Hitzetage kommen auch Unternehmen teuer: Klare Regeln für eine vorsorgende Umwelt- und Klimapolitik nötig im Interesse aller

I.

Umweltpolitik fängt am Arbeitsplatz an. Arbeitsschutz ist Umweltschutz.

Das ist ein Gedanke, der zu wenig präsent ist. Bei den einen, weil sie zu wenig an Arbeit und Arbeitsbedingungen denken. Bei anderen, weil sie vor allem an Umsätze, Renditen und die Zahl der Arbeitsplätze denken.

Die Rekordtemperaturen von 40 Grad und mehr im Juni diesen Jahres mit tropischen Nächten über 20 Grad waren gefährlich für Gesundheit und Leben vieler Menschen, von Tieren und Pflanzen.

Dagegen kann man etwas tun. Neben einer entschlossenen Umwelt- und Klimapolitik gegen die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen müssen wir uns auch in Deutschland besser darauf vorbereiten, dass die Durchschnittstemperaturen steigen und es immer mehr sehr heisse Tage und Nächte geben wird. Wir sind zu spät dran, um nur die Ursachen der Klimaveränderungen zu bekämpfen, wir müssen uns auch anzupassen versuchen.

Da sind die Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft im Interesse aller gefordert. Die Wirtschaft, die Unternehmen sind auch in ihrem eigenen Interesse gefordert, weil heisse Tage auch schlecht für ihren wirtschaftlichen Erfolg sind. Deshalb sollten sich auch Betriebswirte und Controller für Umwelt- und Klimapolitik interessieren.

II.

Kundige Menschen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wissen das. Deshalb haben sie bei „prognos“ eine Studie in Auftrag gegeben, die im Februar 2026 abgeschlossen wurde: „Klimabedingte Risiken für die Arbeitswelt. Ökonomische Verluste und die strategische Rolle des Arbeitsschutzes bei der Klimaanpassung“.

Die Ergebnisse sind trotz mancher Unschärfen und nötiger weiterer Forschung eindeutig. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis,

„dass die ökonomischen Effekte bereits heute erheblich sind und sich unter fortschreitendem Klimawandel deutlich verschärfen werden… Die Modellierung zeigt, das sich die direkten betriebswirtschaftlichen Kosten eines einzelnen Hitzetages (Tageshöchsttemperatur ≥ 30 ° C) auf rund 431 Millionen Euro belaufen.

Der grösste Schaden, 97 Prozent, entsteht dadurch, dass die Beschäftigten nicht mehr so produktiv arbeiten können. Ausserdem „führt ein Hitzetag zu zusätzlich rund 76.500 Fehltagen durch hitzeinduzierte Krankheiten und Arbeitsunfälle.“

Wenn sich die Zahl der Tage mit Höchsttemperaturen von 30 Grad und mehr bis 2060 nach den Klimaprojektionen des Deutschen Wetterdienstes um 5 bis 10  wächst, führt das zu direkten hitzebedingten Kosten für Unternehmen zwischen 2,1 und 4,5 Milliarden Euro.“

Die am stärksten betroffenen Wirtschaftsbereiche sind Land- und Forstwirtschaft, Baugewerbe, verarbeitendes Gewerbe, Verkehr und Lagerei. Die süddeutschen Länder Bayern und Baden-Württemberg sind deutlich stärker betroffen als die Länder im Norden der Republik.

Neben den direkten Verlusten einer drohenden „Heiss-Zeit“  entstehen durch Hitze, so die Studie „erhebliche indirekte volkswirtschaftliche Schäden entlang der Wertschöpfungs- und Lieferketten… Für den Zeitraum 2031 – 2060 steigen die jährlichen Gesamtkosten damit auf rund 4,2 bis knapp 9,0 Mrd. Euro an. Besonders stark wirken sich diese Effekte im Verarbeitenden Gewerbe aus, wo die indirekten Kosten die direkten Verluste sogar deutlich übersteigen.“

Dabei handle es sich um eine „konservative Abschätzung“, die aber schon sehr deutlich mache, „dass vorbeugender Arbeitsschutz im Klimawandel nicht nur eine gesundheitspolitische, sondern auch eine ökonomische Notwendigkeit ist.“

Für den schnellen Leser formulieren die Autorin und die Autoren in der „Zusammenfassung“ fett gedruckt:

Jeder investierte Euro in präventiven, klimawandelgerechten Arbeitsschutz kann dazu beitragen, milliardenschwere Folgekosten zu vermeiden, soziale Ungleichheiten abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland langfristig zu sichern.“

Was muss wohl geschehen, damit solche Erkenntnisse den Weg bis in Beschlusspapiere von Koalitionsausschüssen finden? Die Kombination von präventivem Handeln, sozialem Ausgleich und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen fände man gerne nicht nur in einer entschlossenen Klima- und Umweltpolitik, sondern auch auf vielen anderen Feldern.

III.

Kapitel 4 der Studie stellt dar, welche rechtlichen Regelungen bestehen und genutzt werden können, damit  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Folgen der drohenden „Heiss-Zeit“ so gut wie möglich geschützt werden können.

Es geht, um nur einige Beispiele zu nennen, um das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz bis hin zu „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR), „Technische Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS) und die „Arbeitsmedizinischen Regeln“. Dazu kommen vielfältige Regelungen im Bau- und Bauordnungsrecht.

Diese Regeln sind genau so technisch wie sie heissen. Es nützt nichts, sie unter Bürokratie-Verdacht zu stellen, wie das gerade bei vielen wieder einmal Mode ist, weil sie weder die Menschen sehen, die diese Regeln schützen sollen, noch die Kosten des Nichts-Tuns.

Die „prognos“-Studie weist darauf hin, dass die in ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten angesiedelten Regelungen mit Blick auf den Schutz der Gesundheit der Beschäftigen zusammengedacht und im beruflichen Alltag tatsächlich praktiziert werden müssen:

„Insgesamt zeigt sich, dass Bau-, Bauordnungs- und Energierecht bereits heute zahlreiche Ansatzpunkte zur Begrenzung sommerlicher Wärmebelastung bieten, diese jedoch überwiegend implizit und ohne systematische Verknüpfung mit dem Arbeitsschutzrecht ausgestaltet sind… Eine stärkere Verzahnung dieser Rechtsbereiche bietet daher erhebliche Potenziale für eine vorausschauende, strukturelle Prävention hitzebedingter Risiken in der Arbeitswelt.“

Es gibt „verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen, die ein makroperspektivisches Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen in Hitzeschutz quantifiziert haben. Dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis liegt bei 1 : 2,26, ist jedoch mit den o.g. genannten Unsicherheiten verbunden. Greifbarer werden die positiven Effekte des präventiven Hitze- und Arbeitsschutzes daher durch konkrete Beispiele von Unternehmen, die sich in der Vergangenheit bereits strategisch gut aufgestellt und angepasst haben.“

Die Studie verweist für gute Beispiele auf die website des vom BMAS organisierten Programms „Arbeit: Sicher + Gesund“. Eines der drei in der Studie kurz vorgestellten Beispiele ist „Berlin Recycling“, ein Tochter-Unternehmen der kommunalen Berliner Stadtreinigung.

Dort haben Geschäftsführung und Beschäftigte sich auf ein Bündel konkreter Massnahmen verständigt, von Kühlwesten und Kühltüchern bis zu Wasserautomaten und einem speziellen Öl zum Schutz vor intensiver UV-Strahlung. Dabei zeigte sich,

„dass diese Form der Beteiligung nicht nur zur konsequenteren Nutzung der Schutzmassnahmen führt, sondern auch positive Nebeneffekte hat, etwa eine höhere Arbeitszufriedenheit und eine geringere Fluktuation.“

IV.

Die Studie schliesst mit 15 „Handlungsempfehlungen zur strategischen Verankerung des Klimawandels und seiner Anforderungen im Arbeitsschutz“. Dazu gehören die Frage, wie Arbeitsschutzverordnungen angepasst werden müssen, verstärkte Kontrollen bestehender Arbeitsschutzmassnahmen und der Aufbau eines Monitoring- und Frühwarnsystems zu den arbeitsbezogenen gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels.

Ja, all das verursacht Aufwand und kostet Geld. Es nicht zu machen, kostet aber nicht nur viel mehr Geld, sondern macht Menschen krank bis hin zu einer geringeren Lebenserwartung.

Für den Arbeitsschutz gilt wie für den Umwelt- und Klimaschutz: Vorsorgen ist in jeder Hinsicht am besten und am günstigsten. Deshalb muss der Arbeitsschutz die drohende „Heiss-Zeit“ stärker berücksichtigen. Am besten wäre es, gleichzeitig alles dafür zu tun, dass die Zahl der sehr heissen Tage nicht so stark zunimmt, wie der Deutsche Wetterdienst das zur Zeit annimmt.

Die  wirtschaftlichen Schäden, die durch immer mehr Tage mit sehr hohen Temperaturen entstehen, sind ein Beispiel dafür, was politisch Verantwortliche nicht tun sollten. Sie sollten nicht dem Irrtum unterliegen, sie handelten im Interesse von Unternehmen, wenn sie auf dringend nötige, auch scharfe Regeln zum Schutz von Mensch und Natur verzichten. Wirtschaften ohne Rücksicht auf die menschliche Gesundheit und auf die natürlichen Lebensgrundlagen ist ein „business case“, der nicht auf Dauer erfolgreich sein kann.

Christoph Habermann hat nach Abschluss des Studiums der Sozialwissenschaften an der Universität Konstanz mehr als dreissig Jahre in der Ministerialverwaltung gearbeitet. Von 1999 bis 2004 war er stellvertretender Chef des Bundespräsidialamts bei Bundespräsident Johannes Rau. Von 2004 bis 2011 Staatssekretär in Sachsen und in Rheinland-Pfalz. Dieser Beitrag erschien zuerst im “Blog der Republik”, hier mit freundlicher Genehmigung des Autors.

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