Zwei Ereignisse bewegen den Berliner Wohnungsmarkt: der vom Berliner Parlament beschlossene Mietendeckel ist laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Mitte April ungültig, da der Bund bereits 2015 eine Mietpreisbremse beschlossen hat. Mietpreisbremse und Mietendeckel selbst sind nicht verfassungswidrig. Erfolgreich war hingegen die Initiative “Deutsche Wohnen & Co. Enteignen”. Sie hat das notwendige Quorum für einen Volksentscheid erreicht, so dass die Berliner/innen am 26. September (parallel zur Bundestagswahl) über die Vergesellschaftung von Immobilienfirmen mit mehr als 3.000 Wohnungen abstimmen werden. Weiterlesen
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