Wer heute “aktuelle Stunde” des WDR-Fernsehens gesehen hat, konnte seinen Augen und Ohren nicht trauen: Die Räumungsaktion der NRW-Polizei im Hambacher Forst 2018 war wirklich das, was der Autor dem Innenminister im damaligen Beitrag mehr oder weniger scherzhaft unterstellt hat: Man suchte systematisch nach einem Rechtsgrund, den Hambacher Forst räumen zu können. Einer der “Ende Gelände”-Aktivisten hat nun per Akteneinsichtsrecht die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens einer Anwaltskanzlei erstritten, die im Auftrag des Innenministeriums verschiedenste Rechtsgründe abgeklopft hat, um eine erfolgreiche Räumung durchzuziehen. Das hinterlässt den Geschmack der Rechtsbeugung.
Denn offensichtlich ging es nicht darum, auf einen Tatbestand zu reagieren, sondern einen Rechtsgrund für eine längst beschlossene Räumung zu suchen und zu finden. Dieser ergab sich nicht aus dem Versammlungs- oder Gefahrenabwehrrecht, auch nicht aus dem Ordnungsbehördengesetz, nach dem Aufenthaltsverbote ausgesprochen werden können, die aber als Ordnungswidrigkeit niemals derartig massive Polizeieinsätze rechtfertigen können, wie sie stattgefunden haben. Das Baurecht gab damals scheinbar ausreichende Gründe her, aus Gründen vermeintlicher Gefahrenabwehr und zur Vermeidung von Bränden einen Rechtsgrund für die Räumung des Hambacher Forstes zu schaffen. Ob diese Manipulation den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt, müssen jetzt Untersuchungsausschüsse und möglicherweise auch Klagen der Geräumten ergeben.
Auch die vielfach vom NRW-Verfassungsschutz vor einem Jahr behaupteten angeblichen Radikalisierungen der “Ende Gelände”-Räumungsgegner erscheinen vor diesem Hintergrund in einem anderen Licht: Kapitalismuskritische und systemkritische Äußerungen, wie sie etwa die “Interventionistische Linke” vertritt, wurden als Beleg einer Militarisierung des Widerstandes in der Öffentlichkeit angeführt. Könnten auch diese Einschätzungen eine “stützende Argumentation” zur Durchführung einer politisch längst geplanten Aktion im Interesse des Energiekonzern RWE gewesen sein? Warum sind die Bagger der RWE trotz der im vergangenen Jahr von Ministerpräsident Laschet verkündeten – nachdem sie vor Gericht erstritten wurde – “Atempause” noch nicht zurückgezogen, obwohl gerichtsfest festgestellt wurde, dass der Hambacher Forst im Zuge des Kohleausstiegs nicht mehr angetastet werden darf?
Fragen über Fragen – die hoffentlich ein Untersuchungsausschuss des Landtages klären wird, denn was durch das Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei deutlich wird, ist ein rechtsstaatlicher Skandal: Das Landesinnenministerium – übrigens das Ministerium, das über die Einhaltung der Verfassung wachen sollte – gibt ein Gutachten in Auftrag, wie ein politisch beschlossener Übergriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gerechtfertigt werden könnte. Oder auch: Der Regierungsklüngel, der RWE freie Bahn schafft. CDU und FDP sind damit erfolgreich in die Fußstapfen der NRW-SPD getreten, die selbst unter Rot-Grün mit Wolfgang Clement noch als verlängerter Arm von RWE und EON agiert hat. Entlarvend auch das ganze Vorgehen: Warum hat der Innenminister nicht sein eigenes Haus gebeten, die Fragen des Gutachtens zu prüfen? Die Antwort liegt auf der Hand: Die traditionell seit Burkhard Hirsch über Herbert Schnoor, Franz-Josef Kniola und Fritz Behrens rechtsstaatlich ausgebildeten und denkenden Beamten des Landesinnenministeriums wären vielleicht nicht zu derartigen juristischen Gefälligkeitsergebnissen gekommen. Also musste ein Gefälligkeitsgutachten von außen erstellt werden!
Herbert Reul wird demnächst viele peinliche Fragen beantworten müssen: Sei es im Landtag, sei es in einem jetzt schon unvermeidlichen Untersuchungsausschuss. Der Urwald in Brasilien brennt und der Hambacher Forst droht, abzurutschen, weil die Bagger immer näher kommen. Herzlichen Glückwunsch, Herr Reul und Herr Laschet! Vielleicht sollten Sie mal Ihren Kollegen Bolsonaro nach Hambach einladen, um sich über gemeinsame Erfahrungen auszutauschen. So unter Brandbekämpfern.
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