Anfang Februar fand im Bundestag eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Ampel zur Wahlrechtsreform statt. Ziel des Vorhabens ist es, die Zahl der Bundestagsabgeordneten wieder auf das ursprünglich vorgesehene Maß zurückzustutzen. Die Mehrheit der Sach­verständigen bezeichneten den Gesetzentwurf für verfassungskonform oder lobten ihn so­gar als geeignete Problemlösung. Die von der Union nominierten Fachleute äußerten hin­gegen Be­denken. Ihr Hauptproblem ist, dass die Wahlkreisstimme (Erststimme) an Bedeu­tung ver­liert, weil nicht alle, die in einem Wahlkreis vorn liegen, zwangsläufig ein Bundes­tagsmandat erhalten. Aus diesem Grund wird der Gesetzentwurf von den Unionsparteien hart kritisiert, sie behalten sich eine Verfassungsklage vor. Weiterlesen