Deutschland verfügt über ein juristisches Element, das nur wenige unserer Nachbarstaaten kennen. Ob wir darauf stolz sein sollen, ist eine andere Frage: In Deutschland darf ein Justizminister auf die Ermittlungen der Staatsanwälte einwirken und Weisungen erteilen, und zwar sogar im Verborgenen. Inwieweit das mit unseren Vorstellungen von Rechtsstaat und unabhängiger Justiz vereinbar ist, darf bezweifelt werden. Grundgesetzwidrig ist es wohl nicht, denn Art. 97 GG sichert nur die Unabhängigkeit der Gerichte, nicht die der Staatsanwaltschaft. Diese ist ein Teil der Exekutive und nicht der – unabhängigen – Judikative. Verfassungsrechtlich geboten ist ein Weisungsrecht aber wohl auch nicht. Weiterlesen
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