Wo sie nicht nur sind, sondern auch tun
“Verfasssungsfeinde” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, im Umkehrschluss also ein Produkt politischer PR, ein Kampfbegriff. Er wurde in den 70er Jahren erfunden, als die 16 Ministerpräsident*inn*en, davon 3 nur Bürgermeister, und Bundeskanzler Willy Brandt, dessen Heiligsprechung durch seine Genoss*inn*en seitdem offenblieb, den sog. “Radikalenerlass” erliessen, von Anfang bis Ende ein verfassungsrechtlich umstrittenes Unterfangen. Wer oder was verfassungswidrig, sei, das zu beurteilen oblag allein dem Bundesverfassungsgericht. Feinderklärungen dagegen waren und sind freihändig möglich, jederzeit und gegen jede*r*frau*mann. Weiterlesen
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