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Gut gerüstet

Am 1. September, dem Antikriegstag, hat der Tübinger Menschenrechtsanwalt Holger Rothbauer den diesjährigen Aachener Friedenspreis erhalten. Rothbauer kämpft in der Öf­fentlichkeit und vor Gericht gegen illegale Geschäfte der deutschen Rüstungsindustrie. Zu seinen bekanntesten Fällen gehören die erfolgreichen Klagen gegen zwei große Waffenhersteller. Heckler & Koch exportierte tausende Sturmgewehre illegal nach Mexiko, Sig Sauer zehntausend Pistolen illegal nach Kolumbien. In beiden Fällen wurden Verantwortli­che vom Bundesgerichtshof verurteilt, die illegalen Umsätze in Millionenhöhe wurden ein­gezogen. Durch Klagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und entsprechende Publika­tionen sorgt Rothbauer für öffentliche Transparenz über Rüstungsexporte.

Rothbauer ist in mehreren Initiativen gegen Waffenhandel und Rüstung aktiv. So arbeitet er auch an den jährlichen Rüstungsexportberichten der GKKE mit (Gemeinsame Konfe­renz Kirche und Entwicklung), die sich der Interpretation der Rüstungsex­portberichte der Bundesregierung und vertiefenden Fragen des Waffenexports widmen.

Seit 1994 veröffentlicht die Bundesregierung jährlich einen Rüstungsexportbericht, seit 2014 auch einen Zwischenbericht für das erste Halbjahr. Ende August erschien der Rüs­tungsexportbericht für 2021. Er bezieht sich auf die Genehmigungen des Vorjahres und damit auf Entscheidungen vor dem Regierungswechsel. 2021 wurden Ausfuhrgenehmi­gungen in Höhe von ca. 9,4 Mrd. € erteilt. Das ist der historisch höchste jährliche Geneh­migungswert, er liegt deutlich über dem Vorjahr 2020 mit ca. 5,8 Mrd. € sowie dem Durch­schnitt der vergangenen fünf Jahre (6,85 Mrd. €). Nur etwa drei Prozent der Genehmigun­gen stammen von der neuen Bundesregierung (im Amt seit 8.1.21), nahezu ausschließlich für Ausfuhren in EU-/NATO- oder NATO-gleichgestellte Länder. Der Exportrekord liegt nicht zuletzt daran, dass die frühere Bundesregierung kurz vor der Wahl noch last-minute-Genehmigungen in Milliardenhöhe erteilt hat.

Insgesamt entfielen im Vorjahr 36,4% der Ausfuhren auf EU-NATO-Staaten, der größere Teil auf Drittstaaten. Im laufenden Jahr wurden bis zum Berichtszeitpunkt Rüstungsexporte von 5,28 Mrd. € erteilt (anteilig: 2,72 Mrd. € Kriegswaffen und 2,56 Mrd. € sonstige Rüs­tungsgüter). Davon entfielen 76,1 % (Jahreswert 2021: 36,4%) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO-Länder. Bei den Ausfuhrgenehmigungen an Drittländer hat die Ukraine einen signifikanten Anteil (724,5 Mio. € von insgesamt 1,26 Mio. €). Der Wert der Exporte in andere Drittländer ist deutlich zurückgegangen.

Art. 26 des Grundgesetzes verbietet alle Handlungen, die das friedliche Zusammenleben der Völker stören. Daher dürfen „zur Kriegführung bestimmte Waffen nur mit Genehmi­gung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.“ Diese recht allgemeinen Formulierungen werden durch das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), eine Kriegswaffenliste und „Politische Grundsätze zum Rüstungsexport“ präzisiert, die die Herstellung und den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern regeln. Bei Verstößen drohen Strafen und Bußgelder vor, allerdings wur­den die Gesetze bisher sehr exportfördernd und unternehmensfreundlich ausgelegt.

Auf EU-Ebene gibt es seit 1998 Abkommen, die eine gemeinsame Kriegswaffenliste festle­gen und die Kriterien für Ausfuhrgenehmigungen vereinheitlichen. Diese sind jedoch nicht rechtlich bindend, sollen jedoch im nationalen Recht festgeschrieben werden. Zu den Kri­terien gehören unter anderen die Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts, die Wahrung „von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region“ und die innere Lage, so dass die Waffen nicht in bewaffneten Konflikten eingesetzt werden dürfen. Deutschland hat jetzt die Gelegenheit, diese Maßstäbe in das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz aufzunehmen.

Die Rüstungsexportberichte der GKKE sind deutlich breiter angelegt als die der Bun­desregierung, die sich weitgehend auf Statistiken stützt sind. Die deutschen Waffenexpor­te werden einer politisch-ethischen Beurteilung unterzogen, und die aktuelle Debatte über Entwicklungen in der deutschen Rüstungsexportpolitik wird vertieft. Jeder GKKE-Bericht hat ein Schwerpunktthema (2020 die Forderung nach einem Rüstungsexportkontrollgeset­zes, 2021 die Drohnentechnologie). 2021 widmeten sich eigene Kapitel den Trends im in­ternationalen Waffen- und Rüstungshandel, der europäischen Rüstungsexportpolitik und den internationale Bemühungen zur Kontrolle des Waffenhandels, ergänzt durch eine Beschreibung und Bewertung der Menschenrechtslage in den „Tatorten“ Ägypten, Libyen und Saudi-Arabien.

Der Bericht 2021 enthält sechs konkrete Forderungen:

1. Das angekündigte Rüstungs­exportkontrollgesetz soll beschlossen werden, da die derzeitigen politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unzureichend sind.

2. An Kriegsparteien und an Staaten, die UN-Waffenembargos brechen, dürfen keine Rüstungs­güter geliefert werden.

3. Ausfuhren von Leichtwaffen an Drittstaaten sind nicht zu genehmigen.

4. Die deutschen Exportmaßstäbe müssen ohne Abstriche auch bei Rüstungsge­meinschaftsprojekten mit anderen EU-Staaten gelten. Die prinzipielle Vetomöglich­keit Deutschlands bei Exportvorhaben in Drittstaaten muss erhalten bleiben.

5. Die europäi­sche Rüstungskooperation darf nicht Vorrang vor einer restriktiven europäischen Rüs­tungsexportpolitik gewinnen.

6. Rüstungsunternehmen müssen Verantwortung übernehm­en. Sie sind aufgefordert, auf Geschäftsbeziehungen mit solchen Staaten zu ver­zichten, die wiederholt gegen internationale Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völker­recht verstoßen.

Die Forderung nach einem Rüstungsexportkontrollgesetz ist Teil des Koalitionsvertra­ges geworden. Dort findet sich ein Bekenntnis zu einer „restriktiven Rüstungsexportpolitik“, die durch eine EU-Rüstungsexportverordnung und durch ein nationales Rüstungsexport­kontrollgesetz umgesetzt werden soll. Laut Staatssekretär Giegold sollen die Eckpunkte eines solchen Gesetzes im Herbst vorliegen. Er erklärte, dass das Ziel eine gesetzlich ge­regelte, restriktive und transparente Rüstungsexportpolitik sei. Rüstungsexporte an Ver­bündete und Wertepartner sollen vereinfacht werden. Die Kontrolle von Waffenexporten in Drittstaaten wird verbindlicher geregelt und der Beachtung der Menschenrechte ein beson­deres Gewicht beigemessen.

Die Regierung hat eine frühzeitige Einbindung der betroffenen Unternehmen, der Zivilge­sellschaft und der Wissenschaft angekündigt. Die derzeit 33 Initiativen und Institutionen, die das Anliegen eines Rüstungsexportkontrollgesetzes unterstützen, hoffen nun, dass die Forderungen, die in den GKKE-Rüstungsexportberichten formuliert sind, realisiert werden und dass die Anregungen und Bedenken, die sie in die Beteiligungsverfahren einbringen, ernst ge­nommen werden. Sie erwarten nicht nur eine restriktive Formulierung, vor allem zur Be­wertung von Drittstaaten und Ausfuhr von Kleinwaffen, und die Überwachung des Endver­bleibs der Rüstungsgüter, sondern auch die Einführung eines Verbandsklagerechts. Dann könnten Friedensinitiativen und andere Institutionen der Zivilgesellschaft Exportge­nehmigungen rechtlich überprüfen lassen.

Verteidigungsministerin Lambrecht hält offenbar nichts von einer restriktiven Handha­bung der Rüstungsexporte. Sie forderte am 12. September sogar, die bisherigen Regeln zu lo­ckern. Mal sehen, was die Regierungsfraktionen davon halten und ob der Koalitionsvertrag Bestand hat.

Über Heiner Jüttner:

Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.

3 Kommentare

  1. Detlef Wilske

    Der Tagesspiegel (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/346-millionen-fur-den-krieg-europas-waffenlieferungen-an-putin-trotz-embargo-428113.html) berichtete hinter einer Paywall am 19.3.2022 über deutsche und europäische Rüstungsexporte nach Russland. In der Überschrift wird von Waffenlieferungen in Höhe von 346 Mio € gesprochen. Hier im Artikel ist nur von Drittstaaten außerhalb von EU und Nato die Rede. Sind die Zahlen des Tagesspiegel richtig? Gehört Russland zu diesen Drittstaaten? Haben Sie Informationen dazu?

  2. Heiner Jüttner

    Als Material habe ich die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung genutzt. Darin sind keine Lieferungen an Russland aufgeführt. Wäre das so – bzw. in einer anderen Statistik – so hätte es gewiss sofort enen großen öffentlichen Aufschrei gegeben. Ob andere europäische Staaten Waffen an Russland geliefert haben, kann ich nicht beurteilen.

  3. Heiner Jüttner

    Der Überschrift des Tagesspiegel-Beitrags (weiter konnte ich wegen der pay-wall nicht lesen) habe ich entnommen, dass er sich mit dual-use-Waren befasst, also mit Produkten, die sowohl militärisch wie zivil genutzt werden können (z.B. Elektronik, Kommunikation). Hier ist das Exportverfahren einfacher und bedarf nur der Anzeige beim Bundesamt für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen. Wenn dieses Amt feststellt, dass die Angabe des Exporteurs zutrifft, es handele sich um zivile Nutzung, tauchen diese Produkte nicht in Rüstungsexportstatistiken auf.

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