Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) im Ernstfall außer Kraft? – Der Bundesgerichtshof greift das Grundrecht auf KDV an
Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte am 16. Januar 2025 einen Beschluss in einem Auslieferungsverfahren, der tief in das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) eingreift und dieses praktisch aufhebt (4 ARs 11/24 v. 16.1.2025). Damit ist der Beschluss selbst als verfassungswidrig zu qualifizieren, da er ein der sogenannten Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Art. 3 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz unterliegendes Grundrecht in seinem Kern außer Kraft setzt. Ebenfalls ist Art. 19 Abs. 2 verletzt: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Weiterlesen
Letzte Kommentare