Markus Söder ist promovierter Jurist, – merkt man nur nicht bei dem populistischen Blödsinn, den er von sich gibt. Den “Doktor” gab es für eine Arbeit “über die Kommunalgesetzgebung im rechtsrheinischen Bayern zwischen 1802 und 1818″, was ihn aus Kölner Sicht schon an sich dubios erscheinen lässt. Während seines Studiums und danach hat er wohl auch keinen näheren Kontakt mit dem Grundgesetz gehabt. Sonst würde er nicht völlig absurden, verfassungswidrigen politischen Bullshit verbreiten: “Extremistische Bundesländer” will er jetzt vom Bund-Länder-Finanzausgleich ausschließen. Nicht sein erster Versuch, den Verteilungsschlüssel des Bund-Länder-Finanzausgleichs, der auf Artikel 20 Grundgesetz – Angleichung der Lebensverhältnisse – beruht, zum Vorteil Bayerns zu verändern. Dabei wären die “Bazis und Franken” noch heute ein primitives Agrarland, hätten NRW, Hessen und Niedersachsen nicht sein Kuhfladenparadies in den fünfziger und sechziger Jahren mit dem Länderfinanzausgleich hochgepäppelt!
Doktorarbeit überprüfen
Bei soviel historischer und juristischer Inkompetenz sollten sich die universitären Gremien doch noch mal mit der wissenschaftlichen Qualität seiner Promotion beschäftigen. Seine populistische Schnapsidee ist so rechts- wie verfassungswidrig und undurchführbar. Aber wer gibt schon etwas auf das Grundgesetz, wenn es darum geht, populistische Parolen unters Volk zu plästern und die AfD an abwegiger Dummheit noch zu übertreffen?
1. Der Extremismusbegriff ist eine Kategorie zur Bewertung von Personen, Bestrebungen oder Parteien. Er kann nicht pauschal auf Verfassungsorgane – und um solche handelt es sich bei Landesprlamenten – in ihrer Gänze angewendet werden. Selbst bei extremistisch einzustufenden Regierungen, also z.B. von AfD und BSW, müsste dies im Einzelnen konkret an einzelnen Handlungen oder Gesetzen nachgewiesen werden. Zuständig hierfür wären die Landesverfassungsgerichte oder das Bundesverfassungsgericht. Ob eine Landesregierung, die von einer verfassungsfeindlichen, nicht verfassungswidrigen Partei dominiert wird, überhaupt unter ein Verbot fiele, hätte die gleichen Hürden zu überwinden, wie ein Parteiverbot, also ein AfD-Verbot, was Söder ja bekanntermassen ablehnt. Das entpuppt seinen Vorschlag als völlig unglaubwürdigen Popanz.
2. Selbst wenn diese Verfassungswidrigkeit im Einzelnen nachgewiesen würde – z.B. wenn Sachsen-Anhalt Menschen rechtswidrig und gegen die Rechtslage abschöbe, wäre fraglich, ob der Bundesrat oder das Bundesfinanzministerium dem Land die Mittel des Bund-Länder-Finanzausgleichs entziehen könnte. Denn diese beruhen auf Artikel 20 Grundgesetz, der allen Bürgerinnen und Bürgern (annähernd) gleiche Lebensbedingungen und Chancen im ganzen Bundesgebiet garantiert. Dieses soziale Grundrecht allen Bürger:innen zu verwehren, nur weil eine Mehrheit eine extremistische Regierung gewählt hat, erscheint zumindest zweifelhaft, und es gibt überhaupt keinen Mechanismus, eine solche Forderung zu vollziehen.
3. Der populistische Trick Söders, wiederholt die rechtsextremistische, rassistische AfD und die Linke in einen Topf zu werfen, weil die “Linke” nichts anderes tut, als die in Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes vorgesehene Vergesellschaftung von Eigentum nutzen zu wollen, ist intellektueller Tiefflug. Denn wenn der Gebrauch von Eigentum nicht auch dem Nutzen der Allgemeinheit dient, so sagt die Verfassung, ist es eben sozialschädlicher Gebrauch. Wie im Falle der großen Wohnungsspekulationskonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen, die ihre Immobilien mißbrauchen, Mieten besonders von sozial schwachen Menschen ständig steigern, ihren Verpflichtungen als Vermieter zur Instandhaltung nicht nachkommen, sich in jeder Beziehung sozialschädlich verhalten. Das ist bei diesen Konzernen gang und gäbe. Sie reparieren oft Leitungen nicht, beseitigen immer wieder keinen Schimmel, aber erhöhen die Miete, weil die Stadt in der Nähe eine Bushaltestelle baut oder der Nachbar eine neue Wiese anlegt.
Rechtswidrig, undurchführbar und substanzlos
Das, was Markus Söder vor und auf dem CSU-Parteitag in die Welt gesetzt hat, sind letztlich rechtlich absurde und undurchführbare politische Luftnummern. Sie wären weder politisches Druckmittel gegen eine wie auch immer geartete Regierung in Sachsen-Anhalt, sondern gegen deren Bevölkerung als Gesamtheit. Sie wären Hauptleidtragenden, wenn dieser Unsinn – nehmen wir es mal hypothetisch an – wirklich durchgeführt würde. Der Gipfel der politischen Roßtäuscherei Markus Söders zeigt sich darin, dass er einfach unterschlägt, dass selbst ein Parteiverbot der AfD durch das BVerfG nicht zum von ihm geforderten Ergebnis führen, sondern diese lediglich aus der Regierung in Sachsen-Anhalt entfernen würde. Aber ein solches Verfahren scheut er ja, was wiederum beweist, wes Geistes Kind er ist. Denn nicht zuletzt verweisen Merz und er immer wieder darauf, dass sie ein Verbotsverfahren gegen die AfD ablehnen. Söder widerspricht sich also selbst und macht Wind um nichts.
Söders Versuch, AfD und “Linke” gleichzusetzen, ist infam
Die eigentliche Unverschämtheit von Söders Attacke auf die Berliner Koalitionsgespräche ist der unseriöse Versuch, jegliche Anwendung von Artikel 14 und 15 Grundgesetz in Berlin als Ausbruch des Kommunismus zu geißeln und damit den Gründungs-Grundkonsens der Demokraten nach dem Hitlerfaschismus aufzukündigen. Es geht heute um nichts anderes, als den rechtstaatichen Eingriff der Demokratie gegen die Willkür und den Machtmißbrauch von kapitalistischen, börsennotierten Immobilienkonzernen, die sich aufgrund einer verfehlten und politisch irregeleiteten neoliberalen Politik vieler Bundesländer in den 80er und 90er Jahren milliardenschwere Immobilien – darunter hunderttausende ehemalige Sozialwohnungen – unter den Nagel reißen konnten. Linke, Grüne und SPD, die im übrigen ja nicht zum ersten Mal in Berlin regieren werden, sollen durch Söders grundgesetzfeindliche und diffamierende Rhetorik als “Extremisten” stigmatisiert werden. Damit will Söder den Diskurs wie die AfD weit nach rechts verschieben und soziale Marktwirtschaft gegen zügellosen Oligarchen-Kapitalismus austauschen. Das will im übrigen auch die AfD. Die Frage, wer hier dem Rechtsextremismus ideologisch näher steht und indirekt Vorschub leistet, erübrigt sich.

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