Wer heute “aktuelle Stunde” des WDR-Fernsehens gesehen hat, konnte seinen Augen und Ohren nicht trauen: Die Räumungsaktion der NRW-Polizei im Hambacher Forst 2018 war wirklich das, was der Autor dem Innenminister im damaligen Beitrag mehr oder weniger scherzhaft unterstellt hat: Man suchte systematisch nach einem Rechtsgrund, den Hambacher Forst räumen zu können. Einer der “Ende Gelände”-Aktivisten hat nun per Akteneinsichtsrecht die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens einer Anwaltskanzlei erstritten, die im Auftrag des Innenministeriums verschiedenste Rechtsgründe abgeklopft hat, um eine erfolgreiche Räumung durchzuziehen. Das hinterlässt den Geschmack der Rechtsbeugung. Weiterlesen
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