zu können. Wie der Instagram-Algorithmus auf die Beiträge reagiert, wird hier immer mitgedacht.

Am selben Vormittag trifft sich in Bremen das Y-Kollektiv in seinen Redaktionsräumen am Pusdorfer Hafenbecken. Der umfunktionierte Industriebau bietet einen Blick auf Lagerhäuser und abgetakelte Transportschiffe. Vor dieser Kulisse entstehen Dokus und Reportagen für YouTube, in Kooperation von Radio Bremen und dem funk-Netzwerk. Auch in dieser Konferenz geht es um den Stand der laufenden Produktionen und die aktuelle Veröffentlichung. Die Social-Media-Redakteurin berichtet, dass der Reichweitentrend gut sei, bisher aber nur wenige Kommentare von Nutzer:innen eingegangen seien. Danach geht die leitende Redakteurin in den Schneideraum, um mit zwei Filmautorinnen und einem Cutter eine Reportage zu überarbeiten. Ihr Ziel: Die erste Minute des Films muss noch You-Tube-typischer werden, um die Aufmerksamkeit der Nutzer:innen zu wecken.

Vor allem Menschen unter 35 Jahren nutzen journalistische Angebote kaum noch über Fernsehen, Print und Hörfunk.

So, wie in diesen Beispielen, arbeiten inzwischen viele öffentlich-rechtliche Redaktionen oder externe Produktionsfirmen im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Sendern. Sie machen für die Verbreitung und Nutzung über soziale Netzwerke optimierten Journalismus. Damit reagieren sie auf einschneidende und unumkehrbare Veränderungen in der Mediennutzung. Denn vor allem Menschen, die jünger als 35 Jahre sind, nutzen Nachrichtenangebote und Journalismus allgemein kaum noch über die klassischen Wege Fernsehen, Print und Hörfunk.

Dieser Trend setzt sich in die älteren Bevölkerungsgruppen fort und hat zur Folge, dass soziale Netzwerke inzwischen Teil der öffentlichen Kommunikation geworden sind und eine tragende Rolle in Meinungsbildungsprozessen spielen. Das Gewicht von Meinungsbildung über das Internet „steigt weiter und bernimmt klar die Führung“, heißt es in einer Studie der Landesmedienanstalten (Die Medienanstalten 2020). Die öffentlich-rechtlichen Anbieter sind gefordert, auf diese Entwicklungen innovativ zu reagieren, um alle Beitragszahler:innen zu erreichen und weiterhin eine tragende Rolle in der Informationsvermittlung und Meinungsbildung zu spielen. Dieser erweiterte Auftrag wird auch höchstrichterlich bestätigt: Das Bundesverfassungsgericht appelliert in seinem Beschluss zur Rundfunkfinanzierung, dass die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Angebote an die Entwicklungen der Digitalisierung angepasst werden müsse, da das Programm „auch für neue Inhalte, Formen und Genres, sowie für neue Verbreitungsformen offen bleiben muss“ (Bundesverfassungsgericht 2021: 26).

Die öffentlich-rechtlichen Anbieter reagieren auf das Nutzungsverhalten mit einer Vielzahl von journalistischen Formaten für soziale Netzwerke. Nach einer Erhebung des Autors für die vorliegende Studie gibt es 273 öffentlich-rechtliche Angebote auf den verschiedenen Plattformen, davon entstehen 75 exklusiv für soziale Netzwerke ohne weitere lineare Verbreitung. Einige dieser Formate erreichen in wenigen Tagen sechsstellige Abrufzahlen und hohe Werte in der Interaktion zwischen Nutzer:innen und Redaktionen. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass Journalismus in sozialen Netzwerken relevanter Bestandteil der Medienmärkte ist und auch die öffentlich-rechtlichen Häuser ihr Angebot in diese Umgebungen ausweiten.

Neben neuen Chancen, die diese erweiterte Distributions- und Produktionsstrategie bietet, entstehen allerdings auch ernst zu nehmende Risiken für die Unabhängigkeit und das journalistische Selbstverständnis öffentlich-rechtlicher Medien. Wurden soziale Medien und das Internet in den frühen 2000er Jahren noch als Verstärker und Ermöglicher von Partizipation und damit von demokratischen Prozessen gefeiert, zum Beispiel vom Kommunikationswissenschaftler Henry Jenkins (2008), so ist diese große Euphorie längst tiefer Ernüchterung gewichen. Vor allem die Rolle von sozialen Medien in Meinungs- und Willensbildung muss heute deutlich kritischer gesehen werden, argumentiert der Journalist und Publizist Meinolf Ellers:

„Die These, die Facebook-Timeline, Google News, Twitter und Instagram würden die Menschen schon so reichlich und zuverlässig mit Fakten und Qualitätsinformationen versorgen, dass politische Meinungsbildung und Demokratie in ungeahnter Weise profitieren, hat sich nicht bestätigt.“ (Ellers 2020: 404 f.)

Umso mehr kommt öffentlich-rechtlichen Redaktionen die Aufgabe zu, dieses Defizit zu verringern, auch weil die Digitalisierung zum langsamen Tod des Printjournalismus führt und mittelfristig kaum noch Regional- und Lokaljournalismus von Zeitungshäusern produziert werden wird (für eine Übersicht auf diese medienökonomischen Entwicklungen siehe Humborg 2021; Meier 2018). Die gesellschaftliche Verantwortung und die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Medien werden also in den kommenden Jahren steigen.

Journalismus für soziale Netzwerke zu machen bedeutet, einen Konflikt einzugehen zwischen Werteorientierung und kommerzieller Plattform-Logik.

Journalismus für soziale Netzwerke zu machen, bedeutet jedoch auch, einen Konflikt einzugehen, da eine ournalistische Werteorientierung – und insbesondere die eines öffentlich-rechtlichen Journalismus – mit den kommerziellen Logiken der Plattformen kollidieren kann. Öffentlich-rechtliche Medien sind Beitragende der digitalen Plattform-Ökonomie, haben aber keine Möglichkeiten, die Bedingungen dieser Systeme mitzugestalten. Das ist für diese Organisationen eine tiefgreifende Veränderung ihrer Positionierung in der Medienlandschaft. Hatten die öffentlich-rechtlichen Sender über Jahrzehnte ihre Verbreitungstechnik ganz entscheidend mit entwickelt und aufgebaut, sind sie jetzt in der Distribution ihrer Inhalte über soziale Netzwerke von den Regeln der Plattformen abhängig

Auch die Inhalte selbst sind von diesen Mechanismen betroffen. Redaktionen müssen ihre Beiträge plattformisieren, also nach den Logiken der Algorithmen gestalten und distribuieren, um hohe Reichweiten zu erzielen. Das kann bedeuten, Abstriche in der Qualität zu machen. Denn: Unterhaltsame, polarisierende, emotionale und oberflächliche Inhalte werden von den Algorithmen bevorzugt gegenüber Beiträgen, die hintergründig sind, komplexe Zusammenhänge darstellen, ausgewogen oder faktenbasiert berichten (siehe dazu Kapitel 3.3).

Die Kernfrage: Wie gehen öffentlich-rechtliche Medien mit dem Konflikt zwischen gemeinwohlorientiertem Journalismus und Plattform-Logik um?

Die vorliegende Arbeit fragt: Wie gehen öffentlich-rechtliche Medien mit diesem Konflikt um? (Wie) Können öffentlich-rechtliche Redaktionen gemeinwohlorientierte journalistische Qualitätsinhalte über soziale Netzwerke verbreiten und zugleich nach den Logiken dieser kommerziellen Plattformen agieren?

Die Studie geht dabei folgendermaßen vor: Im folgenden zweiten Kapitel werden die Grundlagen der digitalen Plattform-Ökonomie dargestellt und der Zusammenhang zu Veränderungen der politischen Öffentlichkeit aufgezeigt.

Kapitel drei führt aus, wie öffentlich-rechtliche Medien sich in der neuen digitalen Medienlandschaft positionieren und welche Konflikte für sie in der journalistischen Produktion für soziale Netzwerke entstehen. Hier wird das Spannungsfeld zwischen dem Anspruch, als Organisationen einen gesellschaftlichen Nutzen, den sogenannten Public Value, zu generieren und zugleich nach Plattform-Logiken zu agieren, auch anhand bisheriger Forschungserkenntnisse deutlich gemacht. Der Autor kann dabei auch auf Erkenntnissen einer vorherigen Arbeit aufbauen, in der er die Produktion öffentlich-rechtlicher journalistischer Inhalte für Drittplattformen erforscht hat (Eichler 2022).

Kapitel vier grenzt die Forschungsfragen ein und erläutert das methodische Vorgehen. Im fünften Kapitel werden die Ergebnisse des empirischen Teils der Arbeit, der aus Leitfadeninterviews mit redaktionellen Mitarbeiter:innen und Strategieverantwortlichen bei ARD und ZDF besteht, präsentiert. Darin wird unter anderem deutlich, wie sehr sich Journalist:innen in ihrer Arbeit an Plattform-Logiken orientieren und in diese Mechanismen verstrickt sein können, welche Effekte dies für Journalist:innen und ihre Arbeit hat und welche (fehlenden) Strukturen den Konflikt zwischen Plattform-Logik und journalistischem Anspruch verstärken.

Das sechste Kapitel zeigt Perspektiven zur besseren Gestaltung des Verhältnisses zwischen öffentlich-rechtlichen Anbietern und den kommerziellen Plattformen auf. Dazu werden verschiedene Denk- und Diskussionsanstöße gegeben, die einen konstruktiven Ausblick ermöglichen. (Anm. Extradienst: dieses Kapitel folgt hier im Aschluss)

Die vorliegende Studie macht deutlich: Die öffentlich-rechtlichen Medien werden mittel- und langfristig auf soziale Netzwerke als Teil ihrer Distributionsstrategie angewiesen sein. Alternative digitale Infrastrukturen werden zwar diskutiert, die Umsetzung einer schlagkräftigen, attraktiven gemeinwohlorientierten Plattform oder anderweitige Alternativen digitaler Vernetzung liegen jedoch in weiter Ferne und können das aktuelle Problem der veränderten Mediennutzung nicht lösen. Es muss also darum gehen, die bestehende Situation pragmatisch zu managen.

Dazu macht diese Arbeit Vorschläge für die Gestaltung medienethischer Grundsätze auf redaktioneller und Unternehmensebene. Der schwierigste Part der Aufgabe, Plattform-Logiken und journalistische Ansprüche zu vereinen, besteht in der Auseinandersetzung mit den globalen Digitalunternehmen. Öffentlich-rechtliche Anbieter können ihre nationalen oder regionalen Interessen kaum zu Gehör bringen, geschweige denn durchsetzen. Der Autor plädiert dennoch dafür, an möglichst vielen Stellen anzusetzen. Dazu zählt, neue gesetzliche Möglichkeiten für Aufsicht und Kontrolle zu nutzen, auf europäischer Ebene gemeinsame Positionen der öffentlich-rechtlichen Medien (im Folgenden abgekürzt: ÖRM) zu vertreten und beispielsweise über eine algorithmische Sonderbehandlung öffentlich-rechtlicher Inhalte in kommerziellen Netzwerken zu verhandeln.

6 Empfehlungen und Diskussionsanstösse

Vor dem Hintergrund der Wechselbeziehungen zwischen Plattform-Ökonomie und Journalismus weisen die Äußerungen der Befragten auf einen deutlichen Bedarf hin, redaktionelle Arbeit in sozialen Netzwerken nach klaren strategischen Zielsetzungen zu managen. Dabei sind mehrere Anforderungen entscheidend. Zum einen müssen ÖRM ihren gesetzlichen Auftrag und ihre gesellschaftlichen Aufgaben auch in kommerziell geprägten Medienumgebungen erfüllen können. Zum anderen sollten die Plattformen stärker in ihrer Verantwortung als Teil und Mitgestalter von medialer Öffentlichkeit in die Pflicht genommen werden. Ein weiterer Aspekt ist die Weiterentwicklung eigener digitaler Infrastrukturen der öffentlich-rechtlichen Anbieter. Hier kommt es darauf an, Angebote auszubauen und attraktiver zu gestalten, in denen journalistische Qualitätskriterien und Public Value auch technisch eingeschrieben sind.

Im Folgenden werden erste Überlegungen für eine erweiterte Medienethik und für ein zielgerichtetes Innovationsmanagement dargelegt.

6.1 Eine neue Medien-Ethik für Netzwerk-Umgebungen

Das Spannungsfeld zwischen der Sicherung journalistischer Qualität und der Plattformisierung von Angeboten und Inhalten verlangt nach einer ethischen Neupositionierung des öffentlich-rechtlichen Journalismus. Die Befragungen zeigen ein Bewusstsein für die Notwendigkeit, dieses Thema anzugehen. Es wird aber deutlich, dass nur diffuse Vorstellungen für die Ausgestaltung einer solcherart reformulierten Professionsethik bestehen, auch wenn vor allem bei redaktionellen Mitarbeiter:innen das Bedürfnis nach orientierenden Grundsätzen klar zutage tritt. Einzelne Redaktionen und ganze Medienorganisationen brauchen solche Leitlinien, um ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit zu sichern.

Redaktionen und Medienorganisationen brauchen Leitlinien für Plattform-Journalismus, um ihre Unabhängigkeit zu sichern

Eine erneuerte Digital-Ethik sollte nach dem Prinzip einer Selbstbindung entstehen, wie sie Carsten Brosda skizziert:

„Journalistische Akteure können eine derartige ethische Selbstregulierung umso besser leisten, je unabhängiger sie von zweckrational-instrumentellen Interessen (seien sie nun staatlich-bürokratisch, ökonomisch oder technisch) agieren können.“ (Brosda 2010: 263

In einer „gestuften Verantwortung“ (ebd.) sind einzelne Journalist:innen, Redaktionen und Medienhäuser gemeinsam in der Pflicht, eine solche Selbstbindung umzusetzen.

Redaktionen

Für Redaktionseinheiten und Journalist:innen als „eigenständige Institutionen der Medienethik“ (Meier 2010) gilt es, ethische Grundsätze zu formulieren und nach ihnen zu handeln. Auf die Fragestellungen dieser Studie bezogen müsstendiese Grundsätze

– festhalten, wie ausgeprägt eine Plattformisierung journalistischer Inhalte sein soll und darf – insbesondere mit der Zielsetzung, gemeinwohlorientierte Public-Value-Angebote zu machen;

– die Verwendung von Metriken und ‚Analytics‘ von Plattformen vor dem Hintergrund einer öffentlich-rechtlichen Eigenständigkeit begründen;

– festlegen, wie weit der Einfluss solcher Daten auf redaktionelle Entscheidungen und journalistisches Handeln reichen soll;

– begründen, wie sehr Inhalte an Erfolgsmustern der Plattformen (Reichweiten, Aufmerksamkeit, Interaktion) orientiert sein sollten.

Öffentlich-rechtliche Medienunternehmen

Medienunternehmen tragen eine gesellschaftliche Verantwortung, die „im Rahmen unternehmensethischer Prozesse wahrzunehmen ist“ (Karmasin 2010: 224). Sie können diese Verantwortung nicht vollständig an einzelne Mitarbeiter:innen oder Redaktionen abgeben; neben der Individualethik muss eine Unternehmensethik verlässliche Grundlagen für gutes journalistisches Handeln liefern.

Öffentlich-rechtliche Organisationen brauchen daher:

– eine klare plattformstrategische Ausrichtung: Welche Ausspielwege werden mit welcher Priorität und Zielsetzung bespielt?

– Grundsätze für die Arbeit in sozialen Netzwerken, für das Erstellen von Inhalten und das Community-Management;

– eine deutliche Formulierung und Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Interessen un Standards gegenüber kommerziellen Plattformen;

– definierte Grenzen öffentlich-rechtlichen Engagements in sozialen Netzwerken (wenn beispielsweise Inhalte rechtswidrig monetarisiert werden, wenn Konflikte in der Content-Moderation ungelöst bleiben oder Beiträge durch Netzwerkbetreiber entfernt werden);

– ein verbindliches Stakeholder-Management: Nutzer:innen, Aufsichtsgremien, die Zivilgesellschaft und die Mitarbeiter:innen müssen neben den Innovationsabteilungen in die Formulierung und Weiterentwicklung von ethischen Grundsätzen eingebunden werden.

Eine Auseinandersetzung mit diesen Themen sollte Leitlinien zum Ergebnis haben, in denen die Selbstverpflichtungen von einzelnen Redaktionen und ganzen Medienorganisationen festgeschrieben sind. Erstrebenswert wäre es, eine solche Digital-Ethik für möglichst alle öffentlich-rechtliche Medienorganisationen in Anschlag zu bringen.

Das Ziel: Eine Digital-Ethik für öffentlich-rechtliche Medienorganisationen

In einem ersten Schritt ist eine Implementierung für alle öffentlich-rechtlichen Medienunternehmen im deutschsprachigen Raum, längerfristig dann auch auf europäischer Ebene, also für die gesamte EBU, anzustreben. Damit stünden die ÖRM auch in einer stärkeren Verhandlungsposition gegenüber den globalen Plattformen.

6.2 Algorithmen-Ethik: Perspektiven des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und medienpolitische Regulierung

Medienorganisationen sind auf vielfältige Weise von algorithmischen Funktionen sozialer Netzwerke abhängig. Da Logik und Entwicklung der Algorithmen in der Hand der Plattformen liegen, haben die Ersteller der Inhalte keinen Einfluss auf Gestaltung und Kontrolle.

Umso wichtiger ist der Ausbau eigener unabhängiger digitaler Infrastrukturen nach öffentlich-rechtlichen Wertmaßstäben. Der Bedarf nach alternativen, nicht-kommerziellen Plattform-Konzepten mit „demokratiefreundlichem Design“ (siehe u. a. die Stellungnahme acatech 2021) wird weiter wachsen. Ein Treiber ist dabei auch das unaufhaltsame Sterben des Lokal- und Regionaljournalismus (Print und Online). Diese wachsende Lücke wird künftig durch die öffentlich-rechtlichen Anbieter, insbesondere die ARD mit ihrer föderalen Struktur, geschlossen werden müssen.

Werteorientierte Algorithmen für eigene Infrastrukturen

In diesem Bereich gibt es erste Ansätze, bei denen technische Lösungen mit Public-Value-orientiertem Design für Inhalte zusammengebracht werden. Grundsätzlich geht es darum, Public Service Algorithms (Fuchs/Unterberger 2021) für eigene Apps oder Mediatheken zu entwickeln. Solche Algorithmen zeichnen sich durch Merkmale wie Transparenz, Interoperabilität, Nicht-Kommerzialität und Orientierung an Public Value aus.

Public Service Algorithms für mehr Eigenständigkeit

Ein Forschungsprojekt beim Bayerischen Rundfunk hat bereits 2017 die Potentiale dieses Ansatzes angedeutet. Mit selbst entwickelten Empfehlungssystemen könne sich der Programmauftrag „[…] vielleicht sogar besser erfüllen [lassen], als dies in der linearen Programmplanung und der notwendigen Orientierung an Quoten möglich war“ (Pöchhacker et al. 2017: 20). Der schwedische Rundfunk (SR) beispielsweise hat für seine Regionalberichterstattung einen Algorithmus für die News-App und die Website entwickelt, der Inhalte nach definierten Public-Value-Kriterien kuratiert (Zachrison 2020). Hierbei spielen drei Koordinaten die Hauptrolle in der Auswahl, die immer durch die Arbeit der Redakteur:innen ergänzt wird:

– Wie herausragend ist der Inhalt und wie viele Menschen betrifft er?

– Wie nah ist der Inhalt bei den Menschen? Ist die Story durch Interaktion mit Nutzer:innen entstanden?

– Wie lang- oder kurzlebig ist eine Berichterstattung? (,Breaking News‘ vs. investigative Inhalte)

Der news algorithm des SR wird für die aktuelle Audioberichterstattung eingesetzt, kann aber auf andere Mediengattungen erweitert werden und soll in einer nächsten Phase mit Personalisierungsfunktionen ausgestattet werden.

Parallel zur Entwicklung eigener Algorithmen steigt der Bedarf, Metriken und Datenauswertungen zu konzipieren, die nicht nach kommerziellen Logiken funktionieren, sondern werteorientiert konzipiert sind. Dabei sind Faktoren wie Einfluss/Impuls auf eine gesellschaftliche Diskussion, nachhaltige Wirkung und/oder konstruktiver Charakter einer Berichterstattung denkbare Parameter: Wie regelmäßig und lange haben sich Nutzer:innen mit einem Inhalt befasst? Auch qualitative Analysen können relevant sein: Wie befriedigend war ein Nutzungserlebnis, wie gut und umfassend hat ein Angebot informiert?

Produkte gestalten, die ein wertvolles Ergebnis ermöglichen

Um eine solche Gestaltung von journalistischen Formaten schon in der Entwicklungsphase zu berücksichtigen, nutzt das Innovationslabor X Lab des SWR Methoden des sogenannten Value Sensitive Design (vgl. den Überblick in Friedman et al. 2017). Dabei werden Formatprototypen mit Nutzer:innen in Gruppendiskussionen bewertet. Schwerpunkt ist dabei, „wertvolle“ Erlebnisse in der Mediennutzung zu berücksichtigen und die Zielgruppe zu ihren Bedürfnissen in der Mediennutzung zu befragen. Die Erkenntnisse sollen in die Konzeption journalistischer und fiktionaler Angebote einfließen. Die Leiterin des X Lab, Vanessa Wormer, sieht es als Chance, dass ÖRM unabhängig von kommerziellen Mechanismen Formate entwickeln können, die Nutzer:innen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen. Für sie stellt sich unter anderem die Frage:

„Sollten wir Produkte gestalten, die die Menschen so lang wie möglich in dem Angebot halten? Oder sollten wir als öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht viel mehr Produkte gestalten, die vor allem ein wertvolles Erlebnis ermöglichen?“ (Interview Wormer: 53)

Zum Prozess eines Value Sensitive Design gehört, dass in der Konzeptionsphase im Austausch mit der Zielgruppe Ideen entstehen, die nicht der Logik der sozialen Netzwerke folgen. Das X Lab begleitet beispielsweise die Entwicklung einer neuen News-App für die Generation der Post-Millennials und befähigt das Projektteam darin, übliche Prinzipien wie das endlose Scrolling kritisch zu hinterfragen. Stattdessen sollen alternative Nutzungserfahrungen in Betracht gezogen werden, die das Problem psychischer Überlastung, wie es von sozialen Netzwerken bekannt ist, nicht vergrößern. Nutzer:innen können außerdem die Kuratierung der Inhalte mitbestimmen. Die App Newszone ist im April 2022 veröffentlicht worden (SWR 2022).

Für Vanessa Wormer ist es ein Vorteil der ÖRM, dass sie nicht auf die Monetarisierung ihrer Angebote angewiesen sind. In dieser privilegierten Position ließen sich Algorithmen entwerfen, die sich von kommerziellen Anbietern abgrenzen und Eigenständigkeit ermöglichen.

Public Value bereits in der Software-Entwicklung

Um auch technisch schlagkräftiger zu werden, haben SWR und BR eine Gesellschaft, die PUB – Public Value Technologies gegründet, die im Software-Bereich Anwendungen entwickeln sowie Nutzer:innenstudien und digitale Produkte erstellen soll (Bayerischer Rundfunk 2021).

In dieser Kooperation wollen die Sender Digitalprodukte nutzerzentriert entwickeln (genannt werden Sprachassistenten, Infotainment für das Auto und Apps). Zudem wird die Entwicklung von Empfehlungsalgorithmen und einer „werteorientierten Dateninfrastruktur“ erwähnt. Die PUB kann ein wichtiger Baustein für eine wertebasierte öffentlich-rechtliche Digitalstrategie werden und Innovationstreiber für weitere Medienorganisationen sein. Anforderungen und Erfahrungen sollten auch in die Personalisierung der Mediatheken einfließen, um sie nutzer:innenfreundlicher zu machen.

Trotz der Bestrebungen, mehr in unabhängige Entwicklungen zu investieren – einen kompletten Rückzug auf eigene Infrastrukturen hielte auch Vanessa Wormer für einen Fehler:

„Es wäre jetzt eine falsche Strategie, sich radikal für die eigenen Plattformen zu entscheiden und die Drittplattformen ad acta zu legen. […] Die finanzielle Übermacht kann man ja ganz leicht in Geld messen, was die Tech-Konzerne reinstecken können – auch Marketing-Geld versus, was wir als ARD reinstecken können.“ (Interview Wormer: 97)

Eine Algorithmen-Ethik als Grundlage medienpolitischer Regulierungen

Eine öffentlich-rechtliche europäische Plattform-Struktur, die vergleichbare Medienmacht wie die privaten sozialen Netzwerke entwickeln könnte, ist in weiter Ferne und wird mittelfristig nicht die Reichweiten und den medialen Einfluss ebenjener haben. Es bleibt daher eine Herausforderung für die ÖRM, eine Eigenständigkeit und ihr Wertegerüst in kommerziellen Netzwerken zu etablieren und aufrechtzuerhalten. Dazu wird es nötig sein, die eigenen Interessen in die Regulierungsvorhaben der Politik zum Einsatz von Algorithmen durch die Plattformen einfließen zu lassen – was auf Basis einer allgemeinen Algorithmen-Ethik (Heise 2016) geschehen könnte.

Transparenz der Algorithmen: Eine Wunschvorstellung?

Die – auch von den für diese Studie interviewten Journalist:innen und Strategieverantwortlichen oftmals erhobene – Forderung nach Transparenz der Algorithmen soll es für Nutzer:innen und Medienanbieter nachvollziehbar machen, nach welchen Regeln Inhalte priorisiert oder benachteiligt oder warum bestimmte Inhalte gelöscht werden. Es bleibt jedoch unklar, was mit einer Offenlegung solcher Codes gewonnen wäre und worin so eine Offenlegung genau bestünde. So warnt die Sozioinformatikerin Katharina Zweig (2019: 8): „Der Softwarecode ist nicht lesbar wie ein Roman, und er kann beliebig kompliziert gemacht werden, wenn eine Firma ihre Firmengeheimnisse gefährdet sieht.“ Eine Qualifizierung der Forderung in Richtung einer aussagekräftigen Transparenz, die durch regulierende Maßnahmen der Politik sichergestellt wird, scheint notwendig. Gorwa/Ash (2020) geben zu bedenken, dass freiwillige Offenlegung von Algorithmen kaum zu mehr Transparenz führe, weil damit noch keine Möglichkeit zur Verifizierung gegeben sei. Zudem sei eine tech-nisch-statistische Darstellung kaum hilfreich, um die grundsätzliche Undurchsichtigkeit dieser Systeme zu verringern. Die Autoren fordern daher eine aussagekräftige Transparenz. Diese könne durch regulierende Maßnahmen der Politik eingefordert werden. Digitale Transparenz allein werde aber nicht ausreichen, um Funktionsweisen von Algorithmen nachvollziehbar zu machen und auch keine Lösung sein, um den Herausforderungen durch den zunehmenden Einfluss von Plattformen auf Politik und öffentliches Leben zu begegnen (ebd.: 305). Aus diesem Grund wird der Vorschlag der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, eine Transparenz durch Erklärbarkeit und Fairness der Algorithmen herzustellen, vom Autor der vorliegenden Arbeit ausdrücklich unterstützt:

„Erklärbarkeit bedeutet, dass wichtige Entscheidungskriterien für menschliche Nutzerinnen und Nutzer verständlich sind. Fairness heißt, dass KI-Entscheidungen in Einklang mit den grundlegenden demokratischen Werten und Grundrechten, insbesondere der Prinzipien der Gleichbehandlung und des Schutzes vor Diskriminierung stehen.“ (acatech 2021: 8)

In diesem Zusammenhang muss auch die BlackBox der Content-Moderation aufseiten der Plattformen geöffnet werden.

Die Blackbox der Content-Moderation durch Plattformen muss geöffnet werden

Prinzipien der Löschroutinen und Filterkriterien müssen für öffentlich-rechtliche Anbieter und grundsätzlich für alle Nutzer:innen nachvollziehbar und anfechtbar sein, damit eine unabhängige und zuverlässige Verbreitung ihrer Inhalte gewährleistet ist.

Eine wichtige Rolle kommt in diesen Punkten dem Medienstaatsvertrag zu. Erstmals sollen algorithmische Funktionen der Digitalkonzerne durch die Landesmedienanstalten kontrolliert und reguliert werden. Dabei gibt es aber noch viele Unwägbarkeiten. Dogruel et al. (2020) sehen einen „erheblichen Konkretisierungsbedarf der medienpolitischen Normen“, damit diese neue Kontrollaufgabe von den Landesmedienanstalten effektiv erfüllt werden kann. Die öffentlich-rechtlichen Organisationen sollten in dieser entscheidenden, frühen Phase der Regulierungsvorhaben ihre Bedürfnisse und Ansprüche artikulieren, um Medienpolitik und Aufsicht zu sensibilisieren.

Algorithmische Sonderbehandlung für Qualitätsjournalismus?

Ein ergänzender Ansatz, der weiterverfolgt werden sollte, ist es, öffentlich-rechtlichen (und gegebenenfalls auch privat-kommerziellen) Qualitätsinhalten eine algorithmische Sonderbehandlung zukommen zu lassen.

Durch bestimmte Voreinstellungen und Filterfunktionen kann gewährleistet werden, dass gemeinwohlorientierte Qualitätsinhalte möglichst viele Nutzer:innen erreichen und nicht durch Empfehlungsalgorithmen benachteiligt werden. Dass dies technisch umsetzbar ist, hat die Covid-Pandemie gezeigt: Bestimmte Inhalte (Regeln, Schutzmaßnahmen, Informationen zum Impfschutz) wurden von sozialen Netzwerken priorisiert und so an möglichst viele Nutzer:innen ausgespielt – als Gegenmaßnahme zu kursierenden Desinformationen und Verschwörungsmythen. Eine grundsätzliche Priorisierung öffentlich-rechtlicher Information und Berichterstattung erscheint realistisch, sofern eine medienpolitische Einigung mit den Plattform- Betreibern erzielt werden kann.

Schwartmann et al. (2020) formulieren mit ihrem „Zwei-Säulen-Modell“ einen stärker nutzer:innenorientierten Ansatz für eine alternative Algorithmengestaltung. Sie schlagen für Intermediäre eine Benutzeroberfläche vor, die Nutzer:innen erlaubt, zwischen unterschiedlichen algorithmischen Einstellungen hin- und her zu schalten. Diese zwei verschieden gestalteten ‚Newsfeeds‘ würden dann unterschiedlichen Regeln folgen. Während ein personalisierter Feed die „individuelle Vielfalt für die Nutzer abbildet“ (ebd.: 37), würde dieser Auswahl eine andere gegenübergestellt, die „staatlich generierte und kontrollierte Inhalte“ präsentiert. Die Autoren versprechen sich davon, „die Meinungsmacht der Intermediäre mit Blick auf die Schaffung von Vielfalt einzuhegen, gleichzeitig aber das Geschäftsmodell der Intermediäre hinreichend [zu] achten“ (ebd.).

Das “Zwei-Säulen-Modell”: Ein Ansatz mit offenen Fragen

Dieses Modell setzt natürlich voraus, dass Nutzer:innen den kontrollierten Algorithmus akzeptieren und in ihre Routinen einschließen. Wenn die verschiedenen Ergebnisse der beiden Algorithmen offensichtlich werden, kann das Bewusstsein für die Unterschiede der Funktionsweisen geschärft und durch diese indirekte Form von Transparenz Medienkompetenz gestärkt werden. Fragwürdig erscheint bei diesem Modell allerdings die Idee von staatlich generierten und kontrollierten Inhalten. Die Autoren skizzieren, dass die betreffenden Regeln vom Gesetzgeber nach verfassungsrechtlichen Vorgaben gestaltet werden sollten. Hier fehlt eine Auseinandersetzung damit, wie die Prinzipien einer freien und unabhängigen Presse gesichert wären.

Sowohl ein „Zwei-Säulen-Modell“ als auch die Sonderbehandlung von Public-Value-Inhalten könnten europaweit zwischen EBU, EU und den Plattformen verhandelt werden und Bestandteil des europäischen Digital Services Act (DSA) werden, der zur Fertigstellung dieser Studie vor der Verabschiedung steht (Europäische Kommission 2020) und 2023 in Kraft treten soll. Das Gesetz fordert die Plattform-Betreiber zu Risikobewertungen ihrer Angebote auf. Dazu gehören illegale Inhalte und Desinformationen, unter anderem mit nachteiligen Auswirkungen auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Mit dem DSA sollen Nutzer:innen über die Löschung ihrer Inhalte informiert werden und können diese anfechten. Auch nicht vorsätzlich verbreitete Falschnachrichten (Misinformationen) sollen mithilfe des DSA besser bekämpft werden und sogenannte ‚Deep Fakes‘ müssen als manipulierte Inhalte gekennzeichnet sein. Zudem sollen die Plattformen verpflichtet werden, die Funktionsweisen ihrer Algorithmen offenzulegen.

In der aktuellen Gestaltung oder auch in der Fortschreibung dieses Gesetzes könnten entsprechende Regelungen für algorithmische Sonderbehandlung von Public-Value-Inhalten oder ein „Zwei-Säulen-Modell“ verabschiedet werden.

Kann eine algorithmische Sonderbehandlung von Public-Value-Inhalten gesetzlich verankert werden?

Eine Integration dieser Bestimmungen in den DSA befürworten auch die Autor:innen der Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zum Thema Digitalisierung und Demokratie (acatech 2021). Dieses Papier unterbreitet auch einen Vorschlag, wie die Einhaltung der Regeln kontrolliert werden könnte. Ein unabhängiges, pluralistisch besetztes Gremium aus staatlichen und zivilgesellschaftlichen Mitgliedern und Vertreter:innen der Nutzer:innengemeinschaft, das kontrolliert, ob Public-Value-Inhalte tatsächlich algorithmisch bevorzugt werden, wäre dafür verantwortlich. Mitglieder eines solchen Gremiums könnten die Landesmedienanstalten, Aufsichtsgremien der ÖRM, Interessenvertretungen von Nutzer:innen, wissenschaftliche Berater:innen und unabhängige IT-Expert:innen sein. Auch für das angesprochene „Zwei-Säulen-Modell“ könnte ein vergleichbares Gremium die Funktionsweisen eines an Vielfalt ausgerichteten Feeds mitgestalten, kontrollieren und weiterentwickeln.

Der Autor dieser Arbeit schließt sich den Vorschlägen der Leopoldina-Stellungnahme an. Sie können die Positionierung öffentlich-rechtlicher Anbieter in sozialen Netzwerken stärken und ein qualitätsorientiertes Gegengewicht zu den aufgezeigten Problemfeldern des Journalismus in der Plattform-Ökonomie bilden.

Mibestimmung und neue Formen der Aufsicht könnten die Verbreitung von gemeinwohlorientierten Inhalten in den sozialen Netzwerken stärken.

Mit solchen neuen Formen der Aufsicht und Mitbestimmung könnten soziale Netzwerke verpflichtet werden, einen aktiveren Beitrag in der Distribution gemeinwohlorientierter Angebote zu leisten.

6.3 Weitere Handlungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Medien

Allgemein müssen die ÖRM ihr Innovationsmanagement verstärken und die Plattform-Kompetenzen ihrer Mitarbeiter:innen vertiefen.

Bei Letzteren darf es nicht nur um Funktionen und esonderheiten der Produktion und Distribution von Beiträgen gehen. Ebenso müssten „Digitalkompetenzen“ (acatech 2021) Teil von Fortbildungen sein und ökonomische, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge verdeutlicht werden. Journalist:innen, die in sozialen Netzwerken arbeiten, brauchen ein Problembewusstsein für Konflikte in der Plattform-Ökonomie. Über Fortbildungen hinaus müssen die ÖRM die quantitative und mentale Belastung der Arbeit im Community-Management reduzieren. Zurzeit sind Redakteur:innen ständig mit Hassbotschaften, Beleidigungen und anderen destruktiven Kommentaren konfrontiert. Eine automatisierte Filterung solcher Inhalte könnte hier eine deutliche Entlastung bringen. In der Informatik gibt es dazu erfolgversprechende Forschungsansätze. Die Hochschule Darmstadt und das dortige Fraunhofer-Institut entwickeln automatisierte Verfahren, mit denen ‚Hate Speech‘ und ‚Fake News‘ erkannt und klassifiziert werden können (Hochschule Darmstadt 2021). Ein solches Tool könnte für redaktionelle Anforderungen angepasst und in die Arbeitsabläufe integriert werden, auch damit konstruktive Debattenbeiträge bessere Chancen auf Wahrnehmung haben.

Die öffentlich-rechtlichen Organisationen müssen sich untereinander stärker vernetzen, insbesondere um den Wissenstransfer zu verbessern. Notwendig erscheint ein Austausch zu den Aspekten

– Kommunikation mit Plattform-Vertreter:innen,

– Änderungen von Algorithmen und Content-Moderation durch die Plattformen,

– öffentlich-rechtliche Digital-Ethik und deren Weiterentwicklung.

Darüber hinaus sollte es einen systematischen Wissenstransfer zwischen den Innovationslaboren der einzelnen Rundfunkanstalten geben.

Essenziell ist, ob es gelingt, die Interessen der öffentlich-rechtlichen Medien gegenüber den Digitalkonzernen durchzusetzen.

Generell wird entscheidend sein, ob es gelingt, die Interessen und Forderungen der ÖRM gegenüber den Digitalkonzernen sowie ihre berufsethischen Selbstverpflichtungen im europäischen Maßstab durchzusetzen. Dafür müssen bestehende EBU-weite Infrastrukturen und Netzwerke für die Anforderungen des digitalen Medienwandels ausgebaut und intensiviert werden, damit gemeinwohlorientierter Qualitätsjournalismus – in eigenen Infrastrukturen und auf Drittplattformen – möglichst viele Menschen erreicht und seine unverzichtbaren gesellschaftlichen Aufgaben auch künftig erfüllen kann.

Dieser Beitrag ist eine auszugsweise Dokumentation (Vorwort, Kapitel 1 und 6) der im Titel genannten Studie der Otto Brenner Stiftung, mit ihrer freundlichen Genehmigung- Einige Links wurden für verbesserte Nachvollziehbarkeit nachträglich eingefügt. Zum vollen Wortlaut mit allen Kapiteln, Schaubildern, Literaturverzeichnis usw. (113 Seiten) bitte hier entlang.

Über Henning Eichler, Jupp Legrand (Vorwort) / Otto Brenner Stiftung:

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