“Kölner Stadtanzeiger” erreicht “BILD”-Zeitungsniveau

Als ich den heutigen “Kölner Stadtanzeiger” in Augenschein nahm, prangte in “Bild”-Manier auf Seite eins: “Bürgergeld trotz Haftbefehl” vom Düsseldorf-Korrespondenten Gerhard Voogt. Er skandalisiert zu Unrecht, entweder in solider Unkenntnis oder böswilliger Ignoranz des Sozialgeheimnisses nach SGB, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 1,2 GG und das Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 Grundgesetz sowie die Tatsache, dass das Erlassen eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft oder Justiz eben nicht zwangsläufig zur Versagung des Bürgergelds führen kann. Weiterlesen