Am 30. November 1918, also vor genau 105 Jahren, wurde das aktive und passive Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Aktives Wahlrecht heißt, dass jemand wählen darf. Personen mit passivem Wahlrecht dürfen kandidieren und gewählt werden („Wählbarkeit“). Und die Entwicklung ging weiter. In immer mehr Staaten gab es das Frauenwahlrecht, und immer mehr Frauen zogen in die Parlamente ein. Weiterlesen
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