Wie gehts ihm auf Bundesebene?
Die Bundesministerien, Bundesoberbehörden, nachgeordnete Ämter also der gesamtes Bundesbereich, braucht auf Fragen von Journalisten gar nicht zu antworten. Manchmal werden, statt Antworten auf konkrete Fragen, irgendwelche nichtssagenden Textbausteine verschickt. So macht das beispielsweise das Auswärtige Amt seit langem – und nicht erst seit dort eine nicht übermäßig intelligente Frau Annalena Baerbock regiert. Das war auch vorher schon so, dass konkrete Fragen nicht beantwortet wurden. Dagegen kann Frau und auch mann nichts machen, denn seit 2013 gibt es auf Bundesebene kein Presseauskunftsrecht mehr.
Bundesgericht schaffte Presseauskunftsrecht ab
Wie es dazu kam, habe ich zuletzt 2018 an dieser Stelle schon mal beschrieben: “Mit einem Urteil vom 20. Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Klage des Chefreporters der Bild-Zeitung Hans-Wilhelm Saure abgelehnt. Saure wollte erfahren, wie viele alte Nazis beim BND bei Gründung und über die Jahrzehnte hin beschäftigt waren. Darüber mochte der BND nichts sagen. Deshalb klagte der Redakteur und berief sich in dieser Klage auf das Berliner Pressegesetz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte die Klage ab und schaffte, sozusagen nebenbei, auch das Presseauskunftsrecht auf Bundesebene ab.”
In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt es:
„Die Landespressegesetze begründen keine Auskunftsansprüche der Presse gegen den Bundesnachrichtendienst; deshalb kann der Kläger sein Begehren nicht auf § 4 Abs. 1 BlnPrG (Berliner Pressegesetz) stützen. Die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung derartiger Presseauskünfte liegt beim Bund (a). Solange der Bund von seiner gesetzlichen Regelungskompetenz keinen Gebrauch macht, folgt ein Auskunftsanspruch der Presse unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG…“
Weiter heißt es:
„Die Länder können durch ihre Pressegesetze den Bundesnachrichtendienst nicht zu Auskünften gegenüber der Presse verpflichten. Für eine solche Regelung fehlt ihnen die Gesetzgebungskompetenz…“
SPD legte schon 2013 Gesetz vor
Zwar legte die damalige oppositionelle SPD innerhalb weniger Tage einen Gesetzentwurf vor, der im Grund nur aus einem Satz bestand, aber genügt hätte, den Journalisten wieder eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der sie fehlende Antworten hätten einklagen können. Doch die damals regierenden, CDU/CSU und FDP, lehnten das ab. In den Folgejahren war die SPD zwar in der Regierung, konnte ein Presseauskunftsrecht aber in der Großen Koalition nicht durchsetzen. So jedenfalls erklärten es SPD-Sprecher – nicht nur auf meine Fragen hin.
Presseauskunftsrecht steht im Koalitionsvertrag
Die heutige Ampel hat ein solches Gesetz im Koalitionsvertrag zwar fest versprochen ,aber umgesetzt wurde es immer noch nicht. Obwohl es kein oder kaum Geld kosten würde. Ein solches Gesetz wäre allerdings zu Zeiten der – doch teilweise eher skurrilen Coronoa-Schutzmaßnahmen – für viele Regierende -eher störend gewesen. In Kriegszeiten ist das auch so.
Dennoch behaupten die Koalitionäre nun erneut, sie würden eifrig an einem Entwurf arbeiten. So ließ der medienpolitische Sprecher der SPD, der Wuppertaler MdB Helge Lindh, gegenüber dem “Beueler Extradienst” erklären: “Momentan erarbeiten wir einen Gesetzesentwurf, den wir zeitnah gemäß Vereinbarung im Koalitionsvertrag – ‘Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage für den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden’ – einbringen wollen. Ein genauer Zeitplan steht leider noch nicht fest. Sehr gerne verweise ich auf dieses Gespräch unseres medienpolitischen Sprechers Helge Lindh mit epd zum Thema”
Und aus dem Büro des FDP-Abgeordneten Thomas Hacker kam die Antwort:
“Die im gemeinsamen Koalitionsvertrag vereinbARTE Regelung des Presseauskunftrechtes ist weiterhin ein zentrales medienpolitisches Anliegen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird aktuell erarbeitet und soll noch im Verlauf des Jahres in den BT eingebracht werden.”
Auch der Grüne Erhard Grundl stimmt dem zu: “Wir befassen uns gerade intensiv mit dem Thema Presseauskunftsrecht und befinden uns im engen Austausch mit den Koalitionspartner*innen dazu, mit dem Ziel, bald ein Presseauskunftsgesetz zu verabschieden.”
Nach dem ich seit 2013 ergebnislos darauf wARTE, habe ich auch bei den Linken mal nachgefragt, ob sich vielleicht etwas rege in den zuständigen Ausschüssen oder sonst wo im Parlament. Die zuständige Abgeordnete Petra Sitte hat davon noch nicht gemerkt:
“In der Tat ist es so, dass trotz der Ankündigung im Koalitionsvertrag, eine gesetzliche Regelung zu schaffen – die ja nun seit zehn Jahren überfällig ist – bisher noch nichts in dieser Richtung vorliegt. In Anbetracht dessen, wie fortgeschritten die Wahlperiode bereits ist, werden wir das sicherlich noch einmal thematisieren und die Ampel an ihre Versprechen erinnern. Ob wir in diesem Zusammenhang einen eigenen Entwurf einbringen, wie dies SPD und Grüne in der Vergangenheit getan haben, müssten wir noch diskutierten, eine Option ist es aber sicherlich.”
Der Beueler Extradienst wird jedenfalls weiter dran bleiben und über mögliche Fortschritte berichten. Versprochen!
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