Beueler-Extradienst

Meldungen und Meinungen aus Beuel und der Welt

Schlagwort: UNO-Charta

USA gegen Internationalen Strafgerichtshof

Scharfe Kritik an US-Sanktionen
Die am Mittwoch verhängten Sanktionen der Trump-Administration gegen die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes (ISTGH) in Den Haag, Fatou Bensouda und weitere Angehörige des Gerichts sind international auf scharfe Kritik gestoßen. US-Außenminister Mike Pompeo hatte gegen Bensouda, den Leiter der Abteilung für internationale Zusammenarbeit des ISTGH, Phakiso Mochochoko sowie mehrere namentlich nicht genannte Mitarbeiter des Gerichtshofes die Verhängung von Einreisesperren, die Beschlagnahmung von möglichen Besitztümern in den USA und weitere, zunächst nicht näher bezeichnete „Maßnahmen“ verkündet. Weiterlesen

Wie das Corona-Virus die UNO stärkte

Eine utopischer Rückblick im Juni 2045 auf die 20er Jahre dieses Jahrhunderts
Vor 100 Jahren wurde die UNO gegründet. Am 26. Juni 1945 verabschiedeten 50 Staaten nach vierwöchigen Verhandlungen in San Francisco die Gründungscharta der Vereinten Nationen. Am 24. Oktober 1945 trat die Charta in Kraft. Schon in ihrer Präambel wird – erstmals in der Völkerrechtsgeschichte – die Existenz „individueller Menschenrechte“ mit universeller Gültigkeit betont, die dann drei Jahre später in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der UN-Generalversammlung genauer ausformuliert wurden. Und in Artikel 2, Absatz 4 der UNO-Charta findet sich – ebenfalls erstmals in einem völkerrechtlichen Dokument – das Verbot der Ausübung und Androhung zwischenstaatlicher Gewalt. Weiterlesen

Nato-Vertrag ist nicht das Problem

Es gibt in Europa weit dramatischere Folgen der türkischen Invasion in Syrien
Als „außerirdisch“ hat Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn beim Brüsseler Treffen mit seinen EU-AmtskollegInnen selber die Vorstellung bezeichnet, die NATO könnte über den Beistandsartikel 5 ihre Vertrages in einen Krieg ihres Mitgliedes Türkei mit Syrien hineingezogen werden. Warum Asselborn als erster und bislang einziger über ein solches Szenario überhaupt öffentlich spekuliert, bleibt sein Geheimnis. Denn es ist in der Tat nicht nur außerirdisch sondern völlig unrealistisch. Die Türkei verstößt mit ihrem völkerrechtswidrigen Krieg gegen die kurdischen StaatsbürgerInnen Syriens auf syrischem Territorium nicht nur gegen die UNO-Charta sondern auch gegen den NATO-Vertrag. Weiterlesen

Schwerwiegender Bruch der Völkerrechts

Der Krieg der Türkei gegen die Kurden im benachbarten Syrien ist ein eindeutiger Verstoß gegen das in Artikel 2.4 der UNO-Charta verankerte Gewaltverbot und damit ein schwerwiegender Bruch des Völkerrecht. Das Recht auf militärische Selbstverteidigung aus Artikel 51 der Charta kann die Regierung Erdogan nicht für sich reklamieren, denn die Türkei wurde nicht angegriffen. Es drohte nicht einmal ein militärischer Angriff- weder unmittelbar noch mittelbar – den es präventiv oder präemptiv zu verhindern galt. Weiterlesen

Schutz der Zivilbevölkerung im Krieg – ein leeres Versprechen!?

Vor 70 Jahren wurde die 4. Genfer Konvention vereinbart.

Im Juni 1859 beobachtete der Genfer Geschäftsmann Henri Dunant, wie auf den Schlachfeldern im norditalienischen Solferino fast 40.000 verwundete Soldaten aus Frankreich und Österreich mangels medizinischer Versorgung elendig verreckten. Aus Entsetzen über das grausame Geschehen initiierte Dunant die Gründung des Roten Kreuzes und die erste Genfer Konvention zum Schutz verwundeter und kranker Soldaten. Geboren war das Kriegsvölkerrecht, verharmlosend auch humanitäres Völkerrecht genannt. Weiterlesen

Bombardierung Syriens – Verlogen und gegen das Völkerrecht

Die Reaktionen deutscher Regierungspolitiker auf die eindeutig völkerrechtswidrigen Militärschläge der USA, Frankreichs und Großbritanniens gegen Syrien sind verlogen, hilflos und feige. Es ist gut möglich, dass die syrischen Streitkräfte in Douma tatsächlich verbotene chemische Kampfstoffe wie Sarin oder zumindest hochkonzentriertes Chlor gegen die Bevölkerung eingesetzt haben. Es ist aber auch gut möglich, dass eine Rebellengruppe für den Einsatz verantwortlich war.

Für beide Varianten gibt es aus den vergangenen sieben Jahren des Syrienkrieges mehrere Fälle, die durch eine Untersuchung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) eindeutig bewiesen wurden. Im konkreten Fall wurde die am Wochenende angelaufene Untersuchung der OPCW von den drei Nato-Staaten erst gar nicht abgewartet. Weiterlesen

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