Zur Rettung des INF-Vertrages muß Friedensbewegung Forderung an Washington und an Moskau erheben
Nachdem Anfang Februar zunächst die Trump-Administration in Washington und dann auch die Regierung Putin in Moskau den Austritt aus dem INF-Mittelstreckenanbkommen von 1987 angekündigt haben, droht ein atomarer Aufrüstungswettlauf in Europa. Er könnte noch weit gefährlicher werden, als die Aufrüstung mit sowjetischen SS-20 sowie US-amerikanischen Pershing 2 und Cruise Missiles in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Entsprechende Ankündigungen, Drohungen und Forderungen sind bereits zu hören aus Washington, Moskau sowie in der innenpolitischen Debatte in Deutschland und anderen europäischen NATO-Staaten. Die Debatte wird mit zum Teil wortgleichen Behauptungen, Rechtfertigungen und Argumenten geführt, wie die Kontroverse Ende der 70/Anfang der 80er. Damals demonstrierten in der bis dato größten Friedensbewegung seit dem 2. Weltkrieg Millionen von Menschen in Westeuropa – darunter auch in der Schweiz – in den USA und schließlich auch in der DDR und anderen osteuropäischen Ländern gegen „Geist, Logik und Politik der atomaren Aufrüstung und Abschreckung“ und blockierten die Stationierungsorte für atomare Raketen. Diese Friedensbewegung trug wesentlich dazu bei, daß die Präsidenten der USA und der damaligen Sowjetunion, Ronald Reagan und Michail Gorbatschow am 7. Dezember das INF-Abkommen über das Verbot landgestützter, mit Atomsprengköpfen bestückbarer Kurz-und Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper mit Reichweiten von 500 bis 5.000. In Umsetzung dieses Abkommen verschrotteten Washington und Moskau ihr gesamtes, fast ausschließlich auf dem eurasischen Kontinent stationiertes Arsenal von insgesamt rund 2.700 Atomwaffen dieser Kategorie.
Noch bleibt Zeit zur Rettung des INF-Vertrages
In Kraft treten die Austrittsankündigungen der USA und Rußland allerdings erst am 2.August. Bis dahin sind noch sechs Monate Zeit, diesen hochgefährlichen Rückschritt in eine Zukunft mit wieder erhöhter Atomkriegsgefahr noch zu verhindern. Das kann – wenn überhaupt – aber nur gelingen, wenn die Friedensbewegung politischen Druck macht auf beide Seiten – sowohl auf die Regierungen der USA und der europäischen NATO-Verbündeten wie auf die Regierung Putin in Moskau. Das Wichtigste ist hierbei die Forderung nach einer möglichst baldigen umfassenden, seriösen Überprüfung der gegenseitigen Vorwürfe aus Washington und Moskau. Denn diese Vorwürfe sind auf beiden Seiten bislang nur Behauptungen, die weder überzeugend belegt noch widerlegt sind. Zur Überprüfung sollten die Regierungen Trump und Putin die weitreichenden Inspektions- und Kontrollmechanismen des INF-Abkommens wieder in Kraft setzen und anwenden. Mit diesen im Dezember 1987 für die Laufzeit von 13 Jahren vereinbarten Mechanismen überwachten sich beide Seiten gegenseitig zunächst beim Abzug und der am 31. Mai 1991 abgeschlossenen Verschrottung aller unter das INF-Abkommen fallenden Atomwaffen. Und in den folgenden zehn Jahren bis zum 31. Mai 2001 dienten diese Mechanismen der Sicherheit und dem Vertrauen beider Seiten, daß die jeweils andere Seiten keine neuen Typen der unter das INF-Verbot fallenden Kategorie von Atomwaffen entwickelt. Dieses gegenseitige Vertrauen hielt auch noch für weitere 13 Jahre vor. Erst 2014 erhoben die USA – noch unter Präsident Barack Obama – erstmals informell den Vorwurf, Rußland verstoße mit der Entwicklung einer neuen Mittelstreckenrakete gegen das Abkommen. Die Regierung Putin machte denselben Vorwurf gegen die inzwischen mit Unterstützung der NATO vollzogene Stationierung von „Raketenabwehrsystemen“ der USA in Rumänien und Polen.
Blinde Vasallentreue der europäischen NATO-Regierungen
Die Regierungen der europäischen NATO-Verbündeten haben die Vorwürfe der USA an die Adresse Moskaus ohne ausreichende Prüfung übernommen. Bei der NATO-Außenministertagung Anfang Dezember 2018 stellten sie sich hinter das 60-Tagesultimatum, mit dem US-Außenminister Mike Pompeo die Regierung Putin damals aufforderte, die behaupteten Vertragsverstöße bis zum 2. Februar zu korrigieren. Und nur wenige Stunden nach der Ankündigung des Austritts der USA durch Pompeo am 1. Februar stellten sich die NATO-Verbündeten in einer gemeinsamen Erklärung sofort hinter dieser Schritt. Mit dieser vorschnellen, vasallentreuen Soldaritätsadresse haben sich die europäischen Regierungen ihre Einflußmöglichkeiten sowohl in Washington wie in Moskau zunächst einmal sehr geschwächt. Und angesichts dieser Solidaritätsadresse mit der Trump-Administration sind die Beteuerungen des sozialdemokratischen deutschen Außenministers, Heiko Maas und anderer Mitglieder europäischer NATO-Regierungen, sie seien „gegen die Stationierung neuer Mittelstreckenraketen” in ihren Ländern wenig glaubwürdig. Und ganz wie in den 80er Jahren kritisieren PolitikerInnen von CDU/CSU in Deutschland sowie konservativen Parteien in anderen Ländern derartige Beteuerungen „als grundfalsch“ und als „Verrat an der Bündnistreue in der NATO“. Sie fordern „alle Optionen, inklusive der Stationierung neuer atomarer Mittelstreckenraketen in Europa“ müßten jetzt auf den Tisch. Nur auf diese Weise sei Russland zu „Konzessionen“, zu “Verhandlungsbereitschaft“ und zur „Korrektur der Verstöße gegen den INF-Vertrag“ zu bewegen. Deja-vu der 70er und 80er Jahre. Der deutsche grüne Aussenpolitiker und ehemalige Umweltminister Jürgen Trittin ist bislang einer der wenigen, der auch die Vorwürfe Russlands an USA und NATO berücksichtigt. Trittin forderte „eine Abrüstungsinitiative, um den Verzicht auf atomare Mittelstreckenraketen in Europa zu sichern” und regte eine neue Variante des Doppelbeschlusses von 1979 an. Die Nato solle Russland anbieten, auf die US-Raketenabwehrsysteme in Europa zu verzichten und die taktischen Atomwaffen der USA aus Deutschland und anderen europäischen Staaten abzuziehen. Im Gegenzug müsse Russland ebenfalls bei den bereits in Kaliningrad stationierten Iskander-Raketen (die mit Reichweiten von knapp 500 Kilometern auch die NATO-Mitglieder Polen sowie die drei baltischen Staaten erreichen können) sowie bei Marschflugkörpern abrüsten.
Hochgefährliche Atomwaffen in der Pipeline für ein neues Wettrüsten
In den 70er Jahren erregteb zunächst im Westen die sowjetischen Mittelstreckenraketen vom SS-20 besondere Sorge, weil sie in großer Zahl westlich des Ural stationiert waren. In der Reichweite der SS-20 lagen das gesamte Territorium der damals ausschließlich westeuropäischen NATO-Staaten. Die NATO reagierte Ende 1979 mit ihrem „Doppelbeschluss“, der die Stationierung neuer Pershing-2-Raketen und von Cruise Missiles androhte, falls Moskau die SS-20-Arsenale nicht abrüste. Ab Ende 1983 wurden die Atomwaffen der USA in Deutschland, Italien, Belgien, den Niederlanden und Großbritannien stationiert. Die bereits lange vor dem Doppelbeschluß entwickelte Pershing 2 hätte wegen ihrer hohen Geschwindigkeit und Präzision acht Minuten nach Abschuß von ihren drei Stationierungsorten in Baden-Württemberg Ziele bei Moskau erreichen und zerstören könnte. Mit einer ausreichenden Zahl von Pershing 2 hätten die USA einen Enthauptungsschlag gegen sowjetische Raketenstellungen führen können. Entsprechende Befürchtungen wurden noch bestärkt durch Strategiekonzepte aus der damaligen Administration von US-Präsident Ronald Reagan, in denen eine solcher Enthauptungsschlag und das Szenario eines auf Europa begrenzten Atomkrieges erörtert und befürwortet wurden.
Die Waffensysteme, die jetzt in den USA und Rußland in der Pipeline sind für einen neuen atomaren Rüstungswettlauf in Europa sind, lassen die Pershing 2 und die SS-20 alt aussehen. Der US-Kongreß bewilligte der Trump-Administration bereits für das Haushaltsjahr 2018 eine erste Tranche von 500 Millionen Dollar zur Entwicklung einer neuen landgestützten Mittelstreckenrakete, die die technologischen Fähigkeiten der Pershing-2 deutlich übertreffen soll hinsichtlich Geschwindigkeit, Präzision, Zerstörungskraft, Steuerungsfähigkeit und der Möglichkeit, nicht nur feste, sondern auch bewegliche Ziele zu treffen. Denselben „Fortschritt“ bringen auch die bereits in der Produktion befindlichen Nachfolgemodelle für die atomaren Fallbomben vom Typ B61-12, die die USA ab 2020 auf ihren Militärbasen im deutschen Büchel in der Eifel, sowie in den Niederlanden und Belgien stationieren wollen. Diese „Modernisierungsmaßnahme“ wird von allen NATO-Bündnispartnern der USA ausdrücklich unterstützt. Hinzu kommen neue Atomwaffen mit niedrigerer Sprengkraft – sogenannte „Mininukes“ – deren Produktion und Stationierung in Europa US-Präsident Donald Trump bereits Anfang 2018 angekündigt hatte. Laut Trump sollen diese Waffen mit einer Sprengkraft von immerhin noch einem Mehrfachen der Hiroshima-Bombe, eine derzeit angeblich bestehende „Abschreckungslücke“ gegenüber Rußland schließen. Moskau müsse überzeugt werden, daß die USA selbst bei einem rein konventionellen Angriff Rußlands etwa auf Polen oder die baltischen Staaten (eine Gefahr, die von der NATO seit der völkerrechtswidrigen russischen Annexion der Krim behauptet wird) bereit und in der Lage sind, atomar zu reagieren.
Der russische Präsident Wladimir Putin und Verteidigungsminister Sergey Schoigu kündigten Anfang Februar die Entwicklung und Stationierung neuer landgestützter Mittelstreckenraketen an sowie von Abschußgeräten für Kalibr-Raketen, die bislang auf Schiffen stationiert sind, und daher nicht unter das Verbot des INF-Vertrages fielen. Die neuen Raketen und Abschußgeräte sollen bis Ende 2021 einsatzbereit sein. Außerdem betreibt Rußland laut Putin die Entwicklung von Hyperschallraketen mit größerer Reichweite, die mit mindestens fünffacher Schallgeschwindigkeit auf ihr Ziel zusteuern. Den Prototyp einer neuen Interkontinentalrakete mit Hyperschallgeschwindigkeit hatte Rußland bereits 2018 vorgestellt.
Das endgültige Ende des INF-Vertrages würde aber nicht zur zu einem neuen gefährlichen atomaren Rüstungswettlauf der USA und Russlands in Europa führen, sondern auch global. Die Chance, daß sich Washington und Moskau dann noch auf ein Nachfolgeabkommen für den 2021 auslaufenden START-Vertrag mit zahlenmäßigen Obergrenzen für strategische Atomsprengköpfe und ihre Trägersysteme (Interkontinentalraketen, U-Boote, Langstreckenbomber) einigen können, werden von Rüstungskontrollexperten als minimal beurteilt. Bislang haben Washington und Moskau noch nicht einmal Verhandlungen über ein START-Nachfolgeabkommen aufgenommen. Im schlimmsten Fall könnte es auch zu einer Aufkündigung des atomaren Teststoppabkommens. Und sollten die USA und Rußland wieder ungehemmt atomar aufrüsten entgegen ihrer Verpflichtunge aus dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen (NPT), wird auch dieses Abkommen von den 186 Staaten, die seit 1970 mit ihrer Unterzeichnung des NPT auf die Entwicklung und den Besitz von Atomwaffen verzichtet haben, immer stärker in Frage gestellt werden.
Eine neue Eskalation der atomaren Aufrüstung in den USA und Russland wird zudem auch zu entsprechenden Anstrengungen in China führen sowie in der Folge dann auch den beiden inoffiziellen Atomwaffenstaaten Indien und Pakistan.
China, Indien, Iran und andere einbinden?
Als US-Präsident Trump den Austritt aus dem INF-Abkommen im Oktober 2018 erstmals androhte, benannte er zur Rechtfertigung neben angeblichen Vertragsverstößen Russlands auch die heutigen Mittelstreckenraketen in China, Indien, Iran, Nordkorea und anderen Ländern, die bei Abschluß des INF-Vertrages im Dezember 1987 noch nicht existierten. Allein China verfügt heute über rund 2.000 Mittelstreckenraketen, die mit Reichweiten von über 2.000 Kilometern US-amerikanische Ziele im Pazifik und im asiatischen Meer erreichen können. Trump forderte, der bilaterale INF-Vertrag zwischen Washington und Moskau müsse multilateralisiert und auf China und andere Länder ausgeweitet werden. Das ist aus friedens- und rüstungskontrollpolitischer Sicht durchaus eine richtige Forderung. Nur ist die Zerstörung des bestehenden bilateralen INF-Vertrages mit Sicherheit der falsche Weg, um zu einem multilateralen Abkommen zu gelangen..
Gegenseitige Vorwürfe zwischen Washington und Russland
Die Trump-Administration rechtfertigt ihren Ausstieg aus dem INF-Abkommen mit dem Vorwurf, Rußland habe unter Verstoß gegen den Vertrag eine neue landgestützte Mittelstreckenrakete vom Typ 9M729 (Nato-Code: SSC-8) entwickelt mit Reichweiten bis 2.600 Kilometer. Rußland habe bereits 64 dieser Raketen stationiert an vier verschiedenen Standorten (bei einem Ausbildungsbataillon auf dem südrussischen Testgelände Kapustin Jar und einem Bataillon in Kamyschlow östlich von Jekaterinburg sowie auf einem Militärstützpunkt in Schuja bei Moskau und in Mosdok in Nordossetien), verbreiteten Medien in Deutschland, den USA und anderen NATO-Staaten am 10.Februar unter Berufung auf nicht näher spezifizierte „westliche Geheimdienstkreise”. Moskau bestreitet den Vorwurf der Vertragsverletzung und erklärt, die neue Rakete bleibe mit lediglich 480 Kilometern Reichweite unterhalb der Verbotsgrenze des Abkommens. Umgekehrt behauptet Rußland, die USA würden mit ihrem im rumänischen Deveselu sowie in Polen stationierten Raketenabwehrsystem vom Typ Aegis Ashor gegen das INF-Abkommen verstoßen. Denn die Startgeräte vom Typ MK 92 für die Abwehrraketen würden die USA auch auf Kriegsschiffen verwenden für den Abschuß von seegestützten Marschflugkörpern vom Typ Tomahawk. Daher, so Moskau, könnten diese Marschflugkörper auch von dem landstationierten System in Rumänien abgeschossen werden .Washington bestreitet dies.
Dieser Artikel erscheint Mitte Februar in der vom Schweizerischen Friedensrat in Zürich herausgegebenen “Friedenzeitung”.
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