Internationaler Strafgerichtshof (IStGH): Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschheit können am IStGH verhandelt werden. Was kann er leisten, wo sind die Grenzen?
Als die vier völkerrechtlichen Kernverbrechen „Kriegsverbrechen“, „Völkermord“, „Verbrechen gegen die Menschheit“ und „Angriffskrieg“ definierten sie juristisch erstmals 1946 die Siegermächte-Ankläger des Zweiten Weltkrieges bei den Tribunalen von Nürnberg und Tokio. Daraufhin beschloss die Generalversammlung der kurz zuvor gegründeten UNO, zur Verfolgung künftiger Verbrechen dieser Art einen global zuständigen „Internationalen Strafgerichtshof“ (IStGH) zu schaffen. Ein Ausschuss prominenter Völkerrechtler sollte ein Statut für den IStGH erarbeiten. Weiterlesen
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