Im Koalitionsvertrag der Ampel finden wir den Satz „Wir werden europaweit Maßnahmen gegen Einschränkungen der Freiheitsrechte wie z. B. durch missbräuchliche Klagen (Stra­tegic Lawsuits against Public Participation, SLAPP) unterstützen.“ Was verbirgt sich hinter dieser Ankündigung? Slapp-Klagen sind strategische Klagen gegen öffentliche Kritik an Unternehmen und wirtschaftlicher Betätigung. Vielfach sind sie rechtsmissbräuchlich. Kriti­ker/innen sollen durch solche Klagen und die damit verbundenen (oft hohen) Anwalts- und Gerichtskosten sowie horrende Schadensersatzforderungen eingeschüchtert und mundtot gemacht werden.

Immer wieder landen Menschen vor Gericht, weil sie im öffentlichen Interesse ökologi­sche, soziale oder rechtliche Missstände angeprangert haben. Oft werden einzelne Mitar­beiter/innen von Zeitschriften oder Organisationen herausgegriffen. Ihnen wird dann Ver­leumdung, üble Nachrede oder Rufschädigung vorgeworfen; so soll ihnen ein Maulkorb verpasst werden. Vielfach gelingt dies, weil die Beklagten, obwohl sie ihre Kritik für be­rechtigt und belegbar halten, zermürbt sind, den zeitlichen Aufwand scheuen und sich nicht einem eventuell ho­hen finanziellen Risiko aussetzen wollen. Die Mächtigen und (Ein­fluss)Reichen spannen die Justiz für ihre Interessen ein.

Laut Greenpeace International haben SLAPP-Klagen in Europa stark zugenommen: 2017/18 um 27 % und 2018/19 sogar um 75 %. Frankreich, Irland, Italien und Polen wei­sen Spitzenwerte auf. In Kroatien gibt es rund 900 anhängige Verfahren. Manche SLAPP-Klagen scheitern indes, vor allem dann, wenn Öffentlichkeit erzeugt wird, wenn andere Kritiker/innen sich anschließen und wenn die Beklagten rechtliche und finanzielle Unter­stützung bekommen (z.B. durch gesellschaftliche Institutionen). Strafen gegen die Kläger wegen Missbrauchs der Justiz gibt es dann jedoch nicht.

Anfang Mai ist eine Klage von 1375 Obstbäuerinnen und Obstbauern aus Südtirol, an der Spitze der Südtiroler Landesrat, gescheitert. Anlass für die Klage war ein satirischer Be­richt über den hohen Pestizideinsatz im Südtiroler Apfelanbau. Der Autor war damals we­gen übler Nachrede und Markenfälschung angezeigt worden. Die öffentliche Empörung führte dazu, dass die Kläger/innen im Laufe eines Jahres kontinuierlich ihre Anzeigen zu­rücknahmen, der Vorwurf Markenfälschung (ein Offizialdelikt) fallengelassen wurde und das Gericht zu einem Freispruch kam.

In Frankreich hingegen wurde eine Kritikerin, die über Pestizide in Bordeaux-Weinen infor­miert hatte, zu Straf- und Schadensersatzzahlungen von 125.000 € verurteilt. Auch in Deutschland laufen einige Klagen. Erwähnenswert ist, dass die Autorin des Buches „Pu­tins Netz“ von einer Reihe der darin genannten Oligarchen mit SLAPP-Klagen überzogen wurde. Sie genoss jedoch den Schutz ihres Verlages, der sich nach einigen Änderungen mit den Klägern einigte.

Um solchen Angriffen zu begegnen, hat sich die ‘Coalition against SLAPPS in Europe’ (CASE) gegründet, die Betroffene unterstützt und sich für eine europäische Gesetzgebung gegen diesen Justizmissbrauch einsetzt. Ein erster Erfolg war eine Petition mit über 200.000 Unterschriften an die EU-Kommission. Die Menschenrechtskommissarin des Eu­roparats warnte vor der Gefahr für die Demokratie durch SLAPPS, und das EU-Parlament sprach sich 2021 für ein Anti-SLAPP-Gesetz aus.

Nunmehr ist die EU tätig geworden. Zunächst wurde 2021 im Europäischen Parlament ein Anti-SLAPP-Bericht erstellt, der einen EU-Rechtsakt mit folgenden Inhalten vorschlägt: Nachweis der Kläger, dass die Klage nicht missbräuchlich ist, ggf. Anspruch der Beklagten auf Schadensersatz, Ausschluss einer Strafverfolgung wegen Verleumdung, Schulungen für Richter/innen, juristische Hilfe für Beklagte.

slapp-klagen-eu-will-aktivisten-schuetzen”>Inzwischen liegt der Entwurf einer EU-Richtlinie vor. Damit sollen grenzüberschreitende SLAPP-Klagen künftig im Keim erstickt und ihre schädliche Wirkung unterbunden werden. Gerichte sollen offensichtlich unbegründete Fälle bereits im Vorfeld abweisen können. Au­ßerdem soll die Beweislast umgekehrt werden – der Kläger muss die Berechti­gung seiner Klage selbst belegen. Zudem soll es eine Strafandrohung gegen Kläger ge­ben, die versu­chen, Journalisten oder Aktivisten zum Schweigen zu bringen. Opfer sollen entschädigt werden.

Über diesen Entwurf müssen noch das Europaparlament und der Ministerrat entscheiden. Die EU-Pläne sind ein anspruchsvolles Unterfangen, das belegt, welche Bedrohung für die Beklagten und für den Rechtsstaat in den Slapp-Klagen gesehen wird. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Das neue EU-Recht wird nur für grenzüberschreitende Fälle gelten. Daher müssen die Mitgliedsstaaten eigene nationale Gesetze beschließen.

Hierzu gab ihnen die EU-Justizkommissarin die Empfehlung, ihre Gesetzgebung so zu än­dern, dass SLAPP-Klagen schwieriger werden. Auch könnten sie die Vorschriften zur Ver­leumdung neu fassen und dafür keine Gefängnisstrafen mehr androhen. Die Öffentlichkeit solle über das Problem aufgeklärt werden, und die Betroffenen seien bei ihrer Verteidigung zu unterstützen. In den USA, Kanada und Australien gibt es bereits solche Gesetze. Daher ist die Bundesregierung gefordert, selbst tätig zu werden und nicht nur das EU-Verfahren konstruktiv zu begleiten.

Über Heiner Jüttner:

Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.