Mehrere Ministerinnen und Minister haben bei ihrer Vereidigung unaufgefordert den Satz angefügt „So wahr mir Gott helfe“. Ist das zulässig in einem Staat, bei dem die Religionsfreiheit im Grundgesetz verankert ist? Ist das nicht eine Provokation jener Hälfte der deutschen Bevölkerung, die nicht den christlichen Kirchen angehört? Und was soll der Satz überhaupt bedeuten? Ist es Routine oder Gedankenlosigkeit, weil es in den vergangenen Jahrzehnten auch so war? Ist es Anpassung an die Erwartungen einer gewissen Öffentlichkeit? Ist es ein Bekenntnis zur unpassenden Zeit am unpassenden Ort? Oder ist es gar das Eingeständnis, das wichtige Amt nicht alleine ausfüllen zu können, sondern nur mit fremder Hilfe? Um es deutlich zu sagen: Ich wünsche mir keine Ministerin und keinen Minister, die/der gleich zu Anfang erklärt, das Amt nur mit Unterstützung einer überirdischen Kraft bewältigen zu können.
Jede*r, wie er*sie will. Nichts anderes bedeutet die grundgesetzliche Religionsfreiheit. Jeder Wind darum, und der wird ja auch von den Gläubigen immer noch reichlich gemacht, ist unnötig.
Objektiv werden – zumindest hierzulande – die Ungläubigen immer mehr. Das wird durch keine Eidesformel mehr aufgehalten.
Natürlich erlaubt die Relgionsfreiheit das Bekentnis “So wahr mir Gott helfe”. Im aktuellen Fall geht es jedoch darum, dass die Amtseinführung missbraucht wird, um diesen Satz unterzubringen. Wie würde die Öffentlichkeit wohl reagieren, wenn jemand “So wahr mir Allah helfe” anfügen würde – oder gar “So wahr mir Q-Anon heflen würde”. Oder – um es argumentativ zuzuspitzen: “So wahr mir meine Frau genügend Zeit lässt”.
Oder Mann! 😉
“Als Gott den Mann schuf, hat sie nur geübt.”