Die geplanten polizeilichen DNA-Analyse-Befugnisse in Bayern sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des “Netzwerk Datenschutzexpertise”, dem u.a. der ehemalige Chef des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert angehört. Ende Januar legte die Bayrische Staatsregierung den Entwurf einer Neuordnung des bayrischen Polizeirechts vor, der viele verfassungsrechtlich problematische und nicht akzeptable neue polizeiliche Befugnisse vorsieht. Unter anderem die Identifikation mit Hilfe von Gendaten (DNA), sowie die Ableitung von Augen-, Haar- und Hautfarbe, des sog. biologischen Alters, sowie der sog. biogeografischen Herkunft eines Spurenverursachers aus der DNA. Auf Bundesebene haben sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die nächste Legislaturperiode verabredet, solche Regelungen zu verabschieden.
Nun will Bayern offensichtlich Vorreiter für eine Lösung werden, die Horst Seehofer wohl auch auf Bundesebene anstrebt. Dass Sozialdemokraten einer solchen Initiative zugestimmt haben, ist unverständlich. In seiner umfangreichen Stellungnahme weist das Netzwerk Datenschutzexpertise unter Verweis auf die biotechnischen Gegebenheiten und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes darauf hin, dass die geplanten Regelungen verfassungs- und europarechtswidrig sind: Der Entwurf geht von falschen faktischen Voraussetzungen aus. Erlaubt würden ungeeignete und unverhältnismäßige Maßnahmen mit einem hohen Diskriminierungsrisiko, ohne dass Schutzvorkehrungen vorgesehen sind. Zudem fehlt eine Gesetzgebungskompetenz für das Land Bayern.
Dr. Thilo Weichert: „Mit einer solchen bayerischen Sicherheitspolitik droht ein Rückfall in Zeiten, in denen verfassungsrechtliche Werte wie der Datenschutz und die Wahrung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beiseite geschoben wurden. Mit der DNA-Phänotypisierung stößt sie zudem die Tür für Gruppendiskriminierungen auf: etwa wegen der „biogeografischen Herkunft” sowie von Menschen mit besonderem Aussehen, etwa mit schwarzen Haaren oder schwarzer Hautfarbe. So durchsichtig diese Politik im Vorfeld der bayrischen Landtagswahlen in ihrer rechtspopulistischen Orientierung ist, so inakzeptabel und gefährlich sind die geplanten Befugnisse für ein diskriminierungsfreies Zusammenleben in unserer Gesellschaft und für das Ansehen der Polizei. Es darf keinen Durchmarsch bayerischer Sicherheitspolitik geben, wir brauchen vielmehr eine aufgeklärte, an Fakten und freiheitlichen Werten orientierte Diskussion.”
Was Weichert hier noch recht freundlich umschreibt, wäre nichts anderes als die vorgegebene Möglichkeit, mit gentechnischen Mitteln gegen Menschengruppen anhand ihrer genetischen Abstammung oder Hautfarbe vorzugehen bzw. ihre Daten entprechend zu typisieren. Das wäre nichts anderes, als gesetzlich vorgegebener Rassismus.
Das ausführliche Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise ist im Internet abzurufen unter:
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/dokument/polizeiliche-dna-analysen
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