“Kölner Stadtanzeiger” erreicht “BILD”-Zeitungsniveau
Als ich den heutigen “Kölner Stadtanzeiger” in Augenschein nahm, prangte in “Bild”-Manier auf Seite eins: “Bürgergeld trotz Haftbefehl” vom Düsseldorf-Korrespondenten Gerhard Voogt. Er skandalisiert zu Unrecht, entweder in solider Unkenntnis oder böswilliger Ignoranz des Sozialgeheimnisses nach SGB, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 1,2 GG und das Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 Grundgesetz sowie die Tatsache, dass das Erlassen eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft oder Justiz eben nicht zwangsläufig zur Versagung des Bürgergelds führen kann. Er übersieht dabei nicht nur die einfache Tatsache, dass auch gegen solche Menschen, solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind, Recht und Gesetz gelten, sie also auch Bürgergeld erhalten müssen. In schon fast an den Ton der AfD grenzender Aggressivität wird dann über diesen scheinbaren “Skandal” hergezogen und die Nichtjuristen Karl-Josef Laumann und Herbert Reul zitiert, die auf Voogts Masche hereinfallen, und beide auf Nachfrage das “Gerechtigkeitsempfinden der Bürger” tangiert sehen.
Dieser Artikel ist so reißerisch aufgemacht, dass es nicht bei unterstelltem “Ungerechtigkeitsempfinden” bleibt, sondern – obgleich es keinerlei Statistiken darüber gibt, wie relevant die Zahlen sind, was der Autor selbst sogar zugibt – reißerisch eine ganz andere Tatsache damit verknüpft wird. Nämlich, dass in NRW “mit Haftbefehl gesucht wird, wer zum Teil schwere Gewalt und Tötungsdelikte begangen hat. Ganz überwiegend seien aber nicht gezahlte Geldstrafen, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung Ursache für die Fahndung.”
Das Eine hat offensichtlich mit dem Anderen ursächlich überhaupt nichts zu tun. Warum stellt Voogt das dann in einen direkten Zusammenhang? Fehlte nur noch, dass er das “gesunde Volksempfinden” für seine offensichtlich von keiner Sachkenntnis getrübte Story zitiert. Und er hat offensichtlich Herrn Laumann die auch nicht gerade von Kenntnis der Praxis in den Außenstellen der BA getrübte Bemerkung entlockt: “Hier sollte doch nochmal genau hingeschaut werden, was beim Datenaustausch möglich ist”. Gar nichts ist möglich, weil auch für Bürgergeldempänger die Grundrechte unserer Verfassung gelten!
Soll also bei Bürgergeldempfängern eine pauschale Schuldvermutung gelten?
Liest man die zitierten Politiker und das feine Konstrukt Voogts, der Bürgergeldempfänger geschickt in die Nähe von Kriminellen bugsiert, gilt bei denen keine Unschuldsvermutung. Das ist infam und rechtswidrig. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich in der absoluten Mehrzahl der Fälle um Personen, die nicht zuletzt aufgrund ihrer sozial schwachen Stellung Bagatelldelikte, wie Ladendiebstähle oder Schwarzfahren, begehen oder Analphabeten sind, die dann z.B. Gerichtstermine und Vorladungen verpassen oder in solch prekären Verhältnissen wohnen, dass die Post nicht zuverlässig zugestellt wird. Gilt für diese Personen das Grundrecht, dass eine Person nur bestraft werden kann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist, etwa nicht? Sollen ohnehin sozial schwache Menschen ohne Gerichtsurteil allein aufgrund eines Haftbefehls erst einmal wohnungslos und mittellos werden? Denn genau das wäre die Konsequenz aus der Forderung, Menschen wegen eines Haftbefehls Bürgergeld zu sperren. Das wäre mit den Prizipien unseres Rechtstaates nicht zu vereinbaren.
Ganze Debatte von Unkenntnis geprägt
Aus meiner Beratungstätigkeit für die Bundesagentur für Arbeit weiß ich, dass es nach Aussagen vieler Arbeitsberater:innen einen kleinen Prozentsatz von – damals Hartz 4 – heute Bürgergeldempfänger:innen – gibt, bei denen das alle drei Monate angeordnete Erscheinen im Amt nichts daran ändert, dass deren soziale Prognose so schlecht ist, sie sich für keinen Job mehr eignen, sei es aus gesundheitlichen, physischen oder psychischen Gründen. Sie sind einfach beim besten Willen nicht vermittelbar oder keinem “normalen” Arbeitgeber zumutbar. In diesen Fällen sind die Termine im Amt reine Schikane – sagen selbst langjährige Mitarbeiter, die ihre Klientel kennen. In völliger Ignoranz solcher Fälle, deren Zahl nur einen geringen Prozentsatz der Arbeitslosen ausmacht, dient die seit zwei Jahren vor allem von der AfD und FDP, der CDU/CSU , aber auch Teilen der SPD geführte Kampagne gegen das Bürgergeld, dem die Union damals zugestimmt hat, einer beispiellosen Neid- und Mißgunstdebatte, um die Gesellschaft zu spalten.
Rigoroses Vorgehen trotz psychischer oder physischer Probleme
Bernhard “Felix” von Grünberg, mein langjähriger Landtagskollege und SPD-Politiker, Ehrenvorsitzender des Mietervereins in Bonn, der – längst im Ruhestand – immer noch jede Woche Donnerstags eine Sozialsprechstunde im Rathaus hält, ist da völlig anderer Meinung: “Es gibt hunderte von Fällen, in denen die Menschen in so prekären Verhältnissen leben, dass sie entweder Briefe nicht erreichen oder auch etwa von Angststörungen beherrscht werden, die nicht behandelt sind und die deshalb ihre Briefe nicht öffnen, zum Teil panische Angst vor staatlichen und offiziellen Scheiben haben. Im besonders krassen Fällen werden solche Personen verurteilt, wegen Schwarzfahren, bis hin zu Steuerhinterziehung, weil sie keine Steuererklärung abgegeben haben und unverhältnismäßig hoch geschätzt wurden, – oder wegen Bagatelldelikten. Die dann ihre Wohnung und Existenz verlieren, weil Fristen versäumt, Einsprüche oder Rechtsmittel nicht eingelegt wurden., weil schlichtes Unwissen, Ängste und Schamgefühl überwiegen.”
Jochen Ott schwadroniert drauflos und setzt noch einen drauf
Auch der Spitzenkandidat der NRW-SPD für die Landtagswahl 2027, Jochen Ott, glänzt im besagten Artikel bar jeder Sachkenntnis und setzt noch einen drauf, indem er pauschalisiert: “Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, sind in der Regel gerade nicht einfach zuhause anzutreffen” … und … “Der Sozialstaat lebt von Akzeptanz. Deshalb ist für mich klar, dass Personen, die sich bewusst staatlichen Maßnahmen entziehen, gleichzeitig nicht staatliche Leistungen beziehen können.” So ein Quatsch, der Sozialstaat ist nach Artikel 20 Grundgesetz Eckpfeiler unserer Verfassung, die wir verteidigen müssen. Nach seiner Logik müssten allen Bürgergeldempfänger:innen, die nicht am Mikrozensus teilnehmen oder ein Bußgeld fürs Falschparken nicht bezahlen, und insbesondere solche, die mit Haftbefehl gesucht werden, die aber im Straf- oder Bußgeldverfahren schließlich freigesprochen werden, sofort das Bürgergeld entzogen werden. So tönt die AfD. So bekämpft man sie nicht.
SPD-Spitzenkandidat wanzt sich rechtspopulistischen Forderungen an
Bewegt sich Jochen Ott damit ohnehin intellektuell schon auf AfD-Niveau, schwadroniert er bar jeder Rechts- und Verfassungskenntnisse weiter und fordert: “endlich dafür zu sorgen dass Jobcenter und Justiz ihre Daten schneller austauschen. Dafür muss die Digitalisierung der Verwaltungen auf allen Ebenen mit Hochdruck vorangetrieben werden.” Hört, hört! Hier tönt ein Sozialdemokrat, der bar jeder Rechts- und Verfassungskenntnisse einen pauschalen Datenaustausch zwischen Justiz und Jobcentern fordert, weder das Sozialdatengeheimnis kennt, das solche persönlichen Verhältnisse schützt, und der offensichtlich in der Sozialpolitik völlig empathielos gegenüber den realen Problemen der Menschen in prekären Verhältnissen auftritt. Er wanzt sich hier aufs Peinlichste rechtspopulistischen Forderungen an.
Ott ein Sicherheitsrisiko für die SPD?
Es wird der SPD in NRW mit Sicherheit schaden, wenn ihr Spitzenkandidat Jochen Ott, ein Bürgerkind aus der Großstadt Köln, die ehemaligs zur Stammwähler:innenschaft der SPD gehörende Klasse Menschen und ihre Grundrechte derart mit Verachtung behandelt. Kein Wunder, dass auch in NRW in sozial schwachen Stadtteilen die AfD inzwischen an Boden gewinnt. Kein Wunder, dass die SPD in Umfragen immer weiter absackt, wenn die Sozialdemokratie mit derartiger Ignoranz über sozial schwache Menschen urteilt und über ihre Probleme hinweggeht.
Wie kommt ein solcher Artikel in den “Kölner Stadtanzeiger”?
Der Pressesprecher einer Bundestagsfraktion erzählt hierzu folgende Geschichte aus den 80er Jahren, die damals noch in Bonn spielt: “Es ist heiß, es ist Wochenende und es passiert nichts in der Hauptstadt. Also ruft der Journalist X Jutta Ditfurth an und erzählt ihr, was er gehört habe, was angeblich Otto Schily von ihr denke. Er schreibt auf, was sie dazu sagt, dann ruft er Otto Schily an und liest ihm vor, was Jutta Ditfurth über ihn gesagt hat. Er schreibt auf, was der dazu entgegnet und schon ist der Artikel fertig mit der Überschrift ‘Grüne Partei vor der Spaltung?'”
Hitze und Langeweile in Düsseldorf
Genau so bekommt man in Düsseldorf einen Artikel, wenn einem nichts anderes einfällt, als ein abwegiges, irrelevantes, aber zur Spaltung der Gesellschaft geeignetes Thema, zu dem man in sams- oder sonntäglicher Hitze ein paar nichtsahnende Politiker anruft und ihre menschlich verständliche Reaktion zitiert. Und schon ist der Artikel fertig und mangels anderer Krawallmeldungen sogar auf Seite eins. Der Artikel zeigt uns aber noch etwas anderes. Wie weit schon Intoleranz und Verrohung gegenüber Menschen am Rand der Gesellschaft fortgeschritten sind und die Bereitschaft zur Spaltung durch “Treten nach unten” gediehen ist.
Glückwunsch, Herr Voogt, Sie haben das gut herausgearbeitet und der Demokratie einen – um es präsidial zu sagen – grandiosen, phantastischen und herausragenden, exzellenten Dienst erwiesen!

@rolandappel
Sehr gut geschrieben. Danke.
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Die Gesellschaft “wird” durch den beschriebenen Vorgang nicht “gespalten”, weil sie es schon ist. Durch die Klassengegensätze, die seit Jahrhunderten im Kapitalismus bestehen, und derzeit – wiederum richtig beschrieben – verschärft werden. Die genannten Herren surfen nur darauf. Mehr können die nicht. Mein Tipp: Konsum besserer Medien – ist gesünder.