von Hidir Celik
Die deutsch-türkischen Beziehungen haben zurzeit ihren Tiefpunkt erreicht. Sie erinnern an ein sich gegenseitig hassendes Ehepaar, das gegeneinander einen Rosenkrieg führt. Trotzdem will keine Seite den anderen Partner loslassen. Diese Partnerschaft ist von der Waffenbrüderschaft bis zum gemeinsamen Schicksal während des Ersten Weltkrieges so geprägt, dass sie sich nicht scheiden lassen können. Sogar die Zurückhaltung der Türkei während der NS-Herrschaft gegenüber Hitler bis 1944 wurde im Schatten dieser historischen Beziehungen eingehalten. Nach 1945 haben die deutsch-türkischen Beziehungen einen normalen Lauf genommen, mit dem Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg wurde sie weiter vertieft.
Beide Seiten profitierten davon. Deutschland brauchte Arbeitskräfte, um das vom Krieg zerstörte Land wieder aufzubauen. Die Türkei brauchte dringend wirtschaftliche Hilfe, und durch Devisen, die hunderttausende „Gastarbeiter“ aus Anatolien schickten, wurde die türkische Wirtschaft wieder belebt und im Inland neue Arbeitsplätze geschaffen. Es kam später das Assoziierungsabkommen zwischen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei vom 12. September 1963 dazu. Dieses Assoziierungsabkommen, genannt Ankara-Abkommen (Ankara Anla_ması), das am 1. Dezember 1964 in Kraft trat, wurde im Laufe der Folgejahre immer wieder durch neue Protokolle und Beschlüsse ergänzt und erweitert. Am 11. Dezember 1999 wurde der Türkei der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten der EU zugeteilt. Sechs Jahre danach wurden von der Europäischen Union am 3./4. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen. Es wurde die Hoffnung erweckt, dass die Türkei in absehbarer Zeit Vollmitglied der EU sein werde, obwohl viele EU-Mitgliedstaaten, vor allem Deutschland, nicht bereit waren, die Türkei in die EU als Vollmitglied zu integrieren. Weiterlesen
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