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Der Koalitionskompromiss zur „Grundrente“

von Matthias W. Birkwald MdB
Erste Teilbewertung

Der Grundrenten-Kompromiss der Koalition ist kein sozialpolitischer Meilenstein, sondern der Rettungsring für den Fortbestand der schwarz-roten Bundesregierung.
Es ist gut, dass es endlich einen Rentenzuschlag für Menschen mit niedrigen Löhnen geben soll. Die Einkommensprüfung ist viel zu hart und wird viele Frauen ausschließen
Union und SPD zahlen mit der Grundrente die Zeche dafür, dass sie seit den 2000er Jahren systematisch einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa gefördert und zugelassen haben. Deshalb ist es gut, dass Menschen, die 35 Jahre zu miesen Löhnen arbeiten mussten, einen Zuschlag von bis zu 404 Euro brutto erhalten können und dieser und die neuen Freibeträge in der Grundsicherung und beim Wohngeld komplett aus Steuermitteln gegenfinanziert werden. Schlecht ist, dass sehr viele Betroffene nach 35 Beitragsjahren mit ihrem Nettozahlbetrag nur bis zu 13,68 Euro netto mehr erhalten werden als die durchschnittliche Leistung von 809 Euro der `Grundsicherung im Alter ́ – dem Hartz IV für Rentnerinnen und Rentner. Und das trotz des Grundrentenzuschlages! Dies wird bei vielen armen Rentnerinnen und Rentnern in der Praxis zu großem Frust führen, weil Union und SPD die Erwartung genährt hatten, es gäbe deutlich höhere Zahlbeträge.
Es ist aber gut, dass auch diese Betroffenen keinen Antrag werden stellen müssen; es ist gut, dass sie in ihrer Wohnung oder ihrem Haus wohnen bleiben dürfen, es ist gut, dass sie ihr Auto und ihr ErspARTEs behalten dürfen und es ist gut, dass ihre Kinder nicht mit Rückzahlungsforderungen belastet und belästigt werden.
Aber es ist sehr schlecht, dass die meisten Rentnerinnen und Rentner, die einen Grundrentenzuschlag erhalten werden, dennoch in der `Grundsicherung im Alter´ verbleiben müssen, denn hier gibt es eine Bedürftigkeitsprüfung und da ist bei 5000 Euro ErspARTEm Schluss, das Auto muss abgeschafft werden, die Wohnungsgröße wird geprüft usw. usw.
Gut ist, dass alle Betroffenen mit 35 Beitragsjahren und mehr künftig in der `Grundsicherung im Alter´ einen Freibetrag von bis zu 212 Euro erhalten können.
Schlecht ist, dass das nicht für alle Armen mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt.
Gut ist, dass eine Bedürftigkeitsprüfung verhindert werden konnte.
Schlecht ist, dass es nun für eine relativ geringe im Portemonnaie der Betroffenen ankommende Leistung eine Einkommensprüfung geben wird. Die gab es bei der `Rente nach Mindesteinkommen´ und der `Rente nach Mindestentgeltpunkten´ nie und das ist auch richtig so. Übrigens: Noch heute erhalten 3,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner Zuschläge nach diesen beiden Rentenarten. Besser wäre gewesen, die zu reformieren und zu entfristen, wie wir LINKEN es seit Jahren fordern, anstatt mit dem Begriff „Grundrente“ Erwartungen zu insinuieren, die dann nicht eingehalten werden können.
Schlecht ist auch, dass durch die Einkommensprüfung und der ebenfalls von der Union durchgesetzten Anhebung der Untergrenze auf 0,3 Entgeltpunkte nach Angaben des BMAS 1,4 Millionen Menschen mit einem Federstrich von der sogenannten `Grundrente´ ausgeschlossen werden. (30 statt 24 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen 2019 972,60 Euro statt 778,08 Euro monatlichem Bruttolohn.)
Aus LINKER Sicht ist für die sogenannte `Grundrente´ eine Einkommensprüfung nicht notwendig. Diese braucht es nur bei deutlich höheren Leistungen, wie der von uns vorgeschlagenen einkommens- und vermögensgeprüften Solidarischen Mindestrente, mit der sichergestellt würde, dass niemand im Alter von weniger als aktuell 1050 Euro netto leben müsste.
DIE LINKE wird im Gesetzgebungsverfahren für folgende Punkte kämpfen:
1. 35 Beitragsjahre sind als Hürde zu hoch! DIE LINKE fordert, dass 25 Jahre als Voraussetzung reichen mögen, so, wie es die CDU/CSU bei der „Rente nach Mindesteinkommen“ im Jahre 1972 gefordert und bei der sozialliberalen Koalition durchgesetzt hat. Hier gilt: Do it again, Sam!
2. Die Anhebung der Untergrenze an Entgeltpunkten (von 0,2 über 0,24 auf 0,3) und vor allem die Kürzung des Zuschlags um 12,5 Prozent treffen überproportional Menschen mit niedrigen Renten. Darum müssen sie beide gestrichen werden.
3.Auch die Ehefrau eines gut verdienenden Mannes, die 35 Jahre zu niedrigen Löhnen arbeiten musste, hat sich einen Rentenzuschlag verdient. (Gilt auch umgekehrt). Die Einkommensprüfung ist bei dieser Leistung verzichtbar. Es bleibt abzuwarten, ob sie wie angekündigt überhaupt „unbürokratisch“ und unter Berücksichtigung des Datenschutzes umzusetzen sein wird.
4. Der Freibetrag für gesetzliche Renten in der „Grundsicherung im Alter“ darf nicht an 35 Beitragsjahre gekoppelt werden. Wir fordern, dass er für alle gesetzlichen Renten gelten muss und insofern mit Riester- und Betriebsrenten gleichgestellt wird.
5. Als Gegenfinanzierung für unsere Vorschläge fordern wir LINKEN, dass der gesetzliche Mindestlohn sofort auf zwölf Euro brutto angehoben werden möge. Das würde die Kosten für die sogenannte „Grundrente“ mittel- und langfristig erheblich reduzieren und zwar zu Lasten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das wäre sachlich angemessen und sozial gerecht, denn sie sind es, die von den zu niedrigen Löhnen profitieren.

Fachliche Erläuterungen
Einen Rentenzuschlag für niedrige Löhne gibt es seit den 70er Jahren (Rente nach Mindesteinkommen) und für Zeiten bis 1991 (Rente nach Mindestentgeltpunkten).
2018 profitieren noch 3,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner von diesen Vorgängerregelungen, 83 Prozent davon Frauen. Bei den begünstigten Frauen im Westen erhöht sich die Bruttorente dadurch durchschnittlich um 79 Euro (Frauen Ost: 72,59 Euro). Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 3,3 Milliarden Euro.
Ein Rentenzuschlag für Niedrigverdienende ist also im internationalen Vergleich und im deutschen Rentensystem seit knapp 50 Jahren der Normalfall! Das sollte die Union mal zur Kenntnis nehmen, vor allem die Kollegen Dr. Linnemann, von Stetten, Schimke, Kuban usw.
Diese Rentenleistung ohne jegliche Einkommens- und Vermögensprüfung wird jetzt mit Einkommensprüfung neu aufgelegt, aber erheblich modifiziert.
Als Voraussetzungen muss man erfüllen: 35 Beitragsjahre. Es zählen dazu: Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege und auch Pflichtzeiten von Selbstständigen, rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation, bis zu zehn Jahren Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Zeiten für Pflege sowie Ersatzzeiten.
Es zählen nicht dazu: Zeiten der Arbeitslosigkeit und sogenannte Zurechnungszeiten von Erwerbsminderungsrentner*innen. Der Ausschluss dieser Zeiten folgt der Prämisse: Wer lange gearbeitet hat, soll im Alter nicht aufs Sozialamt gehen müssen, aber es zeigt auch die begrenzte armutspolitische Wirkung der sogenannten „Grundrente“, die eben keine Mindestrente und auch keine Grundrente im eigentlichen Sinne darstellt. (So, wie es sie in den Niederlanden mit 1224,22 Euro netto für Alleinstehende gibt, die mindestens 50 Jahre in den Niederlanden gelebt haben. Arbeit ist hier kein Kriterium. Oder wie in Österreich, wo 30 Jahre Beitragszahlung für eine steuerfreie Mindestrente von 1223,33 Euro reichen und 15 Jahre Beitragszahlung für 1088,57 Euro monatlicher Mindestrente. Steuerfrei.) Um unnötige Härten zu vermeiden soll eine Gleitzone eingerichtet werden, damit auch Menschen mit 34 Beitragsjahren noch profitieren. Genaueres dazu liegt aber noch nicht vor.
Über diese 35 Jahre hinweg muss die Beitragsleistung unter 80 Prozent, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegen (= Durchschnittswert an Entgeltpunkten zwischen 0,3 und 0,8). 0,3 Entgeltpunkte pro Jahr erwirbt man, wenn man 2019 monatlich 972,60 Euro brutto verdient hat. Im ursprünglichen Referentenwurf des BMAS lag die Untergrenze noch bei 0,24 Entgeltpunkten (778,08 Euro brutto), im Eckpunktepapier aus dem Februar 2019 waren es 0,2 Entgeltpunkte gewesen. Diese doppelte Anhebung der Untergrenze soll den Kreis der Bezieher*innen begrenzen und damit vor allem Teilzeitbeschäftigte mit sehr niedriger Stundenzahl ausschließen.
Falls die Betroffenen diese rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen sollten, wird das Finanzamt über einen automatischen Datenabgleich das zu versteuernde Einkommen übermitteln. Das Problem: Bisher geben 61 Prozent der 21,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner gar keine Steuererklärung ab. Die Rentenversicherung soll dann prüfen, ob der vereinbARTE Einkommensfreibetrag in Höhe von 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro für Paare unterschritten wird. Anschließend wird dann darüber liegendes Einkommen auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Ob das Verfahren verfassungsfest sein wird und ob es bürokratiearm abgewickelt werden kann, steht noch in den Sternen.
Was werden die Berechtigten erhalten?
Die Kleinstrente der Berechtigten wird für höchstens 35 Jahre auf das Zweifache des Durchschnittswertes an Entgeltpunkten (EP) erhöht, aber nur bis maximal 0,8. Der Zuschlag wird dann noch einmal auf Druck der Union (!) um 12,5 Prozent gekürzt werden. Die 12,5-prozentige Kürzung trifft überproportional Minirenten, da deren Zuschlag sehr hoch ist. Außerdem hilft die „Grundrente“ erst ab einer durchschnittlichen Einkommensposition von 70 Prozent aus der „Grundsicherung im Alter“ heraus. Von den versprochenen zehn Prozent über der Grundsicherung, bleibt in vielen Fällen nicht viel übrig, wenn man sich die Nettowerte anschaut.

Lesehilfe bei durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkten: Wer über 35 Jahre hinweg durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte erreicht hat, was 2019 einem Bruttolohn von 1296,80 Euro entspricht, hat einen Bruttorentenanspruch von 462,70 Euro erworben. Der Zuschlag verdoppelt die Entgeltpunkte bis maximal 0,8 Entgeltpunkte. Der Zuschlag wird sodann aber auf Wunsch der Union (!) um 12,5 Prozent gekürzt. Es ergibt sich ein Rentenanspruch von 867,56 Euro brutto und nach Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung von 771,26 Euro netto. Damit liegt die maximal aufgewertete Rente, die man mit Grundrentenzuschlag erreichen kann, immer noch 37,74 Euro unter der aktuellen Grundsicherungsschwelle von 809 Euro. Dies wird zugroßem Frust bei den Betroffenen führen, weil insinuiert wurde, dass sich ihre Rentenzahlungen erhöhen werden würden.
Aber Achtung: Wenn die Betroffenen trotz Zuschlag in der Grundsicherung verbleiben, werden sie vom neu einzuführenden Freibetrag in der Grundsicherung auf Leistungen der gesetzlichen Rente profitieren. Das ist gut, aber wir LINKEN kritisieren an dem neu einzuführenden Freibetrag, dass auch hier 35 Jahre Beitragsjahre als Voraussetzung gelten. Beim analogen Freibetrag auf Betriebs- und private Renten gibt es diese Voraussetzung nicht. Das ist ausgesprochen ungerecht! Wer diese zu hohe Bedingung erfüllt hat und (trotz sogenannter „Grundrente“) weiter auf die „Grundsicherung im Alter“ angewiesen sein wird, für den gilt Folgendes: Für den oder diejenige bleiben zukünftig 100 Euro Rente zuzüglich 30 Prozent der darüberhinaus gehenden Ansprüche aus der gesetzlichen Renten anrechnungsfrei und zwar bis maximal 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Das sind aktuell im Jahre 2019 212 Euro und im Jahr 2020 werden es voraussichtlich 216 Euro sein.
Bei maximaler Ausschöpfung aller Freibeträge würde sich dann ab 2020 eine Leistung von 1292 Euro ergeben. Allerdings ist davon auszugehen, dass in den unteren Einkommensschichten nur selten entsprechende Riester- und/oder Betriebsrenten in der notwendigen Höhe vorhanden sein werden.
Sehr gut wirkt die „Grundrente“, wenn sie die Lücken in einer längeren Arbeitsbiographie schließt.
Nach 45 Jahren Beitragszahlung auf Basis von 40 Prozent des Durchschnittslohnes ist eine um 360 Euro höhere Nettorente zu erwarten. Das armutsfeste Leistungsniveau der LINKEN Solidarischen Mindestrente von 1050 Euro netto, wird aber auch hier nur für sehr wenige Betroffene erreicht werden. Deshalb ist das LINKE Konzept das bessere, zumal es für alle armen Menschen ab 65 Jahren und für Erwerbsminderungsrentner*innen gelten soll. Eingeführt werden soll außerdem ein flankierender Freibetrag beim Wohngeld, der verhindern soll, dass der Rentenzuschlag zu Kürzungen beim Mietzuschuss führen würde. Dies ist folgerichtig und das ist gut!
DIE LINKE begrüßt außerdem die vollständige Steuerfinanzierung der geplanten Regelungen.
Der ursprüngliche Entwurf von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) war deutlich besser als der nun vorliegende Kompromiss. Verantwortlich für die Verschlechterungen (schärfere Voraussetzungen, gekürzte Leistungen) sind die Verhandlungspartner*innen der CDU/CSU. Der Kompromiss ist für arme Rentnerinnen und Rentner mit langen Beitragszeiten besser als nichts.
Mit der sogenannten „Grundrente“ wird rentenpolitisch ein wichtiges Werkzeug zur Besserstellung von Geringverdiener*innen in der Gesetzlichen Rente wiederbelebt und die brutale Äquivalenz des deutschen Rentensystems (Hohe Löhne = hohe Rente und niedrige Löhne = niedrige Rente) durch etwas Solidarprinzip aufgebrochen.
Deutschland ist bis dato bei den Nettoersatzraten von Niedriglöhnen im OECD-Vergleich weit abgeschlagen auf einem der hinteren Plätze. Die sogenannte „Grundrente“ kann, wenn sie zukünftig als Werkzeug ausgebaut werden würde, diese Schieflage etwas mildern.
Allerdings ist die sogenannte „Grundrente“ – wie auch die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ – eine stetige Mahnung gegen die ungerechte Lohnstruktur und den zu niedrigen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland.
Vor Armut schützt aber weiterhin nur eine Mindestrente, die ihren auch Namen verdient. Das ist die einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente der LINKEN für Menschen ab 65 Jahren und Erwerbsminderungsrentner*innen, die sich in der Leistungshöhe grundsätzlich an den gültigen Armutsgrenzen der EU orientiert.
Der Autor ist Mitglied des Bundestages für “Die Linke”. Dieser Beitrag ist um Fussnoten und Tabellendarstellungen gekürzt. Eine vollständige Version kann auf Wunsch per Email weitergeleitet werden.

Über Matthias W. Birkwald (Gastautor):

Matthias W. Birkwald ist Mitglied des Deutschen Bundestags, parlamentarischer Geschäftsführer und rentenpolitischer Sprecher der Fraktion "Die Linke".

2 Kommentare

  1. Petri, Hiltrud

    Respekt – und sowas von den Linken. Ihr Artikel spricht mir fast aus der Seele. Bei dem Gezedere um das Äquivalenzprinzip drängte sich mir immer der Gedanke auf, dass die Parteien das SGB VI nicht kennen. Auch die Erhöhung auf 0,30 Entgeltpunkte war nur ein Mittel um den Kreis der Beschäftigten – sprich Kosten – gering zu halten. Ihrer Meinung zu Teilzeitbeschäftigten mit sehr geringer Stundenzahl stimme ich jedoch nicht zu. Teilzeit – beschäftigte mit Mindestlohn und 20 Stunden pro Woche können nur auf 0,24 Entgeltpunkte kommen, wobei der Mindestlohn ja sogar erst seit 2015 gilt. Ein geschickter Schachzug der CDU.
    Mfg H. Petri

    • Martin Böttger

      im Auftrag des Beitragsautors online gestellt:
      Sehr geehrte Frau Petri,

      haben Sie vielen Dank für Ihr Lob und Ihre kritische Anmerkung. Einer Ihrer Sätze spricht mir fast aus der Seele, nämlich, dass die Parteien das SGB VI nicht kennen. Ich würde aus Parteien die meisten Bundestagsabgeordneten machen und dann stimmt es, denn die Rente nach Mindestentgeltpunkten und vor allem die Rente Mindesteinkommen mit ihrem Zuschlag ohne Einkommensprüfung nach 25 Jahren gehören seit rund 50 Jahren zum SGB VI. Und die 25 Jahre waren eine Forderung der Union!
      Zu Ihrer Krtitik. Sie haben völlig Recht, darum stehen in unserem Antrag zur Reform der Rente nach Mindestentgeltpunkten auch nur 0,2 durchschnittliche Entgeltpunkte als Grenze. Wir werden düsen Punkt im Gesetzgebungsverfahren kritisieren und auf Absenkung auf 0,2 oder mindestens auf 0,24 drängen.
      Aber: Die Teilzeitbeschäftigte mit 20 Stunden in der Woche braucht 11,22 Euro, um auf 0,3 EPe zu kommen. Eine Lohnhöhe, die übrigens von vielen der 13 Branchenmindestlohntarifverträge erreicht wird. Alle TZ-Beschäftigen (20H) mit 11,22 Euro oder mehr (2019) werden immerhin vom Zuschlag profitieren. Die Niedriglohngrenze liegt bei 2200 Euro brutto. In Vollzeit erhalten nach gesetzlichem Mindestlohn vergütete Menschen 1553,11 Euro brutto bei einer 38,5 Stunden pro Woche. Sie werden auf jeden Fall den Zuschlag erhalten.
      Und last not least müssten zum gesetzlichen Mindestlohn Beschäftigte 24,5 Stunden in der Woche arbeite, um auf die 0,3 EPe zu kommen.
      Im Übrigen dürfen Sie sicher sein, dass ich als derjenige, der 2016 auf dem Bundesparteitag der LINKEN in Magdeburg dagür verantwortlich war, dass DIE LINKE 12 Euro gesetzlichen Mindestlohn fordert, weiter für dieses Ziel kämpfen wird. Einige Sozialdemokraten – wie z.B. Olaf Scholz – haben sich dem angeschlossen und heute oder morgen wird auf dem Bundesparteitag von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN drüber diskutiert. Dann kämen Teilzeitbeschäftigte nach 18,7 Wochenstunden auf 0,3 EPe.

      In diesem Sinne und
      mit herzlichen Grüßen aus Köln,
      Ihr Matthias W. Birkwald

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