Vertragsstaaten des UNO-Abkommens zum Verbot von Atomwaffen beschließen Zusatzvereinbarungen

Nicht erst seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine vor vier Monaten stehen die Zeichen auf atomare und konventionelle Aufrüstung. Insbesondere in Europa, USA, Russland und China. Das belegen die jährlichen Berichte des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts (SIPRI). Der Ukraine-Krieg und die Drohung des russischen Präsidenten Wladimir Putin mit dem Einsatz von Atomwaffen haben diesen Aufrüstungstrend noch einmal deutlich verstärkt.

Die NATO-Staaten bekräftigen ihre Politik der atomaren Abschreckung, Deutschland und die anderen vier Stationierungsländer US-amerikanischer Atombomben – die Niederlande, Belgien, Italien und die Türkei – ihr Festhalten an der sogenannten „nuklearen Teilhabe“. Deutschland beschlodd zweistellige Milliarden-Ausgaben zur Anschaffung neuer US-Kampflugzeuge, damit die Bundesluftwaffe im Konfliktfall auch künftig die auf einem Militärstützpunkt in Büchel in der Eifel stationierten und in den letzten zwei Jahren modernisierten US-Atombomben einsetzen kann.

Ganz gegen diesen Aufrüstungstrend stand in den letzten drei Tagen (21.-23.6.) in Wien die erste Konferenz von inzwischen 86 Unterzeichnerstaaten des UNO-Abkommens zum vollständigen, weltweiten Verbot atomarer Waffen (Treaty for the prohibition of nuclear weapons, TPNW). Dieses Abkommen hatten 122 der 193 Mitgliedsländer der UNO-Generalsversammlung im Sommer 2017 beschlossen. Vorausgegangen war eine zehnjährige Lobbyarbeit der „Internationalen Kampagne für die Abschaffung von Atomwaffen“ (ICAN), die für ihren Erfolg den Friedensnobelpreis erhielt.

Im Januar letzten Jahres trat der TPNW nach erfolgter Ratifizierung durch 60 Staaten (inzwischen 65) in Kraft. Ausdrücklich abgelehnt wird der Verbotsvertrag von den neun Atomwaffenmächten – Russland, China, Indien, Pakistan, Israel, Nordkorea, sowie die drei NATO-Mitglieder USA, Großbritannien und Frankreich. Auch keiner der übrigen 27 NATO-Staaten ist bereit, dem TPNW beizutreten.

Für Deutschland, das neben den NATO-Staaten Norwegen und Belgien sowie dem NATO-Mitgliedsbewerber Schweden mit Beobachterstatus an der Wiener Konferenz teilnahm, bekräftige Botschafter Rüdiger Hohn diese Haltung: “Als Mitglied der NATO, die eine nukleare Allianz bleiben wird, solange Atomwaffen existieren, kann Deutschland dem Verbotsabkommen nicht beitreten”, erklärte der Botschafter. Allerdings wiederholte er nicht mehr die seit Jahren von der Bundesregierung vertretene Behauptung, der Verbotsvertrag stände „im Widerspruch“ zum Abkommen über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (NPT) und würde zur „Schwächung“ und „Unterminierung“ des NPT führen. Begründet hatte die Bundesregierung ihre frühere Position unter anderem mit der Behauptung, im Verbotsvertrag TPNW seien die Verifikationsbestimmungen zur Überprüfung seiner Einhaltung völkerrechtlich schwächer und unverbindlicher, als die entsprechenden Bestimmungen im NPT. Diese Behauptung hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten widerlegt.

Die Wiener Konferenz legte in einer Zusatzvereinbarung zum TPNW die zeitlichen Fristen fest, in denen Atomwaffenstaaten oder an einer „nuklearen Teilhabe“ beteiligte Länder wie Deutschland ihre Atomwaffen aufgeben beziehungsweise die Stationierung fremder Atomwaffen auf ihrem Territorium beenden müssten, sollten sie sich eines Tages doch für einen Beitritt zu dem Verbotsvertrag entschließen. In zwei weiteren Zusatzvereinbarungen zum TPNW vereinbARTE die Konferenz Umweltmaßnahmen in Gebieten, die durch atomare Testversuche verseucht wurden sowie zur humanitären Hilfe für Opfer etwaiger künftiger Einsätze von Atomwaffen. Für diese beiden Vereinbarungen signalisierte Botschafter Hohn die Unterstützung der Bundesregierung.

Über Andreas Zumach:

Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.