Auf der Innenausschußsitzung des Nordrhein-Westfälischen Landtages ruhten in dieser Woche die Augen und Kameras der Öffentlichkeit. Was NRW-Innenminister Jäger zu berichten hatte, war ein Flop: Der Staat sei, so Jäger, an die Grenzen der Rechtstaatlichkeit bei der Überwachung von Anis Amris gegangen. Man reibt sich verwundert die Augen: Wie kann ein Nichtjurist zu einer solchen Bewertung kommen? Wer hat ihm das aufgeschrieben – seine Polizeiabteilung? Die Ausländerabteilung? Das Ministerbüro? Die Pressestelle?
Das Asyl- und Ausländerrecht hätte es zweifelsfrei ermöglicht, durch ein Gericht im Falle Amri bis zu 18 Monate Abschiebehaft zu verhängen. Warum ist dies vom Kreis Kleve oder vom Landeskriminalamt nicht einmal beantragt worden, nachdem er sieben mal im Arbeitsstab der Innenminister von Bund und Ländern als gefährlicher Gefährder erörtert worden war und vor der Abschiebung stand? Auch Meldeauflagen, nach denen er sich in Kleve hätte jeden Vormittag bei der Ortspolizei melden müssen, wären jederzeit möglich und verhältnismäßig gewesen. Auch sie wurden nicht erlassen. Noch nicht einmal von der Ausländerbehörde beantragt. Erklärungen hierzu hat Ralf Jäger nicht gliefert.
Warum wurde beides nicht beantragt und verhängt? Wie kann es sein, dass der in Kleve residenzpflichtige unter Terrorverdacht und als versuchter Waffenkäufer stehende Amri sich bundesweit bewegen und der polizeilichen Überwachung entziehen, ja sogar in die Schweiz ausreisen konnte? Haben etwa NRW-Behörden wie das Landeskriminalamt darauf gedrungen, dass ein “Auge zugedrückt” wurde, weil man ihn dort oder von anderen Landesämtern weiter beobachten wollte? Weiterlesen
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