Herbert Reul hat gestern seinen Sommerausrutscher gelandet. Er will, dass jetzt immer die Nationalität des Verdächtigen bei mutmasslichen Straftaten öffentlich bekannt gegeben wird. Ob das zulässig wäre, ist mehr als umstritten: Artikel 9 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung besagt, dass nach Absatz 1 ein besonderes Verarbeitungsverbot gilt: 1. Für rassische und ethnische Herkunft, 2. politische Meinungen, 3. religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, 4. Gewerkschaftszugehörigkeit, 5. genetische Daten, 6. biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, 7. Gesundheitsdaten, 8. Daten über Sexualität, sexuelle Orientierung. All diese Daten sind nach der EU-DSGVO besonders geschützt. Um sie verarbeiten zu dürfen, bedarf es einer besonderen Rechtsgrundlage. Weiterlesen
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