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USA gegen Internationalen Strafgerichtshof

Scharfe Kritik an US-Sanktionen
Die am Mittwoch verhängten Sanktionen der Trump-Administration gegen die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes (ISTGH) in Den Haag, Fatou Bensouda und weitere Angehörige des Gerichts sind international auf scharfe Kritik gestoßen. US-Außenminister Mike Pompeo hatte gegen Bensouda, den Leiter der Abteilung für internationale Zusammenarbeit des ISTGH, Phakiso Mochochoko sowie mehrere namentlich nicht genannte Mitarbeiter des Gerichtshofes die Verhängung von Einreisesperren, die Beschlagnahmung von möglichen Besitztümern in den USA und weitere, zunächst nicht näher bezeichnete „Maßnahmen“ verkündet.
Pompeo begründete diese Sanktionen mit den Ermittlungen des ISTGH zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit von US-Soldaten in Afghanistan sowie von Angehörigen des Geheimdiensts CIA in Geheimgefängnissen der USA in Polen, Rumänien und Litauen in den Jahren 2003 bis 2014. Den seit 2002 tätigen Strafgerichtshof mit seinen 123 Mitgliedsstaaten beschimpfte der US-Außenminister als “durch und durch kaputte und korrupte Institution”.
„Diese Sanktionen sind schwere Angriffe gegen das Gericht und die Rechtsstaatlichkeit und ein erneuter Versuch der USA, in die Unabhängigkeit des Gerichtes einzugreifen“ erklärte ein ISTGH-Sprecher am späten Mittwochabend. Der Präsident der Versammlung der 123 Mitgliedsstaaten des ISTGH, O-Gon Kwon, verurteilte die Maßnahmen der USA als „beispiellos und unakzeptabel“. UN-Generalsekretär António Guterres äußerte seine „Besorgnis“ über die Schritte der US-Regierung.
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte die Sanktionen als „völlig fehlgeleitet“. In Deutschland verurteilten die für Außenpolitik zuständigen Bundestagsabgeordneten der Grünen, Omid Nouripour und Jürgen Trittin, den „rücksichtslosen und schockierenden Angriff der Trump-Administration nicht nur gegen den ISTGH sondern gegen das gesamte Völkerrecht“. Die beiden Abgeordneten forderten „die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft“ auf „jeden Versuch der Druckausübung auf den Gerichtshof und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entschieden zurückweisen“. Eine „starke und einheitliche Reaktion“ auf die Maßnahmen der Trump-Administration müsse „dringende praktische Maßnahmen umfassen, um die Auswirkungen der Sanktionen auf das Personal und die Operationen des Gerichtshofs zu negieren“. Aus der Bundesregierung und den Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD gab es bis zum Redaktionsschluß keine Reaktion auf die US-Sanktionen.
Im März hatte eine Vorprüfngskammer des ISTGH grünes Licht gegeben für Ermittlungen von Chef-Staatsanwältin Bensouda zu mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Afghanistan in den Jahren 2003 bis 2014. Dabei geht es um mögliche Verbrechen der radikalislamischen Taliban und afghanische Regierungstruppen, aber auch ausländischer Militärs – besonders von US-Soldaten und Angehörigen des US-Geheimdienstes CIA. Die Ermittlungen beziehen sich auch auf die Geheimgefängnisse der USA in Rumänien, Polen und Litauen, in denen von Washington des Terrorismus verdächtigte Personen inhaftiert, gefoltert und ermordet wurden. Afghanistan und die drei europäischen Staaten sind Mitglied des ISTGH.
Laut seinem Statut kann der Gerichtshof wegen mutmaßlicher Verbrechen auf den Territorien dieser Mitgliedsländer auch gegen US-Staatsbürger*innen ermitteln, obwohl die USA dem ISTGH nicht beigetreten sind. Im Juni hatte US-Präsident Donald Trump per Dekret die jetzt von Außenminister Pompeo verkündeten Sanktionen bereits angedroht.

Kommentar des Autors

Beispielloser Vorgang in der Geschichte des Völker(straf)rechts

Die Sanktionen und Drohungen der Trump-Administration gegen die Chefanklägerin und weitere Angehörige des Internationalen Strafgerichtshofs (ISTGH) sind eine Straftat gegen die internationale Rechtspflege. Und ein bislang beispielloser Vorgang in der Geschichte des Völker(straf)rechts, bei dessen Begründung in Form der UNO-Charta sowie der Definition der vier internationalen Kernverbrechen – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg – anläßlich der Nürnberger Prozesse die USA einst die führende Rolle hatten.
Damit ist es allerdings schon lange vorbei, nicht erst seit Amtsantritt der Trump-Administration. Unter dem demokratischen Präsidenten Bill Clinton stimmten die USA 1998 in Rom bei der ISTGH-Gründungskonferenz – gemeinsam isoliert mit China, Israel, Irak, Libyen, Jemen und Katar – gegen das von 122 Staaten angenommene Statut für den ISTGH. Die Administration des Demokraten Barack Obama, dessen sechs erste Amtsjahre (2008-2014) in den Zeitraum fallen, für den das ISTGH Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen von Soldaten und Geheimdienstlern der USA durchführen will, verweigerte jegliche Kooperation mit dem Gerichtshof zur Aufklärung dieser Verbrechen.
Joe Biden wird nach einem eventuellen Wahlsieg im November wahrscheinlich die wüsten Schimpfkanonaden von Trump und Pompeo gegen den ISTGH nicht wiederholen und vielleicht sogar die jetzt verhängten Sanktionen wieder aufheben. Aber mit einer aktiven Kooperation Washingtons oder gar einem Beitritt der USA zum ISTGH ist leider nicht zu rechnen.
Damit das schlechte Vorbild der USA unter den ebenfalls bislang noch abstinenten über 60 Staaten nicht Schule macht, müssen die 123 ISTGH-Mitgliedsstaaten jetzt deutlich und entschieden auf die Anmaßungen aus Washington reagieren. Nicht nur mit rhetorischer Kritik,sondern auch mit ganz konkreten Maßnahmen zum Schutz der Chefanklägerin und aller anderen Angehörigen des Gerichtshofes. Doch die Bundesregierung,die sich selber gerne als Hüterin des Völker(straf)rechts darstellt, ist bislang auffällig schweigsam.
Dieser Beitrag erscheint voraussichtlich ebenfalls auf taz.de, hier mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Über Andreas Zumach:

Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.

Ein Kommentar

  1. Joachim Petrick

    Danke.

    Neben USA, erkennen Russland, China, Saudi Arabien, Israel ICC Den Haag nicht an. Deutschland hat zwar Anerkennung ICC durch Bundestag 2001 ratifiziert, aber nur unter Maßgabe, dass Bundeswehr-, BND, MAD, THW Angehörige in Auslandseinsatzgebieten von Strafverfolgung freigesellt sind, unter Immunität stehen.
    Weshalb Bundeswehr Oberst Georg Klein, trotz seines ISAF widrigen Befehls am Hindukusch, mitten im Bundestagswahlkampf 4. September 2009 zwei liegengebliebene Bundeswehr Tanklastzüge 15 Km vorm Bundewehr Hauptquartier Kundus/Afghanistan durch Einsatzbefehl eines US Kampfbombers zu zerstören, über Hundert tote Zivilisten, ungezählte Verletzte billigend in Kauf zu nehmen, selbst in Deutschland nach Anklage freigesprochen wurde, innerhalb Bundeswehr Community und darüber hinaus in rechtsradikal militant aufgeladener Szene in Deutschland, Europa als Held von Kundus und Idol gefeiert, zum Brigadegeneral befördert wurde.

    Dass Trump nun ICC Mitarbeiter unter US Sanktionen stellt, Sanktionen androht, entfaltet neue Qualität, nämlich erhärteten Anfangsverdacht, dass auf ICC Entscheidungen massiv Einfluss genommen werden soll und wird, der nach Weltgesetz strafbewehrt unter internationaler Strafverfolgung steht, Trump kann nun nach seiner Präsidentschaft, Entzug diplomatischer >Immunität an jedem Ort der Welt von Jedermann angezeigt, die Inhaftierung veranlasst werden, s. Augusto Pinochet durch spanischen Richter 1998 im Great Britain zum Ende der Ära Premierministerin Margrethe Thatchers, die über Inhaftierung Pinochets in London nach Weltgesetz, ihrem politischen Weggefährten wie sie hervorhob, äußerst empört in Öffentlichkeit auftrat, not amused war.

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