Kulturstaatsminister Wolfgang Weimer geriert sich in der Öffentlichkeit gerne als Liberal-konservativer, ist bewusst parteilos und hat sich als Gründer und Verleger nach eigenem Bekunden immer wieder um eine “Modernisierung” des Konservatismus bemüht. Dabei heraus gekommen sind aber überwiegend rückwärtsgewandte Produkte wie “Cicero” und die Weimer Media Group, die er gemeinsam mit seiner Frau gegründet hat. Aus der hat er sich angeblich zurückgezogen, nachdem er das Amt des Kulturstaatsministers angetreten hat. Seine Tätigkeit in FAZ, Welt und Focus machen deutlich, auf welcher politischen Seite er immer gestanden hat. Aber das waren offensichtlich nur harmlose Jugendsünden. Nun hat er die Feier seines Buchhändlerpreises, den die Staatsminister:in für Kultur einst ohne Regelanfrage beim Verfassungsschutz vergab, absagen müssen. Wie schade!
In seiner neuen Aufgabe als Kulturstaatsminister im Bundeskanzleramt hat er sich in zwei wichtigen Fragen als Person herausgestellt, die mit einem liberalen Freiheits- und Kulturverständnis offensichtlich auf Kriegsfuß steht.
Bedenkliches Eingreifen in die Berlinale
So nahm Weimer den angeblich problematischen Auftritt eines Filmschaffenden auf der Berlinale zum Anlass, um Festivalleiterin Trishia Tuttle erst öffentlich zu kritisieren, dann ihre Integrität in Zweifel zu ziehen, und ihr mehr oder weniger unverhohlen mit Entlassung zu drohen. Dabei ist es Tuttle zu verdanken, dass die Berlinale nach wie vor internationalen Rang und Aufmerksamkeit genießt und zu den wenigen Festivals gehört, bei denen sowohl israelische, als auch palästina-freundliche Beiträge im Wettbewerb stehen, differenzierte Diskussionsbeiträge möglich sind, ohne dass einerseits mit der Antisemitismus-Keule und andererseits mit dem Völkermord-Vorwurf jeder Dialog bereits im Ansatz erschlagen wird. Nach dezidierten Protesten aus der Kulturszene ob dieses Angriffs auf die Denk- und Kunstfreiheit ruderte Weimer dann im Lauf der vergangenen Woche zurück, nicht ohne Tuttle einen Katalog mit Handlungsanweisungen und amtlichen Bevormundungen für zukünftige Fälle zu verordnen.
Übergriffe gegen angeblich “Linke” Buchläden
Staatsminister Weimer selbst vergibt einen Preis, mit dem Buchläden und Literaturschaffende ausgezeichnet und gefördert werden. Das wäre eigentlich eine rechtschaffene Tätigkeit, hätte Weimer sie nicht auf seine ureigenste Weise uminterpretiert: Er sieht seine Aufgabe darin, linke Umtriebe zu verfolgen. Dabei knüpft er nahtlos an das Schema der Berufsverbote der 70er Jahre an, als Lokführer, die in der DKP (Deutsche Kommunistische Partei , Moskautreu) Mitglied wurden, aus dem Staatsdienst zu entfernen waren, damit sie keine Diesellok nach Moskau entführen. Dass das – was jeder Modellbahner weiss – mit der russischen Spurweite gar nicht geht, wusste der Verfassungsschutz damals nicht. Nun beschloss 45-50 Jahre später der Minister für politische Kultur, Weimer, dass angeblich linke Buchläden, die angeblich von Verfassungsschützern beobachtet wurden, von diesem Wettbewerb auszuschließen seien. Weil ja der Linksextremismus von Buchläden zu den größten gesellschaftlichen Problemen gehört, die wir aktuell zu bewältigen haben. Oder nicht? Zynisch daran ist, dass er nicht einmal benennen kann, was sich denn die von der Förderung ausgeschlossenen drei Buchläden zu Schulden kommen ließen. Und ebenso zweifelhaft ist, auf welcher Rechtsgrundlage das Bundesamt für Verfassungsschutz, auf das sich seine Beamten offensichtlich stützten, denn diese Buchläden, die keine “Bestrebungen” i.S. des BVerfschG sind, vorwirft.
Braune Socke im Schwarzen Schlafrock?
Schauen wir uns doch mal genauer an, was der Multimillionär Weimer, der seine Geschäfte derzeit im Schoß der Ehefrau “ruhen” lässt, sonst so noch auf Lager hat: Wichtigstes “Werk” Weimers ist das “Konservative Manifest”, das als „Gift für Linke und eine Zumutung für Rechte“ beworben wurde. Darin formuliert Weimer „Zehn Gebote der neuen Bürgerlichkeit“ (u. a. „Person würdigen“, „Familie lieben“, „Nation ehren“, „Tradition hegen“, „Recht und Ordnung respektieren“ und „Gott achten“). Diese harmlos erscheinenden Regeln politischer Rückwärtsgewandtheit versucht Weimer nun im Gedankengebäude seiner Illiberalität im Sinne Macchiavellis durchzusetzen. Wer die Macht hat, oder über die Fördermittel entscheidet, bestimmt, was gedacht wird. Dieser Kulturbegriff, der an einen Kulturminister einer längst vergangenen deutschen Diktatur erinnert, – das war einmal Konsens von Konservativ über liberal bis sozialdemokratisch -, darf niemals mehr in diesem Land eine Chance haben. Wo aber irrlichtert Weimer?
Merz muss die Sache erklären
Weimer ist Staatsminister im Bundeskanzleramt für Kultur. Damit agiert er direkt im Machtbereich des Bundeskanzlers. Wenn ein Bundeskanzler in die Nähe der parteipolitisch motivierten Diffamierung und Diskriminierung von aufklärerisch aktiven Buchläden – auch wenn sie ihm politisch nicht passen – als Zensor oder Beschützer eines Zensors tätig wird, dann ist es um die Kultur einer freiheitlichen Demokratie schlecht bestellt. Urteile über kulturell integres Verhalten, Freiheit der Kunst und Meinungspluralismus stehen dem Bundeskanzleramt nicht zu. Aber das Bundeskanzleramt betreibt ja ohnehin mit Unterstützung des Bundespresseamts eine dubiose Politik der Eingriffe in die politische Diskussion und Öffentlichkeit.
Bundespresseamt oder konservatives Politbüro?
So fördert man ja nicht nur mit einem Titel des Bundespresseamts 0432 Titel 685 06 unter “Institutionelle Förderung nach § 26 Abs. 3 BHO” zum einen die transatlantischen Organisationen wie die “Atlantik-Brücke”, “Deutsch-Atlantische Gesellschaft”, “Aspen-Institute” und “Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. Bonn, sowie die “Europa-Union”, sondern auch dubiose Konstrukte wie die “Liberale Moderne gGmbH”, das “Progressive Zentrum”, und fördert im Bundeshaushalt 2026 erstmalig das erzkonservative Konstrukt “Republik21 e.V.” “Denkfabrik für bürgerliche Politik” , das sich in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses mit Stimmen der Koalition in die Förderung des Bundespresseamts gemogelt hat.

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