Warum Unternehmen Gesetze wollen und brauchen

I.

Seit Jahren übertreffen sich Unternehmerverbände, wirtschaftsliberale Politiker und Professorinnen in Klagen über zu viele Gesetze und Regeln.

Kaum jemand stellt aber ernsthaft die Frage, wer dafür verantwortlich ist, dass es immer mehr rechtliche Regeln gibt. Fast alle tun so, als sei die Antwort klar: regelungswütige Ministerialbeamte am grünen Tisch und ideologisch verbohrte Politiker, die unternehmerische Initiative ersticken und technische Innovation verhindern.

Wer sich je einmal nicht nur oberflächlich damit beschäftigt hat, wie Gesetze praktisch zustande kommen, weiss, dass das nicht einmal die halbe Wahrheit ist. Vorurteile werden auch dadurch nicht richtiger, dass sie weit verbreitet sind.

Viele Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften gibt es auf Wunsch und oft auch auf Drängen einzelner Unternehmen oder ganzer Branchen.

Darüber wird ganz selten berichtet, weil sich das üblicherweise jenseits öffentlicher Aufmerksamkeit abspielt.

Die betroffenen Unternehmen haben meistens kein Interesse daran, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie stark sie für bestimmte rechtliche Regelungen Lobby-Arbeit betreiben.

Dazu kommt, dass oft nur ausgewiesene Fachleute erkennen können, welcher Paragraph, welcher Absatz oder welches einzelne Wort das erlaubt, ermöglicht oder verbietet, was einzelne Unternehmen oder ganze Branchen wollen und brauchen.

II.

Manchmal gibt es Ausnahmen. Am Montag dieser Woche wurde über eine Forderung von Nikola Hagleitner berichtet, die im Vorstand der Deutschen Post AG für das deutsche Brief- und Paketgeschäft zuständig ist.

Sie hatte in einem Gespräch mit dpa, der Deutschen Presse-Agentur, erklärt:

„Pakete, die schwerer sind als 23 Kilo, sollen nur noch von zwei Menschen zugestellt werden dürfen.“ Gegenwärtig liegt das Gewicht, das von einer Person ausgeliefert werden kann, bei 31,5 Kilo.

Zur Begründung wies sie u.a. darauf hin, im Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland beziehe sich etwa jede dritte Krankmeldung auf Muskel- oder Skelettkrankheiten.

Das klingt vernünftig, und die meisten werden fragen, warum tut die Deutsche Post AG nicht, was ihre zuständige Vorstandsfrau für richtig und nötig hält. Die Antwort von Frau Hagleitner sollte allen zu denken geben, die selber glauben oder andere glauben machen, Unternehmen und Gesetze seien quasi natürliche Feinde.

Frau Hagleitner lehnt einen Alleingang der Deutschen Post AG ab und verlangt stattdessen eine gesetzliche Regelung, die sie so begründet: „Gesundheitsschutz funktioniert dauerhaft nur, wenn für die gesamte Branche dieselben Regeln gelten und diese auch strikt kontrolliert werden.“

Allgemein gültige Regeln durch Gesetz und strikte Kontrollen durch den Staat: Das hält die Vorstandsfrau der Deutschen Post AG für richtig und nötig. Der Bundeskanzler spricht dagegen davon, die Politik müsse gegenüber der Wirtschaft „weg vom Misstrauen hin zum Vertrauen.“ Frau Hagleitner sieht das aus ihrer praktischer Erfahrung anders. Sie weiss, wovon sie spricht.

Die Deutsche Post AG ist mit grossem Abstand Branchenführer bei der Zustellung von Paketen. Ihre Konkurrenten lehnen die gesetzliche Begrenzung auf 23 Kilo ab, weisen auf negative Folgen durch zusätzliche Fahrten und auf Personalmangel hin. Sie schlagen vor, für besonders schwere Pakete professionelle Paketkarren einzusetzen.

Das ist aus Sicht von Frau Hagleitner keine praktikable Lösung. Es gebe „keine geeigneten technischen Hilfsmittel, die Gesundheitsgefahren bei schweren Paketen in der Ein-Personen-Zustellung wesentlich minimieren“. Tests mit unterstützenden Exoskeletten seien wegen Hitzeentwicklung und wegen des Eigengewichts des Hilfsmittels ernüchternd verlaufen.

Trotzdem lehnt der Bundesverband Paket- und Expresslogistik BPEX eine gesetzliche Beschränkung des Paketgewichts bei Zustellung durch eine Person ab. Er ist auch nicht bereit, sich mit der Deutschen Post AG auf eine gemeinsame Haltung zu verständigen. Die so oft beschworenen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, die Gesetze und Verordnungen angeblich überflüssig machen, funktioniert nicht, hier nicht einmal auf dem Papier.

Die Haltung aller Beteiligten wird von unterschiedlichen Motiven und Interessen bestimmt sein, auch von betriebswirtschaftlichen Überlegungen. Wenn es aber zutrifft, dass sehr schwere Pakete der Gesundheit der Zusteller schaden und so auch das Gesundheitssystem belasten, und wenn keine praktische Alternative besteht, kommt es darauf nicht an.

III.

Hier ist politische Verantwortung gefragt. Hier müssen Parlament und Regierung aktiv werden. Dafür gibt es mehr als einen Grund.

Im Vordergrund stehen muss der möglichst gute Gesundheitsschutz der Menschen, die Pakete ausliefern.

Das ist praktische Vorsorge gegen steigende Kosten im Gesundheitswesen und gegen steigende Beiträge zur Krankenversicherung.

Ein Gesetz, das für alle Unternehmen gilt, die Pakete zustellen, sorgt für fairen Wettbewerb.

Strikte Kontrollen sorgen dafür, dass sich schwarze Schafe keine Vorteile verschaffen zulasten der Gesundheit ihrer Beschäftigen und durch verzerrten Wettbewerb mit anderen Unternehmen.

IV.

Wenn es um die Gestaltung der Arbeitsbedingungen geht, geht es um Menschenwürde, um die Würde des arbeitenden Menschen. Das ist eine wichtige Aufgabe von Gewerkschaften und betrieblicher Mitbestimmung und Mitgestaltung durch Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute, aber auch eine herausragende öffentliche Aufgabe.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Artikel 1 unseres Grundgesetzes gilt nicht nur für Angehörige von Minderheiten. Gerade wer unter schwierigen, die Gesundheit besonders belastenden Bedingungen arbeitet, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat seine Verantwortung praktisch wahrnimmt. Dazu heisst es in Artikel 1 weiter:

„Sie (die Menschenwürde) zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Deshalb hat Frau Hagleitner aus dem Vorstand der Deutschen Post AG recht, wenn sie eine gesetzliche Regelung und strikte Kontrollen für das Höchstgewicht von Paketen fordert, die von einer Person zugestellt werden.

Wie diese gesetzliche Regelung aussieht, darüber wird und muss es Diskussionen und auch Streit geben, weil Gewerkschaften weitergehende Vorstellungen haben. Alle sollten dazu beitragen, dass die Regelung Praxis-tauglich und leicht kontrollierbar wird.

Die Forderung der Deutschen Post AG ist ein Beispiel dafür, dass Unternehmen in vielen Bereichen und aus vielfältigen Gründen ein Interesse an Gesetzen, an klaren Regeln haben und daran, dass der Staat strikt kontrolliert, ob alle sie einhalten.

Hoffentlich werden Parlament und Regierung hier aktiv und reden sich nicht damit heraus, noch mehr Regeln, noch ein Gesetz könne das Land nicht vertragen. Doch, wir brauchen hier eine gesetzliche Regelung, weil es um die Würde der arbeitenden Menschen geht.

Christoph Habermann hat nach Abschluss des Studiums der Sozialwissenschaften an der Universität Konstanz mehr als dreissig Jahre in der Ministerialverwaltung gearbeitet. Von 1999 bis 2004 war er stellvertretender Chef des Bundespräsidialamts bei Bundespräsident Johannes Rau. Von 2004 bis 2011 Staatssekretär in Sachsen und in Rheinland-Pfalz. Dieser Beitrag erschien zuerst im “Blog der Republik”, hier mit freundlicher Genehmigung des Autors. Links wurden nachträglich eingefügt.

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