Seit dem 20. Februar 2013 gibt es in Deutschland auf Bundesebene kein Presseauskunftsrecht mehr. Bundesministerien und -behörden brauchen Anfragen von Journalisten nicht mehr in der Ausführlichkeit und Genauigkeit zu beantworten, wie dies die jeweiligen Landesbehörden tun müssen. Und das kam so:
Mit einem Urteil vom 20. Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Klage des Chefreporters der Bild-Zeitung Hans-Wilhelm Saure abgelehnt. Saure wollte erfahren, wie viele alte Nazis beim BND bei Gründung und über die Jahrzehnte hin beschäftigt waren. Darüber mochte der BND nichts sagen. Deshalb klagte der Redakteur und berief sich in dieser Klage auf das Berliner Pressegesetz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte die Klage ab und schaffte, sozusagen nebenbei, auch das Presseauskunftsrecht auf Bundesebene ab.

In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt es:
„Die Landespressegesetze begründen keine Auskunftsansprüche der Presse gegen den Bundesnachrichtendienst; deshalb kann der Kläger sein Begehren nicht auf § 4 Abs. 1 BlnPrG (Berliner Pressegesetz) stützen. Die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung derartiger Presseauskünfte liegt beim Bund (a). Solange der Bund von seiner gesetzlichen Regelungskompetenz keinen Gebrauch macht, folgt ein Auskunftsanspruch der Presse unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG…“
Weiter heißt es:
„Die Länder können durch ihre Pressegesetze den Bundesnachrichtendienst nicht zu Auskünften gegenüber der Presse verpflichten. Für eine solche Regelung fehlt ihnen die Gesetzgebungskompetenz…“

Damit wurde die bisher gepflegte Praxis, bei Anfragen an Bundesbehörden sich auf das jeweilige Landespressegesetz zu beziehen, beendet. Folglich fehlte plötzlich etwas – was zuvor keiner brauchte – ein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene.
Das geschah wohlgemerkt 2013 – vor nun mehr als fünf Jahren. Zunächst reagierte die oppositionelle SPD innerhalb weniger Wochen mit einem Gesetzesantrag, der an der CDU/CSU-FDP Mehrheit scheiterte. In der folgenden Wahlperiode schlossen Union und SPD eine Große Koalition. Die SPD wollte ihren Angaben zufolge das Presseauskunftsrecht auf Bundesebene im Koalitionsvertrag verankern. Aber die Mehrheit der CDU/CSU wollte nicht – allen vor der heutige Innenminister von Baden-Württemberg Thomas Strobl und Stephan Mayer von der CSU. Mayer ist heute Parlamentarischer Staatssekretär bei Bundesinnenminister Seehofer. Für ein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene war der damalige Medienpolitische Sprecher der CDU/CSU, Marco Wanderwitz. Auch er ist heute Parlamentarischer Staatssekretär bei Bundesinnenminister Seehofer. Und die SPD? Im neuen Koalitionsvertrag wird zwar das Presseauskunftsrecht nicht direkt erwähnt, es heißt aber in Zeile 669: “Wir bekennen uns zur Medien- und Pressefreiheit: Stärkung von Berufsgeheimnis und Auskunftsrechten. Stärkung der Deutschen Welle.”
Daraus lässt sich eine Handlungsaufforderung an die Koalitionäre ableiten. Doch was macht der zum Parlamentarischen Staatssekretär ausgestiegene Marco Wanderwitz in dieser Sache – bisher zumindest von außen wahrnehmbar – nichts.

Vielmehr erklärt ein Philipp Wolff aus dem Bundeskanzleramt in einem Rechtskommentar im “Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste“ sogar die Beschneidung des Presserechts und verneint den Auskunftsanspruch nach Artikel 5 Grundgesetz. In dem – wiederum vom Chefreporters der Bild-Zeitung Hans-Wilhelm Saure verbreiteten Text heißt es: “Im Informationszeitalter verwischen und schwinden Grenzen zwischen der Verbreitung von Informationen durch Presse und sonstige ‘Medien’ im allgemeinen Sinne mehr und mehr. Die ‘Gate-Keeper-Funktion’ herkömmlicher Presse verliert mit der Vernetzung auf individueller Ebene nicht nur ihre Bedeutung, sondern auch ihre Berechtigung. Ein erweiterter Informationsanspruch der Presse verliert aufgrund des Verfassungsauftrags im Sinne einer öffentlichen Informationspflicht wird der individuell vernetzten Wirklichkeit nicht mehr gerecht.”
Wolff kommt im weiteren zu dem Ergebnis: “Im Hinblick auf den Zugang zu behördlichen Informationen geht die Pressefreiheit inhaltlich in der allgemeinen Informationsfreiheit auf.”
Seiner speziellen Logik folgend, vermisst der Kanzler-Mitarbeiter auch das Auskunftsrecht nicht und schreibt weiter “Eine Lücke im gesetzlichen Regelungsbestand reißt die Abwesenheit eines einfach gesetzlichen pressespezifischen Auskunftsanspruchs nicht.”
Es ist schon erstaunlich und auch bedenklich, dass es der Bild-Zeitung bedarf, dass solche skandalösen Gedankenspiele aus dem Bundeskanzleramt in die breite Öffentlichkeit finden.
Wer hätte diesen Text schon gefunden – wer weiß schon, dass es überhaupt ein “Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste” gibt?
In Sachen Presseauskunftsrecht ist es ausgerechnet die Bild-Zeitung, die am meisten Presseauskunfts-Klagen führt. Von den anderen Verlagen oder gar von ARD-Anstalten oder dem ZDF ist nichts zu sehen. NDR-Zapp und WDR-Rundfunk haben über das fehlende Presseauskunftsrecht nur im Zusammenhang mit meiner vor paar Jahren im Bundestag eingereichten Petition überhaupt berichtet.
Der neue medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion heißt übrigens Martin Rabanus. Auf Anfrage erklärte Martin Rabanus, seine Fraktion sei „sehr froh darüber”, dass sie es (also das Presseauskunftsgesetz) überhaupt im Koalitionvertrag habe verankern können. „Das war ein großer Erfolg.“ Im Herbst würden auf der Grundlage des Gesetzentwurfs aus der 17. Wahlperiode „die koalitionsinternen Verhandlungen” geführt. Noch im Laufe der Sommerpause werde die SPD fraktionsintern noch einmal prüfen, „ob und wenn ja in wieweit wir die Forderungen aus dem Gesetzentwurf von 2013 unsererseits weiter zu entwickeln haben. Hierzu werden wir auch die Betroffenen befragen. Wir hoffen, dass wir dann zügig zu einer tragfähigen Verständigung mit unserem Koalitionspartner kommen. Zeitabläufe vermag ich nicht abzuschätzen.“

Wann und ob sich die SPD in diese Verhandlungen durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Der Ausgang der Landtagswahl in Bayern dürfte auch auf dieses Thema Einfluss haben. Allzu viel Druck wird weder seitens der ARD-Anstalten oder der Verlage ausgeübt. Lediglich einige Journalisten-Organisationen und Gewerkschaften haben immer mal wieder an das fehlende Presseauskunftsrecht erinnert.

Zum Nachlesen: Kein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene – und keiner vermisst es von Wolfgang Lieb/nachdenkseiten.