Ausnahmsweise verdient Verkehrsminister Wissing ein Lob. Es ist sinnvoll und notwendig, durch ein Rechtsgutachten untersuchen zu lassen, ob sein Vorgänger Scheuer persönlich für den Schaden von 243 Mio. € verantwortlich gemacht werden kann, den er mit seinem Maut-Projekt angerichtet hat.
Zwar hatte es 2021 im Bundestag dazu einen Untersuchungsausschuss gegeben, in dem die damaligen Regierungsfraktionen CDU und SPD zu einer Art Freispruch kamen. Sie bescheinigten zwar „Scheuers Ministerium gravierende Mängel“ und hielten fest, dass der Risikoabwägung eines Scheiterns vor dem Europäischen Gerichtshof größere Bedeutung hätte zukommen müssen. Doch den Hauptvorwurf, nämlich den Verstoß gegen das Haushalts- und Vergaberecht, sahen sie nicht als erwiesen an. Am Ende blieb auch die Frage offen, ob Scheuer das Parlament belogen hatte oder nicht.
Die Oppositionsparteien kritisierten erwartungsgemäß den Persilschein für Scheuer. Für sie war dieser Freispruch ganz klar politisch motiviert und Ergebnis einer Kungelei zwischen CDU und SPD. In der Tat ist auffällig, dass ein wichtiger Umstand überhaupt nicht behandelt und bewertet wurde. Es ist zu hoffen, dass dies im Gutachten nachgeholt wird.
Der Verkehrsminister war nämlich nicht nur voreilig und leichtsinnig beim Abschluss der Mautverträge. Er war auch denkbar schlecht über frühere Mautprojekte informiert (worden) bzw. hat diese Fakten verdrängt, weil sie nicht zu seinen politischen Zielen passten. Bekanntlich sollte Scheuers Maut-Modell nur ausländische Fahrzeuge belasten, doch war seit 1990 bekannt, dass solche Regelungen nicht mit EU-recht vereinbar sind.
Im März 1990 hatte der Bundestag eine Straßenbenutzungsgebühr für Lastkraftwagen beschlossen, die von inländischen und ausländischen Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18t erhoben werden sollte. Gleichzeitig wurde die deutsche Kraftfahrzeugsteuer gesenkt, so dass deutsche Spediteure künftig zu gleichen oder gar geringeren Kosten fahren konnten und die Verteuerung nur ausländische LKW traf, die in Deutschland transportierten.
Die EU-Kommission hielt diese Gebühr daher wegen der Benachteiligung ausländischer Spediteure für EU-rechtswidrig und klagte erfolgreich dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung nahm daraufhin die Abgabenpflicht und später auch die Steuersenkung zurück. Diesen Parallelfall hätte Scheuer kennen können, wenn er sich schlau gemacht hätte. Er sollte daher nicht nur politisch, sondern auch finanziell zur Rechenschaft gezogen werden.
Nun, glaub ich nicht, dass “der Andy” zahlen muss. Also so im Sinne von Privatinsolvenz. Da könnten wir ja auch noch seine mecklenburgische CEO mit in die Haftung nehmen oder seinen niedersächsischen Aufsichtsratsvorsitzenden der ihn ja im Bellevue immerhin rechtmäßig ernannt hat. Allerdings dürfte er für gleich gar nix mehr wählbar sein. Da würde sich wohl selbst die Kreissparkasse in Passau vorsehen… Und das wäre gut und gerecht.
Bei Wissing bin ich gegenwärtig eher gespannt, wie diese Geschichte: https://taz.de/Verdacht-auf-Vetternwirtschaft/!5947924/ denn ausgehen wird. Und ob das eine vielleicht mit dem anderen zu tun hat? Wurde von Döpfner dazu schon eine SMS überliefert? Gibt es Trauzeugen?
@extradienst
Ob das nicht mal ein Ablenkungsmanöver ist …?