Arbeitsrecht — Obwohl die Kirchen überwiegend staatlich finanziert werden, gilt dort das “kirchliche Arbeitsrecht” und das Betriebsverfassungsgesetz für die Beschäftigten im Kern nicht

Die Kirchen zählen mit ihren unterschiedlichen Einrichtungen bei Caritas und Diakonie und einer Beschäftigtenzahl von rund 1,8 Millionen Menschen zu den größten Arbeitgebern Deutschlands. Sie betreiben Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe, Rettungsdienste, Kitas und vieles mehr. Dabei setzen Caritas und Diakonie, wie andere Arbeitgeber auch, gängige Praktiken wie Tarifflucht, sachgrundlose Befristungen oder Leiharbeit ein. Sie sind folglich nicht besser als andere, bestehen aber auf Sonderregeln im Arbeitsrecht – für sie gilt das “kirchliche Arbeitsrecht”. Weiterlesen